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Hundehaftpflicht: So versichern Sie Ihren Vierbeiner

Die beste Hundehaftpflicht schützt auch auf Reisen – unterwegs und im Hotel weltweit.
  • Die Haftpflichtversicherung für Hunde deckt alle Schäden ab, die Ihr Vierbeiner außerhalb Ihres Haushalts verursacht – das können Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sein.

  • In einigen Bundesländern ist die Hundeversicherung Pflicht für alle Hunde, in anderen nur für sogenannte Listenhunde.

  • Eine günstige Hundehaftpflicht erhalten Sie schon für weniger als 100 Euro im Jahr.

 

Themen in diesem Ratgeber:

Hundehaftpflicht – was ist versichert?

Hundehaftpflicht – was ist versichert?

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung für den Hund oder Hundehalterhaftpflicht kommt für Schäden auf, die Ihr Hund verursacht. Greift Ihr Hund zum Beispiel beim Gassigehen einen anderen Hund an und verletzt ihn, übernimmt Ihre Tier-Haftpflicht die Kosten für die Behandlung des verletzten Hundes. Begrüßt Ihr Vierbeiner einen Spaziergänger übereifrig, sodass dieser stürzt und dabei seine Brille zerbricht, ist es gut, wenn Sie eine Hundehaftpflicht abgeschlossen haben. Sie bezahlt dann zum Beispiel die neue Brille oder Behandlungskosten, falls der Spaziergänger sich verletzt hat. 

Zu den Schäden, die in der Haftpflichtversicherung für Hunde abgedeckt sind, gehören:
  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden wie etwa Verdienstausfälle als Folge eines Personenschadens

Hinweis: Die private Haftpflichtversicherung springt nicht ein, wenn Ihr Hund einen Schaden verursacht. Nur Kleintiere wie Katzen, Hamster und Vögel sind darin mitversichert.

Keine Hundehaftpflicht – wer zahlt?

Beißt Ihr Hund einen anderen Hund, sind Sie ohne Hundehaftpflicht nicht ausreichend abgesichert. Ihre private Haftpflicht reicht in dem Fall nicht aus. Haben Sie keine Hundehaftpflicht abgeschlossen, haften Sie mit Ihrem momentanen und zukünftigen Privatvermögen, wenn Ihr Hund einen Schaden verursacht. Das können bei Personenschäden schnell einige Tausend bis zu mehreren Millionen Euro sein. 

Wann zahlt die Hundehaftpflicht nicht?

Die Haftpflicht für Hunde kommt in diesen Fällen nicht für den Schaden auf:

  • Frisst Ihr Hund die Schuhe Ihres Kindes an oder verletzt er ein Mitglied Ihres Haushalts, greift die Versicherung nicht. Denn eigene Schäden sind in der Hunde-Haftpflicht nicht mitversichert.

  • Wenn Sie auf einen fremden Hund aufpassen und es entsteht ein Schaden, kommt Ihre Tierhalter-Haftpflichtversicherung nicht dafür auf. Nur die von Ihnen angemeldeten Hunde sind in Ihrer Hundehaftpflicht versichert.

  • Hat Ihr leinenpflichtiger Hund jemanden verletzt, als er nicht angeleint war, übernimmt die Versicherung keine Behandlungskosten.

  • Haben Sie ein Bußgeld erhalten, weil Ihr Hund maulkorbpflichtig ist und keinen Maulkorb getragen hat, kommt die Versicherung nicht dafür auf.

  • Wird ein Hund absichtlich auf eine Person gehetzt, handelt es sich um eine Straftat. Die Versicherung ist nicht für mögliche Behandlungskosten oder Schmerzensgeld zuständig.

  • Wenn Sie die Versicherung nicht sofort nach einem Vorfall informieren, kann sie sich weigern zu zahlen.

    Übrigens:
    Wenn Ihr Hund zu Schaden kommt oder krank wird, zahlt die Hundehaftpflicht nicht. Dafür haben wir unsere neue Hundekrankenversicherung entwickelt.

