Unfallversicherung und Co.: Das ist im Schadenfall wichtig
Das Wichtigste in Kürze
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Sind Sie nach einem Unfall arbeitsunfähig, müssen Sie spätestens am dritten Tag eine entsprechende Bescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber abgeben.
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Sie haben Anspruch auf einen Termin bei einem Facharzt innerhalb von vier Wochen.
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Über die Terminservicestellen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (erreichbar unter 116 117) können gesetzlich Versicherte einen Termin vereinbaren.
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Haben Sie eine private Unfallversicherung, beachten Sie bitte, dass Sie bestimmte Fristen einhalten müssen, um Leistungen zu bekommen.
Arbeitsunfähig nach einem Schadenfall: das ist zu beachten
Sie haben sich beim Sport verletzt: Nach einer ersten medizinischen Versorgung stellen Sie sich wahrscheinlich die Frage, wie es weitergeht. Sie wollen wissen, welche Rechte und Möglichkeiten Sie im Schadenfall mit und ohne Unfallversicherung haben. In diesem Ratgeber erhalten Sie Informationen und Tipps zu den Themen Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall, Anspruch auf medizinische Behandlung, private Unfallversicherung und Pflegebedürftigkeit.
Arbeitsunfähig – das ist zu tun
Sollten Sie durch ein Unfallereignis, wie es im Fachjargon der Versicherungen heißt, arbeitsunfähig erkrankt sein, informieren Sie sofort Ihren Arbeitgeber. Grundsätzlich müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung vom Arzt (kurz: AU-Bescheinigung, umgangssprachlich auch „gelber Zettel“ genannt) spätestens am dritten Tag einreichen.
Sind Sie krank, bekommen Sie in der Regel Ihr Gehalt bis zu sechs Wochen weiter von Ihrem Arbeitgeber. Voraussetzung ist, dass Sie diesem eine lückenlose Krankmeldung (auch für die Wochenenden) vorlegen. Sollten Sie länger ausfallen, muss Ihre Krankenkasse den Anspruch auf Krankengeld prüfen. Nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt mit ihr auf.
Was ist ein Wegeunfall?
Wegeunfälle ereignen sich auf dem direkten Weg zu oder von der Arbeit. Umwege können versichert sein, wenn diese notwendig sind – zum Beispiel wegen einer Umleitung, einer schnelleren Verbindung, bei Fahrgemeinschaften oder um Kinder vor der Arbeit in die Schule zu bringen.
Wichtig: Ein sogenannter Wegeunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss vom Arbeitgeber durch eine Unfallanzeige an die zuständige Unfallkasse gemeldet werden. Ihre zuständige Berufsgenossenschaft nimmt dann mit Ihnen Kontakt auf.
Bitte beachten Sie:
Nach längerer Krankheit von mindestens sechs Wochen haben Sie im Rahmen eines BEM-Gesprächs (BEM steht für betriebliches Eingliederungsmanagement) Anspruch auf Unterstützung durch Ihren Arbeitgeber bei der betrieblichen Wiedereingliederung. Ziel ist es, dem Beschäftigten eine möglichst frühzeitige Rückkehr in den Betrieb zu ermöglichen. Zu den Maßnahmen der betrieblichen Wiedereingliederung zählen zum Beispiel die Veränderung des Arbeitsplatzes (z. B. ein Stehpult anstelle eines Schreibtischs) oder die stufenweise Erhöhung der Arbeitszeit in Absprache mit dem behandelnden Arzt.
Medizinische Behandlung – das steht Ihnen im Schadenfall zu
Sind aufgrund Ihrer Verletzungen nach einem Unfall medizinische Behandlungen notwendig, sollten Sie Folgendes beachten:
- Sie haben Anspruch auf einen Termin bei einem Facharzt und / oder Psychotherapeuten innerhalb von vier Wochen.
- Sie haben das Recht, eine medizinische Zweitmeinung einzuholen. Das bedeutet: Sie dürfen sich einen unabhängigen Arzt suchen, der Sie noch einmal untersucht und seine Meinung zu Ihrem Fall abgibt. Voraussetzung: Der Arzt ist für das sogenannte strukturierte Zweitmeinungsverfahren zugelassen. Wichtig: Für Notfalloperationen sind keine Zweitmeinungen vorgesehen.
