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Familien-Rechtsschutz zur Absicherung Ihrer Liebsten

Mit dem Familien-Rechtsschutz bestens abgesichert in einem Rechtsstreit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rechtsschutzversicherung für Kinder und Familien greift bei einem privaten Rechtsstreit und übernimmt anfallende Kosten für den Anwalt und das Gericht.

  • Mit dem Familien-Rechtsschutz sind Sie, Ihr Partner/Ihre Partnerin sowie Ihre Kinder, die in Ihrem Haushalt leben, abgesichert.

  • Für Ihre Familien-Rechtsschutzversicherung wählen Sie selbst die Bereiche, für die Sie sich versichern möchten: Verkehrs-Rechtsschutz, Privat- und Berufs-Rechtsschutz oder Immobilien-Rechtsschutz.

Themen in diesem Ratgeber:

Wer ist beim Familien-Rechtsschutz mitversichert?

Wer ist beim Familien-Rechtsschutz mitversichert?

Folgende Personen sind neben dem Versicherungsnehmer in der Rechtsschutzversicherung in Familien-Deckung mitversichert:

  • Ihr Lebenspartner/Ihre Lebenspartnerin (egal, ob verheiratet oder nicht)
  • Ihre gemeinsamen minderjährigen Kinder
  • Ihre oder die minderjährigen Kinder des Partners/der Partnerin aus einer anderen Beziehung
  • volljährige Kinder bis zum 30. Lebensjahr, die noch im gemeinsamen Haushalt leben, zur Schule gehen, eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren und bisher noch nicht berufstätig waren

Hinweis: Der Familien-Rechtsschutz gilt nicht für Kinder über 18 Jahre, die eigenes Geld verdienen oder verheiratet sind.

Was ist beim Familien-Rechtsschutz versichert (Vertragsarten)?

Was ist beim Familien-Rechtsschutz versichert (Vertragsarten)?

Beim Familien-Rechtsschutz können Sie Ihre Versicherung aus verschiedenen Bausteinen zusammensetzen. Je nach persönlicher Situation Ihrer Familie können Sie dabei unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Überlegen Sie sich vorher genau, was Sie absichern möchten, und wählen Sie dann Ihr Versicherungspaket aus diesen Bereichen aus:
  • Verkehrs-Rechtsschutz 

  • Privat- und Berufs-Rechtsschutz

  • Immobilien-Rechtsschutz

Beispiele: 

Als Pendler, der jeden Tag zur Arbeit fährt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einmal in einen Rechtsstreit mit einem anderen Verkehrsteilnehmer geraten. Deshalb könnte der Verkehrs-Rechtsschutz für Sie interessant sein.

Bei Streitfällen mit Handwerkern und Reparaturdiensten ist es von Vorteil, wenn Sie vorher einen Privat- und Berufs-Rechtsschutz abgeschlossen haben. Selbst bei einer unberechtigten Kündigung, gegen die Sie sich zur Wehr setzen, sind Sie mit vereinbartem Arbeits-Rechtsschutz abgesichert.

Wohnen Sie zur Miete, sind Sie selbst Vermieter oder Eigentümer bzw. Verpächter oder Pächter, können Sie sich mit dem Immobilien-Rechtsschutz bei Streitigkeiten rund um die Wohnung oder das Haus finanziell absichern. 

Was beinhaltet der Familien-Rechtsschutz?

Die Familien-Rechtsschutzversicherung erstattet die Kosten für

  • Anwälte (den eigenen und den der Gegenseite)
  • Kosten für Gericht, Gerichtsvollzieher und für Sachverständige
  • Entschädigung für Zeugen

Tipp: Wenn Sie die Leistungen verschiedener Rechtsschutzversicherungen vergleichen, achten Sie darauf, dass auch die Kosten für eine Mediation übernommen werden. Mit einer solchen außergerichtlichen Einigung können Sie die hohen Kosten für einen Anwalt oder eine Gerichtsverhandlung vermeiden.

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen und Tarife der Rechtsschutzversicherung für Familien.

Unsere Versicherungen
Was kostet der Familien-Rechtsschutz?

Was kostet der Familien-Rechtsschutz?

Die Kosten für den Familien-Rechtsschutz hängen von den gewünschten Leistungen, von der vereinbarten Deckungssumme und von der Selbstbeteiligung ab. Wenn Sie eine Versicherung abschließen, legen Sie die Höhe der Selbstbeteiligung fest. Bis zu einem vereinbarten Betrag tragen Sie die anfallenden Kosten in einem Rechtsstreit selbst. Den Rest der versicherten Kosten übernimmt Ihre Versicherung. Dadurch können Sie Ihre monatlichen Versicherungsprämien senken. 

Der Vorteil einer Rechtsschutzversicherung für Familien: Da die ganze Familie versichert ist, zahlen Sie weniger, als für Einzelpolicen anfallen würden.

Häufige Fragen zur Familien-Rechtsschutzversicherung

Häufige Fragen zur Familien-Rechtsschutzversicherung

  • Gibt es den Familien-Rechtsschutz ohne Wartezeit?

    Für die meisten Leistungen der Familien-Rechtsschutzversicherung gibt es eine Wartezeit zwischen dem Vertragsabschluss und dem Zeitpunkt, an dem die Versicherung in Kraft tritt. In der Regel liegt die Wartezeit für Leistungen wie Arbeits-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz oder Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen bei drei Monaten. 

    Gut zu wissen: Bei DA Direkt verzichten wir auf die Wartezeit, wenn das Risiko vorher bereits versichert war und der Übergang vom Vorvertrag auf Ihre neue Rechtsschutzversicherung bei uns lückenlos ist. 

  • Wie lange ist die Laufzeit beim Familien-Rechtsschutz?

    Bei den meisten Versicherungen für Familien-Rechtsschutz können Sie mit einer Laufzeit von fünf Jahren rechnen. Innerhalb der festgelegten Kündigungsfrist können Sie den Versicherer wechseln.

  • Zahlt die Familien-Rechtsschutzversicherung bei Scheidung?

    Familien-Rechtsschutz wird oft als Absicherung bei Streitigkeiten im Bereich Familienrecht missverstanden. Kosten von Scheidungsverfahren sind jedoch darin nicht abgedeckt. Auch beim Streit um das Sorgerecht oder den Unterhalt greift der Rechtsschutz in Familien-Deckung nicht. Eine Ausnahme gibt es: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für ein Erstberatungsgespräch bei einem Rechtsanwalt, wenn es um Scheidung oder Unterhalt geht.

  • Greift der Familien-Rechtsschutz bei einem Erbstreit?

    Gerichtliche Auseinandersetzungen um das Erbe sind in der Familien-Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht enthalten. Die Versicherer übernehmen höchstens die Kosten für eine erste Beratung, wenn der Versicherungsfall eintritt, also wenn der Erbfall vorliegt.

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Bei privaten Streitigkeiten im Alltag, im Beruf, auf Reisen im Ausland, rund ums Wohnen oder im Straßenverkehr

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