
Sie haben einen Hausrat-/Hausrat-Glasschaden?
Hausrat-/ Hausrat-Glasschaden melden

Hilfreiche Tipps für DA Direkt Kunden:
- Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich.
- Zeigen Sie Einbruchdiebstahl, Fahrraddiebstahl, Vandalismus oder Raub sofort bei der Polizei an.
Was tun im konkreten Schadenfall?
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Was tun bei Wasserrohrbruch?
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Stellen Sie das Wasser ab.
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Pumpen Sie eingedrungenes Wasser bitte sofort aus. Hier kann Ihnen die Feuerwehr (112) helfen.
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Bei gefährdeten elektrischen Anlagen und Geräten unterbrechen Sie die Stromzufuhr - Hauptschalter am Elektrokasten. Bitte schalten Sie die Geräte nicht wieder ein, bevor eine Fachfirma diese überprüft hat.
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Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung der geschädigten Räume.
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Schützen Sie Holztüren vor aufziehendem Wasser z. B. durch Aushängen oder Auslagern.
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Saugen Sie Teppichböden mit geeignetem Gerät sofort ab. Entfernen Sie darauf stehende Möbel oder lagern sie diese hoch, damit sie kein Wasser ziehen können. Ist die Leckstelle nicht zu finden, schicken wir Ihnen eine qualifizierte Firma zur Leckageortung.
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Informieren Sie uns, wenn der Estriche durchfeuchtet ist. Wir schicken Ihnen eine qualifizierte Trocknungsfirma.
Wenn ein Wasserrohrbruch eingetreten ist, stehen wir Ihnen zur Seite.
Wir sind im Schadenservice rund um die Uhr für Sie erreichbar:- 0221 7715 7766
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Was tun bei Feuer?
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Bringen Sie sich nicht in Gefahr und rufen Sie im Brandfall umgehend die Feuerwehr (112) an.
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Fotografieren Sie bitte alle wesentlichen Beschädigungen.
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Notmaßnahmen (z. B. Notverglasung, Notreparatur des Türschlosses) können Sie sofort veranlassen.
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Nehmen Sie ansonsten bitte keine Veränderungen der Schadenstelle vor, bevor Sie nicht mit uns gesprochen oder eine schriftliche Nachricht gesendet haben.
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Fotografieren Sie bitte die Schadenstelle.
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Lassen Sie einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen.
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Nehmen Sie, außer zum Zweck der Schadenminderung, bitte keine Veränderungen der Schadenstelle vor, bevor Sie nicht mit uns gesprochen oder eine schriftliche Nachricht von uns erhalten haben.
Wenn ein Schaden eingetreten ist, stehen wir Ihnen zur Seite.
Wir sind im Schadenservice rund um die Uhr für Sie erreichbar:- 0221 7715 7766
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Was tun bei Sturm- und Hagelschäden?
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Fotografieren Sie bitte alle wesentlichen Beschädigungen.
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Lassen Sie einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen.
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Maßnahmen zur Schadenminderung, wie zum Beispiel das Anbringen von Planen an undichten Stellen des Dachs, können Sie selbstverständlich sofort einleiten.
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Nehmen Sie ansonsten bitte keine Veränderungen der Schadenstelle vor, bevor Sie nicht mit uns gesprochen oder eine schriftliche Nachricht von uns erhalten haben.
Wenn ein Sturm- oder Hagelschaden eingetreten ist, stehen wir Ihnen zur Seite.
Wir sind im Schadenservice rund um die Uhr für Sie erreichbar:- 0221 7715 7766
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Was tun bei Überschwemmung/Hochwasser?
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Pumpen Sie eingedrungenes Wasser bitte sofort aus. Hier kann Ihnen die Feuerwehr (112) helfen.
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Bei gefährdeten elektrischen Anlagen und Geräten unterbrechen Sie die Stromzufuhr (Hauptschalter am Elektrokasten). Bitte schalten Sie die Geräte nicht wieder ein, bevor eine Fachfirma diese überprüft hat.
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Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung der geschädigten Räume.
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Schützen Sie Holztüren vor aufziehendem Wasser z.B. durch Aushängen oder Auslagern.
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Saugen Sie Teppichböden mit geeignetem Gerät sofort ab. Entfernen Sie darauf stehende Möbel oder lagern sie diese hoch, damit sie kein Wasser ziehen können.
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Fotografieren Sie bitte alle wesentlichen Beschädigungen.
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Überschwemmungsschäden lassen wir in der in der Regel durch eine von uns beauftragte qualifizierte Trocknungsfirma besichtigen, damit schnell die richtigen Maßnahmen mit Ihnen vereinbart werden können.
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Maßnahmen zur Schadenminderung, wie beispielsweise Aushängen von Holztüren, können Sie selbstverständlich sofort durchführen.
Wenn ein Schaden eingetreten ist, stehen wir Ihnen zur Seite.
Wir sind im Schadenservice rund um die Uhr für Sie erreichbar:- 0221 7715 7766
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Was tun bei Einbruchdiebstahl?
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Melden Sie den Schaden bitte umgehend der zuständigen Polizeidienststelle.
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Fertigen Sie für die Polizei eine Liste aller Gegenstände, die infolge des Einbruchs abhanden gekommen sind, an.
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Fotografieren Sie bitte alle wesentlichen Beschädigungen.
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Notmaßnahmen (z. B. Notverglasung, Notreparatur des Türschlosses) können Sie sofort veranlassen.
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Nehmen Sie ansonsten bitte keine Veränderungen der Schadenstelle vor, bevor Sie nicht mit uns gesprochen oder eine schriftliche Nachricht von uns erhalten haben.
Wenn ein Schaden eingetreten ist, stehen wir Ihnen zur Seite.
Wir sind im Schadenservice rund um die Uhr für Sie erreichbar:- 0221 7715 7766
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