IGeL: typische Leistungen beim Hausarzt
Ihr Hausarzt kann viele Leistungen über die Krankenkasse abrechnen, aber nicht alle: Manche gelten als Privatleistung und somit als Individuelle Gesundheitsleistung. Diese zahlen Sie in der Regel selbst – außer Sie haben eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen.
Ob dennoch Ihre gesetzliche Krankenkasse zahlt, hängt von folgenden Faktoren ab:
- der Diagnose Ihres Arztes
- der Begründung für die IGeL
- dem Leistungskatalog Ihrer Krankenkasse
Manche Leistungen werden immerhin bezuschusst. Nachfragen lohnt sich.
Zu den IGeL bei Ihrem Hausarzt zählen beispielsweise folgende Leistungen:
- Alternative Medizin
- Akupunktur bei Kopfschmerzen, Kniearthrose, Tumorschmerzen und anderen Beschwerden
- Blutbildbestimmung außerhalb der Kassenleistung
- Sporttauglichkeitsuntersuchungen / sportmedizinische Untersuchungen
- diverse Reise- und Schutzimpfungen
IGeL: typische Leistungen beim Augenarzt
Die wohl häufigste Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) beim Augenarzt ist die Vorsorgeuntersuchung mit Augeninnendruckmessung und Augenspiegelung zur Glaukom-Früherkennung. Eine Glaukom-Erkrankung wird oft auch „Grüner Star“ genannt. Beim Grünen Star stirbt Ihr Sehnerv. Daran können Sie im schlimmsten Fall erblinden.
Die Untersuchung kostet meistens zwischen 20 Euro und 40 Euro. Sie ist keine Kassenleistung. Ihre Krankenzusatzversicherung übernimmt in der Regel jedoch die gesamten Kosten für Sie.
Sehhilfen wie Kontaktlinsen und Brillen gehören nicht zu den IGeL, auch wenn Sie die Kosten selbst tragen. Die Krankenkassen zahlen Brille & Co. lediglich bei Erwachsenen mit schweren Sehbeeinträchtigungen sowie bei Kindern. Hier lohnt sich oft eine private Krankenzusatzversicherung.
IGeL: typische Leistungen beim Frauenarzt
Frauenärzte bieten Patientinnen eine ganze Reihe an IGeL an, primär Leistungen wie Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen, beispielsweise Abstriche oder Brustultraschall-Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung.
Diese Leistungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht. Viele Frauen nehmen die zusätzlichen Maßnahmen dennoch wahr, um sich abzusichern. Auch wenn diese als IGeL Privatleistungen sind.
Sowohl der Pap-Test als auch der HPV-Test zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs sind hingegen Kassenleistungen.
IGeL: typische Leistungen beim Orthopäden
Während Frauenärzte viele IGeL in Form von Vorsorgeuntersuchungen anbieten, sind es beim Orthopäden oft Therapie-Leistungen. Eine der Ausnahmen ist die Knochendichtemessung. Ärzte nutzen diese, um das Osteoporoserisiko frühzeitig einschätzen zu können.
Hier eine Liste der Leistungen für einige der häufigsten IGeL bei Orthopäden:
- eine Hyaluronsäureinjektion soll die Symptome bei Arthrose und Gelenkentzündungen lindern – der IGeL-Monitor bewertet die Leistung als „tendenziell negativ“, da die Schäden gegenüber dem Nutzen der Behandlung eher überwiegen
- eine Magnetfeldtherapie soll bei Sportverletzungen Entzündungen hemmen, Schmerzen lindern und die Heilung unterstützen – vom IGeL-Monitor als „unklar“ bewertet, da es zu wenige Studien gibt, um den Nutzen eindeutig zu erkennen
- eine Kryotherapie (auch als Kältetherapie bekannt) soll die Zellerneuerung bei Verletzungen unterstützen – die Wirkung ist wissenschaftlich nicht gesichert
Sie tragen die Kosten für diese Leistungen fast immer selbst – es sei denn, Sie haben eine entsprechende Krankenzusatzversicherung.
IGeL: typische Leistungen beim Hautarzt
Auch beim Hautarzt gibt es
verschiedene Individuelle Gesundheitsleistungen: Auf Wunsch entfernt er Muttermale und andere Hautveränderungen. Besteht dafür keine medizinische Notwendigkeit, ist es keine Kassenleistung.
Eine der Leistungen von Hautärzten, die Patienten am häufigsten in Anspruch nehmen, ist das Hautkrebsscreening, welches nicht zu den IGeL gehört. Die Untersuchung – auch Dermatoskopie genannt –
dient der Hautkrebsvorsorge und ist eine Kassenleistung. Hautkrebs ist – rechtzeitig erkannt – in den meisten Fällen heilbar.
Gesetzlich Versicherte ab einem Alter von 35 Jahren haben in der Regel alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening. Gelegentlich bieten nicht nur Haut-, sondern auch manche Hausärzte mit einer Zusatzausbildung das Screening an.
Die Untersuchung läuft immer nach dem gleichen Schema ab. Der Arzt untersucht mit bloßem Auge Ihren gesamten Körper auf Auffälligkeiten – auch den Genitalbereich und die Zehenzwischenräume. Manche Ärzte nutzen zusätzlich ein Dermatoskop – auch Auflichtmikroskop genannt – um tieferliegende Hautschichten zu begutachten. In manchen Fällen empfehlen Hautärzte eine sogenannte
Video-Dermatoskopie. Dabei dokumentieren sie auffällige Hautstellen per Video und speichern die Aufnahmen digital. So können sie Hautveränderungen im Laufe der Zeit besser vergleichen und beurteilen.
Gut zu wissen: Wie bei vielen Behandlungen gibt es auch bei der Kostenübernahme der Hautkrebsvorsorge durch die Krankenkassen kleine Unterschiede. Manche übernehmen die Untersuchung schon vor dem 35. Lebensjahr oder jährlich statt alle zwei Jahre. Nicht alle Kassen übernehmen die Kosten für einen Untersuchung mit dem Auflichtmikroskop. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse nach den Details. Eine Video-Dermatoskopie ist immer eine IGeL.