Die Abkürzung „GOT“ steht für „Gebührenordnung für Tierärzte“. Die Rechtsverordnung regelt bundesweit, welche Vergütungen Tiermediziner für ihre Leistungen erhalten. Der Arzt entscheidet selbst, nach welchem Satz er abrechnet. In der normalen Sprechstunde kann er – je nach Aufwand der Behandlung – den 1-fachen bis 3-fachen Satz wählen. Im Notdienst nachts und an Feiertagen darf er mindestens den 2-fachen Satz und höchstens den 4-fachen Satz verlangen. Zusätzlich fällt eine Notdienstgebühr an. In Spezialkliniken ist eine Abrechnung zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung üblich.
Seit November 2022 gilt eine neue Gebührenordnung für Tierärzte. Dann dürfen diese für viele Behandlungen höhere Preise verlangen. Dazu gehören zum Beispiel allgemeine Untersuchungen bei Ihrer Katze, Kastrationen und Impfungen.
Die Katzen-OP-Versicherung von DA Direkt erstattet im Versicherungsfall die Kosten bis zum Höchstsatz der GOT, dem 4-fachen GOT-Satz.