Sie haben einen Schaden mit Ihrem Auto?
Das ist zu tun.
Wir möchten Ihren Schaden schnell und reibungslos bearbeiten.
Dazu gehört, dass wir bei Meldung eines Kaskoschadens innerhalb von 24 Stunden eine Zahlungszusage an die Werkstatt machen, sofern Deckung und Ersatzpflicht erfolgreich geprüft wurden. Sie müssen also nicht in Vorleistung treten. Ebenso wird Ihr Fahrzeug, falls erforderlich, innerhalb von 24 Stunden nach Schadenmeldung besichtigt, so dass die Reparatur schnell beginnen kann.
Als DA Direkt Kunde bitten wir Sie um Folgendes:
- Melden Sie uns einen Schaden so schnell wie möglich.
Sie können den Schaden ganz einfach telefonisch oder online melden. - Setzen Sie sich unbedingt vor Beginn einer Reparatur oder Verwertung des Fahrzeugs mit uns in Verbindung.
- Lassen Sie Ihren Wagen in einer unserer Partnerwerkstätten reparieren.
Profitieren Sie von den Vorteilen des Reparatur- und Mobilitätsservice. - Sie haben einen Glasschaden und eine Kaskoversicherung bei DA Direkt.
Rufen Sie unseren Schadenservice für Glasschäden an. Nutzen Sie die Vorteile und Services unserer Glaspartner. - Machen Sie dem Geschädigten keine vorzeitige Zusage.
Sagen Sie keine Erstattung zu. - Halten Sie uns auf dem Laufenden.
Informieren Sie uns bitte über die gesamte Korrespondenz zum Schadenfall. Zum Beispiel, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Bitte informieren Sie uns auch nach der Schadenmeldung, falls sich neue Aspekte ergeben. - Vermeiden Sie unnötige Kosten.
Bitte halten Sie den entstandenen Schaden so gering wie möglich. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne zum Thema Schadenminderung. - Sie sind Geschädigter und die Kfz-Versicherung des Unfallgegners ist Ihnen nicht bekannt?
Nutzen Sie den Zentralruf der Autoversicherer per Telefon 0800 2502600 (gebührenfrei) oder informieren Sie sich über das Internet unter www.zentralruf.de. Halten Sie für den Anruf das Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners bereit.
Sie sind Geschädigter eines DA Direkt Kunden?
Das ist zu tun.
Wir möchten Sie gerne schnell und reibungslos unterstützen.
Als Geschädigter durch einen DA Direkt Versicherten bitten wir Sie um Folgendes:
- Melden Sie uns einen Schaden so schnell wie möglich.
Sie können den Schaden ganz einfach telefonisch oder online melden. - Bitte rufen Sie uns auf jeden Fall an, damit wir gemeinsam klären können, ob ein Gutachter benötigt wird.
Denn: Ein von uns beauftragter Gutachter verursacht Ihnen keine Kosten, auch dann nicht, wenn Sie möglicherweise eine Teilschuld tragen. - Lassen Sie Ihren Wagen in einer unserer Partnerwerkstätten reparieren.
Profitieren Sie auch als Geschädigter von den Vorteilen des Reparatur- und Mobilitätsservice.