
Unsere Zahnersatz-Versicherung:

- 100 % Kostenübernahme
für Zahnersatz und mehr - Testsieger
Bestnote "sehr gut" (0,5) bei Stiftung Warentest (7/2025) - Für höchste Ansprüche
Moderne Behandlungsmethoden – hochwertige Materialien
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Kosten zu 100 % abgedeckt – Zahnersatz-Versicherung von DA Direkt
Zahnersatz, Zahnerhalt, Zahnprophylaxe oder Kieferorthopädie: Im Tarif Premium Plus unserer Zahnersatz-Versicherung übernehmen wir Ihre Kosten – zu 100 Prozent. Sie müssen sich um nichts kümmern. Das zeigt auch unser Rechenbeispiel für ein Keramikimplantat.
Zahnersatz-Versicherung: Unsere Tarife im Vergleich
Komfort
ab 6,90 €im Monat
Premium
ab 13,90 €im Monat
Premium Plus
ab 16,90 €im Monat
Zahnprophylaxe umfasst Leistungen, die Zahnkrankheiten vorbeugen sollen.
Zur Zahnprophylaxe zählen beispielsweise:
- Professionelle Zahnreinigung (PZR),
- Fissurenversiegelung
Uns ist es wichtig, dass Ihre Zähne lange gesund bleiben. Deshalb erstatten wir Ihnen pro Versicherungsjahr im Tarif Komfort bis zu 150 Euro, im Tarif Premium bis zu 180 Euro und im Tarif Premium Plus bis zu 200 Euro für Ihre Zahnprophylaxe. Das können beispielsweise zwei professionelle Zahnreinigungen im Jahr zu jeweils maximal 75 Euro (Komfort), 90 Euro (Premium) oder 100 Euro (Premium Plus) sein.
Wenn Sie sich bei einem unserer Netzwerk-Zahnärzte behandeln lassen, profitieren Sie zusätzlich von unseren Extra-Leistungen: Wir erstatten Ihnen dann in allen drei Tarifen 100 Prozent der Kosten - unabhängig von ihrer Höhe und für zwei Zahnreinigungen pro Jahr.
Zu Zahnerhalt zählen beispielsweise:
- Füllungen, u.a. Kunststoff- und Kompositfüllungen
- Einlagefüllungen (Inlays, Onlays und Overlays)
- Wurzel- und Parodontosebehandlungen
- Mikroinvasive Kariesinfiltration
- Aufbissbehelfe und Schienen
Im Falle eines Unfalls nach Versicherungsbeginn übernehmen wir immer 100 Prozent Ihrer Kosten für zahnärztliche Maßnahmen.
Hinweis: Die Erstattungshöchstbeträge (Zahnstaffel) in den ersten vier Versicherungsjahren sind zu berücksichtigen. Ab dem fünften Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten in unbegrenzter Höhe. Falls Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung mit ähnlichem Leistungsumfang haben und wechseln möchten, können wir dies entsprechend anrechnen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Bei Maßnahmen zur Regelversorgung übernehmen wir in allen Tarifen 100 Prozent der Kosten. Maßnahmen zur Regelversorgung sind die von Krankenkassen und Zahnärzten festgelegten befundbezogenen Standardbehandlungen.
Im Falle eines Unfalls nach Versicherungsbeginn übernehmen wir ebenfalls 100 Prozent Ihrer Kosten.