Ist die Hundehaftpflicht überall Pflicht?

Ist die Hundehaftpflicht überall Pflicht?

In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, in anderen nicht. In diesen Bundesländern ist die Hundeversicherung Pflicht – und zwar für jeden Hund:

  • Berlin

  • Hamburg

  • Niedersachsen

  • Sachsen-Anhalt

  • Schleswig-Holstein 

  • Thüringen

In manchen Bundesländern benötigen Sie eine Hundehaftpflicht für „gefährliche“ Hunde oder sogenannte Listenhunde: 

  • Bayern

  • Baden-Württemberg

  • Hessen

  • Saarland

  • Rheinland-Pfalz

  • Nordrhein-Westfalen

  • Bremen

  • Brandenburg

  • Sachsen

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem dieser Bundesländer haben, erkundigen Sie sich, ob Ihr Hund einer als gefährlich eingestuften Hunderasse angehört. Dazu zählen zum Beispiel der American Pitbull Terrier, der American Staffordshire Terrier und Mischlinge dieser Rassen. Für den Besitz von Hunden, die auf Rasselisten aufgeführt sind, gelten strenge Auflagen wie zum Beispiel Leinenzwang in öffentlichen Anlagen und eine Maulkorbpflicht.

Vergleichen Sie die Tarife der Hundehaftpflicht und berechnen Sie schnell und bequem Ihre Beiträge.

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Welche Deckungssumme ist in der Hundehaftpflicht sinnvoll?

Welche Deckungssumme ist in der Hundehaftpflicht sinnvoll?

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestversicherung für die Hundehaftpflicht liegt bei 1 Mio. Euro. Die meisten Versicherer wie DA Direkt bieten jedoch deutlich höhere Deckungssummen an. Bei DA Direkt versichern Sie Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal
  • bis 5 Mio. Euro im Tarif Basis

  • bis 20 Mio. Euro im Tarif Komfort

  • bis 50 Mio. Euro im Top-Tarif

Wie viel kostet eine Hundehaftpflicht­versicherung?

Wie viel kostet eine Hundehaftpflicht­versicherung?

Die Beiträge für die Hundehaftpflicht liegen in der Regel unter 100 Euro pro Jahr. Verschiedene Faktoren bestimmen die Höhe Ihrer Beiträge:

  • Die Hunderasse: Für Listenhunde oder als „gefährlich“ eingestufte Hunde ist die Versicherung teurer als für einen Zwergpinscher oder einen Dackel.

  • Die Anzahl der Hunde: Sie können eine Hunde-Haftpflicht auch für 2 Hunde oder mehr abschließen. Dann kann es günstiger für Sie werden – auch wenn die Tiere unterschiedlichen Rassen angehören.

  • Die vereinbarte Deckungssumme: Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögenschäden; Experten raten zu deutlich höheren Deckungssummen. DA Direkt bietet Ihnen zum Beispiel Deckungssummen bis 5 Mio. Euro (Tarif Basis), bis 20 Mio. Euro (Tarif Komfort) und bis 50 Mio. Euro (Top-Tarif). 

  • Die Selbstbeteiligung: Wenn Sie eine Hundehaftpflicht ohne Selbstbeteiligung abschließen, kostet die Versicherung etwas mehr. Vereinbaren Sie dagegen eine Selbstbeteiligung, zum Beispiel in Höhe von 250 Euro, sinken Ihre Beiträge. Dabei handelt es sich um die maximale Höhe der Kosten, die Sie im Schadenfall selbst tragen. Was darüber hinausgeht, übernimmt Ihre Versicherung.

  • Die Laufzeit: Bei einer längeren Laufzeit von mehr als einem Jahr können Sie meist mit Rabatten rechnen. 