Zu Zahnersatz zählen beispielsweise:
- Kronen und Brücken inklusive Verblendungen bis einschließlich Zahn 8
- Voll- und Teilprothesen
- Implantate einschließlich Knochenaufbau und auf Implantaten getragener Zahnersatz
- Reparatur von Zahnersatz
Hinweis: Die Erstattungshöchstbeträge (Zahnstaffel) in den ersten vier Versicherungsjahren sind zu berücksichtigen. Ab dem fünften Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten in unbegrenzter Höhe. Falls Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung mit ähnlichem Leistungsumfang haben und wechseln möchten, können wir dies entsprechend anrechnen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Ein Gang zum Kieferorthopäden kann schnell teuer werden. Deshalb erstatten wir Ihnen im Tarif Premium 90 Prozent und im Tarif Premium Plus 100 Prozent Ihrer kieferorthopädischen Kosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Wenn Sie kieferorthopädisch behandelt werden und die gesetzliche Krankenkasse nicht zur Leistung verpflichtet ist, übernehmen wir im Tarif Premium 90 Prozent (maximal 1.800 Euro) und im Tarif Premium Plus 100 Prozent (maximal 2.000 Euro) der Gesamtkosten.
Im Falle eines Unfalls übernehmen wir sogar 100 % Ihrer Kosten ohne Höchstbetrag.
Wichtig für die Kostenerstattung ist, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist.
Zu den erstattungsfähigen kieferorthopädischen Aufwendungen zählen beispielsweise:
- Brackets aus Metall, Keramik oder Kunststoff
- Unsichtbare Zahnspange (Aligner-Therapie)
- Festsitzender Retainer
- Festsitzender Lückenhalter
- Lingualtechnik
- Farbige und farblose Bögen/Teilbögen
Hinweis: Die Erstattungshöchstbeträge (Zahnstaffel) in den ersten vier Versicherungsjahren sind zu berücksichtigen. Ab dem fünften Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten in unbegrenzter Höhe. Falls Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung mit ähnlichem Leistungsumfang haben und wechseln möchten, können wir dies entsprechend anrechnen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Alle Informationen zur DA Direkt Zahnzusatzversicherung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (PDF) sowie in der barrierefreien Produktinformation (PDF).
Zahnersatz-Versicherung - die wichtigsten Fragen
Zahnersatz – Kassenleistung
Egal, ob Sie eine Zahnkrone, Brücke oder ein neues Gebiss brauchen: Für jeden Befund ist genau festgelegt, welche Versorgungsform an Zahnersatz medizinisch notwendig, ausreichend und wirtschaftlich ist und somit von der GKV bezuschusst werden darf.
Diese sogenannte Regelversorgung bezuschusst die GKV seit 1. Oktober 2020 mit 60 Prozent. Wenn Sie ein fünf Jahre durchgängig gepflegtes Bonusheft vorweisen können, steigt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz auf 70 Prozent – bei zehn Jahren steigt der Zuschuss für Zahnersatz auf 75 Prozent.
Nur in seltenen Fällen gibt es kostenlosen Zahnersatz – und zwar dann, wenn die GKV die Kosten der Regelversorgung komplett übernimmt, da der Versicherte sonst unzumutbar finanziell belastet werden würde. In der Regel bleibt immer ein Eigenanteil übrig, den Sie selbst bezahlen müssen.
Zahnersatz-Kosten: GKV zahlt nicht für Zahnimplantate
Beachten Sie: Sobald Sie von hochwertigen Materialien für Ihren Zahnersatz profitieren wollen, müssen Sie tiefer in den Geldbeutel greifen. Denn: Die GKV bezuschusst immer nur die einfachste Versorgungsform. Darunter fallen zum Beispiel Brücken und Kronen aus Nichtedelmetallen (NEM), die etwa mit Kobalt und Chrom legiert sind. Entscheiden Sie sich für eine Zahnkrone aus Keramik, die an die Farbe Ihrer Zähne angepasst ist, müssen sie die Mehrkosten dafür selbst bezahlen.
Zudem gilt: Die GKV leistet nicht für Zahnimplantate. Sie bezuschusst lediglich den Zahnersatz, der auf dem Implantat befestigt wird. Das bedeutet: Als gesetzlich Versicherter müssen Sie die Kosten für Ihr Zahnimplantat und damit verbundene Leistungen selbst tragen. Das kann schnell teuer werden. Deshalb kommen Sie mit einer Zahnersatzversicherung im Vergleich günstiger weg.
Rechenbeispiel: Brücke oder Zahnimplantat – Kosten pro Zahn-
Ihr Befund: Im sichtbaren Kieferbereich fehlt Ihnen ein Zahn.
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Regelversorgung: Die GKV bezuschusst in diesem Fall eine Brücke aus Metall mit einem Festbetrag. Sie kostet etwa 660 Euro – der Zuschuss der Kasse beträgt rund 390 Euro.
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Ihre Wahl: Sie möchten statt der Brücke ein unauffälliges, zahnfarbenes Zahnimplantat mit Keramik-Krone – Kostenpunkt etwa 2.000 Euro. Der Zuschuss der Kasse bleibt bei ca. 390 Euro – sie müssen also rund 1.600 Euro aus eigener Tasche zahlen.
Deshalb lohnt sich die Zahnzusatzversicherung für Implantate von DA Direkt: Im Tarif Premium Plus übernehmen wir 100 Prozent Ihrer Kosten. Unser Rundum-Sorglos-Paket deckt die Behandlungskosten für Zahnimplantate, Kronen, Brücken, Prothesen & Co komplett ab. Im Gegensatz zu anderen Versicherern gibt es in unserer Zahnzusatzversicherung mit 100 Prozent Kostenübernahme zudem keine Begrenzung der Anzahl an Zahnimplantaten oder Verblendungen.
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Zahnersatz-Versicherung: Diese Leistungen übernimmt DA Direkt
Sie fragen sich: Welche Zahnzusatzversicherung zahlt Implantate und mehr? Die Antwort: Die Zahnersatz-Versicherung von DA Direkt. In unserem Tarif Premium Plus übernehmen wir die Kosten für den Erhalt oder die Wiederherstellung Ihrer Zahngesundheit – von Zahnersatz bis hin zu Kieferorthopädie.
Zahnersatz-Kosten und vieles mehr abgedeckt: Testsieger-Tarif Premium Plus
Kostenübernahme für Zahnersatz und mehr – zu den erstattungsfähigen Aufwendungen der Zahnzusatzversicherung von DA Direkt gehören:
Leistungen bei Zahnersatz. Zum Beispiel:-
Brücken, Kronen, Stiftkronen, Teleskopkronen und Teilkronen
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Prothetische Leistungen wie Voll- und Teilprothesen
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Implantate inklusive Suprakonstruktion – ein auf dem Implantat montierter Zahnersatz – und notwendigem Knochenaufbau
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Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen
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Reparatur von Zahnersatz
Leistungen bei Zahnerhalt. Zum Beispiel:
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Füllungen (z.B. Kunststoff- und Kompositfüllungen)
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Inlays (Einlagefüllungen, die im Zahnlabor hergestellt werden) und Onlays (bedecken die gesamte Kaufläche des Zahns)
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Wurzel- und Parodontosebehandlungen
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Schienen und Aufbissbehelfe, die Kieferverspannungen mindern
Leistungen bei Zahnprophylaxe. Zum Beispiel:
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Professionelle Zahnreinigung (PZR)
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Fissurenversiegelung
Leistungen bei Kieferorthopädie. Zum Beispiel:
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Kieferorthopädischen Maßnahmen nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG 1-5)
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Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen etwa Mini-Metall-, Keramik- und Kunststoff-Brackets, unsichtbare Zahnspange (Aligner-Therapie) oder festsitzender Retainer (dieser stabilisiert die Zähne nach einem Eingriff beim Kieferorthopäden)
Leistungen für angst- und schmerzfreie Behandlung. Zum Beispiel:
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Akupunktur
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Hypnose
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Vollnarkose
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Lachgas-Sedierung oder Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf)
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Kariesbehandlung ohne Bohren
Ihr Vorteil: Im Vergleich zu anderen begrenzen wir Leistungen zur angst- und schmerzfreien Behandlung nicht auf einen Höchstbetrag.