  • Die Zahlweise: Haben Sie für Ihre Hundehaftpflicht eine monatliche Zahlung vereinbart, versuchen Sie auf eine jährliche Zahlung umzusteigen. Bei einigen Versicherern fallen die Beiträge dann in der Regel etwas günstiger aus. 

Worauf ist bei der Hundehaftpflicht noch zu achten?

Worauf ist bei der Hundehaftpflicht noch zu achten? 

Wenn Sie sich fragen „Welche Hundehaftpflicht ist die beste für mich?“ sollten Sie neben den Kosten vor allem die Leistungen im Blick haben. Und welche Hundehaftpflicht ist zu empfehlen? Mit einer guten Hundehaftpflicht können Sie Risiken absichern, die für Sie wichtig sind. Bevor Sie eine Hundehaftpflicht online abschließen, sollten Sie auch auf diese Zusatzleistungen achten:
  • Mietsachschäden: Dabei geht es um Schäden, die durch Ihren Hund in einer Ferienwohnung oder einem Hotel entstehen können. Zerkratzt Ihr Hund das Parkett oder frisst er Möbel an, können Sie sich damit absichern.

  • Kein Leinenzwang: Selbst wenn Ihr nicht angeleinter Hund in einem Gebiet mit Leinenpflicht einen Schaden verursacht, sind Sie versichert.

  • Fremdhüterrisiko: Wenn sich andere Privat-Personen in Ihrem Auftrag um Ihren Hund kümmern und es entsteht ein Schaden, etwa beim Gassigehen, springt die Versicherung ein.

  • Mitversicherung von Welpen: Einige Zeit nach der Geburt von Welpen sind diese mitversichert. 

Worauf ist bei der Hundehaftpflicht noch zu achten?

Häufige Fragen zur Hundehaftpflichtversicherung

  • Gibt es Wartezeiten bei der Hundehaftpflicht?

    Nein, bei einer Hundehaftpflicht gilt der Schutz sofort, nachdem Sie die vereinbarten Beiträge gezahlt haben und der Vertrag damit als abgeschlossen gilt. Eine Hundehaftpflicht, die rückwirkend gilt, die Sie also erst abschließen, wenn der Schaden bereits eingetreten ist, gibt es nicht.

  • Wann soll ich eine Hundehaftpflicht abschließen?

    Direkt nachdem Sie sich einen Hund zugelegt haben, sollten Sie eine Haftpflicht für ihn abschließen – selbst wenn die Versicherung keine Pflicht an Ihrem Wohnort ist. Verursacht Ihr Hund zum Beispiel einen Schaden im Garten des Nachbarn, sind Sie mit der Haftpflicht für den Hund gut abgesichert. Sonst müssen Sie für den Schaden aufkommen. Welpen können Sie bis zu einem Jahr mitversichern lassen.

  • Gilt die Hundeversicherung auch im Ausland?

    Ja, die Hundehaftpflicht gilt auch, wenn Sie mit Ihrem Hund im Ausland unterwegs sind. Die Versicherung von DA Direkt zum Beispiel ist zeitlich unbegrenzt in ganz Europa gültig. Für weltweiten Schutz gelten je nach Tarif unterschiedliche Zeiträume: Im Tarif Basis sind Sie bei Auslandsaufenthalten bis zu drei Jahren und im Tarif Komfort bis zu fünf Jahren versichert.

  • Kann man die Hundehaftpflicht von der Steuer absetzen?

    Versicherungen wie die Hundehaftpflicht sind steuerlich absetzbar. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Wenn Sie den Hund gewerblich nutzen, können Sie die Beiträge sogar als Betriebsausgaben in Ihrer Steuererklärung angeben. Voraussetzung: Sie haben eine gewerbliche Hundehaftpflichtversicherung.

Versicherungen

  • Kfz-Versicherung
  • Autoversicherung
  • Elektroautoversicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe
  • Hundekrankenversicherung
  • Katzenkrankenversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Hausratsversicherung
  • Unfallversicherung

Schaden

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