Die erstattungsfähigen Behandlungen durch DA Direkt im Überblick finden Sie in unserem Tarifblatt zur Zahnzusatzversicherung.
Gut zu wissen: Die Zahnersatz-Versicherung von DA Direkt übernimmt keine rein ästhetisch-kosmetischen Maßnahmen. Dazu gehört zum Beispiel, Amalgamfüllungen aus nicht-medizinisch notwendigen Gründen austauschen zu lassen – oder die nicht-medizinisch notwendige Versorgung mit Keramikverblendschalen, sogenannten Veneers.Zudem gilt in allen Fällen: Die Zahnersatz-Versicherung von DA Direkt übernimmt die Kosten nur, wenn bei Abschluss der Versicherung noch kein zahnärztlicher Handlungsbedarf diagnostiziert wurde oder Ihnen bekannt ist. Wenn ein Schaden also bereits vorhanden ist (zum Beispiel Zahnschmerzen oder fehlende Zähne), deckt unser Zahnschutz diesen nicht ab.
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DA Direkt: Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeiten und Gesundheitsfragen
Die Zahnersatz-Versicherung von DA Direkt ist ein starker Partner an Ihrer Seite, wenn es um Ihre Zahngesundheit geht. Wir bieten Ihnen eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsfragen.
So beantragen Sie Ihre Zahnersatz-Versicherung mit 100 Prozent Kostenübernahme im Premium Plus-Tarif schnell und einfach online.
Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen – Ihre Vorteile bei DA Direkt-
Sie beantragen mit wenigen Klicks Ihre Zahnersatz-Versicherung – ohne komplizierte Fragen zum Gesundheitszustand Ihrer Zähne.
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Wir nehmen Ihren Antrag auch bei schlechter Zahngesundheit an. Achtung: bestehende oder bekannte Zahnprobleme sowie fehlende Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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So schließen Sie bei DA Direkt innerhalb weniger Minuten Ihre Zahnersatz-Versicherung ab.
Wichtig zu wissen: Auch die Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen übernimmt die Kosten nicht, wenn bei Antragstellung bereits begonnene oder angeratene Behandlungen vorliegen oder Zahnprobleme bekannt sind. Zudem sind fehlende Zähne vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Schließen Sie Ihre Zahnersatz-Versicherung deshalb rechtzeitig ab, damit Sie von deren Schutz profitieren.
Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeiten – Ihre Vorteile bei DA Direkt
Im Gegensatz zu anderen Versicherern verzichten wir bei unserer Zahnzusatzversicherung auf die Einhaltung von Wartezeiten. So profitieren Sie von einer Zahnzusatzversicherung, die ab dem ersten Tag leistet – und müssen nicht mehrere Monate warten, bis Sie Ihren Versicherungsschutz in Anspruch nehmen können.
Wichtig zu wissen: Zum Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Antrag stellen, dürfen keine Zahnbehandlungen angeraten, begonnen oder beabsichtigt sein – sonst zahlt auch die Zahnersatz-Versicherung ohne Wartezeiten nicht.-
1 Teilnahmebedingungen für den Gratismonat
1 Wenn Sie im Aktionszeitraum online über www.da-direkt.de oder telefonisch eine Zahnzusatzversicherung abschließen, ist der erste Monat dieser Versicherung beitragsfrei, je nach Versicherungsbeginn. Der Versicherungsschutz beginnt zum gewählten Startdatum und erlaubt Ihnen, bis zu einen Monat lang alle Services zu nutzen. Behandlungen innerhalb des Gratismonats (Probemonat) werden nur erstattet, wenn sich der beitragspflichtige Tarif ohne Unterbrechung an den Probemonat anschließt. Sie können im Gratismonat Ihre Zahnzusatzversicherung jederzeit kündigen. Weitere Informationen zur DA Direkt Zahnzusatzversicherung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (PDF).