So gehen Sie am besten vor:
- Patienten einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) melden sich über die bundesweit einheitliche Telefonnummer 116 117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (auch als „ärztlicher Notdienst“ oder „Patientenservice“ bekannt), um einen Termin zu bekommen. Die Terminservicestellen sind 24 Stunden an sieben Tagen die Woche erreichbar. Sie können auch online oder über die neue App „116117“ mit dem Service Kontakt aufnehmen.
- Im Gegensatz zu privat Versicherten können Sie sich einen Facharzt nicht aussuchen, sondern erhalten den nächsten freien Termin bei einem Arzt im Umkreis von 30 bis 60 Kilometern. Findet sich auch nach einer bestimmten Frist (in Bayern beträgt sie beispielsweise fünf Wochen) kein Termin, werden Sie ambulant im Krankenhaus behandelt.
- Brauchen Sie eine akute psychotherapeutische Behandlung, wenden sich ebenfalls an die Terminservicestellen des ärztlichen Notdienstes.
- Können Sie eine Anschlussheilbehandlung, so wird eine ambulante oder stationäre Rehabilitation genannt, aufgrund der Verletzungen nicht direkt nach einem Krankenhausaufenthalt antreten? Bitte besprechen Sie mit Ihren behandelnden Ärzten, ob es möglich ist, eine medizinische Kur zu beantragen.
- Haben Sie sich entschieden, eine Zweitmeinung einzuholen, informieren Sie Ihren behandelnden Arzt. Bitten Sie ihn um die Aushändigung von Berichten zur Magnetresonanztomographie (MRT), Röntgenbildern und Laborwerten. Sie haben ein Recht auf Kopien der Patientenakte und der Befunde. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.
- Sind Sie privat krankenversichert? Bitte beachten Sie die Vertragsbedingungen und Meldefristen in Ihrer Versicherungspolice.
Wissenswertes zur privaten Unfallversicherung
In der privaten Unfallversicherung gibt es Leistungen, die an bestimmte Anspruchsfristen gebunden sind. Diese Fristen beginnen mit dem Unfalltag und betragen zum Beispiel …
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für die Sofortleistung Knochenbruch drei Monate,
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für die Übergangsleistung vier oder sieben Monate,
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für die Invaliditätsleistung je nach Vertrag zwischen 15 und 36 Monaten.
Details zu diesen Leistungen lesen Sie im nächsten Abschnitt.
Erläuterungen zu Sofortleistung, Übergangsleistung und Invaliditätsleistung
Die Sofortleistung wird Ihnen gezahlt, wenn Sie durch einen Unfall eine der folgenden Verletzungen erleiden:
- Bruch eines Knochens
- Riss eines Muskels, einer Sehne, eines Bandes oder einer Kapsel
Eine Übergangsleistung, soweit vereinbart, erhalten Sie, wenn Sie sechs Monate nach einem Unfall immer noch zu einem bestimmten Grad (in der Regel 50 Prozent) in Ihrer körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sind.
Die Invaliditätsleistung in der Unfallversicherung steht Ihnen zu, wenn Sie durch den Unfall auf Dauer in Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sind. Wichtig ist, dass die Beschwerden innerhalb eines Jahres, vom Unfalltag gerechnet, eingetreten sind. Die Höhe der Leistung richtet sich zum Beispiel nach der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme und dem Invaliditätsgrad.
Ihren konkreten Versicherungsumfang finden Sie in Ihrem Versicherungsschein und den vertraglichen Bedingungen.
Sie haben eine private Unfallversicherung bei DA Direkt?
Wir sind für Sie da und unterstützen Sie schnell und umfassend. Egal, ob Sie unseren 24/7 Telefon-Service +49 (0) 221 7715-5050 oder unsere Online-Schadenmeldung nutzen – wir kümmern uns zuverlässig um Ihren Schadenfall in der Unfallversicherung.
Warum eine private Unfallversicherung sinnvoll sinnvoll ist, lesen Sie im entsprechenden Ratgeber.
Wichtige Infos rund um Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall
Sind Sie nach einem Krankenhausaufenthalt nicht in der Lage, sich selbstständig zu versorgen, gilt Folgendes:
- Seit dem 1. Januar 2016 haben Sie für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen Anspruch auf Haushaltshilfe sowie im Rahmen der häuslichen Krankenpflege einen Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Eine Haushaltshilfe steht Ihnen etwa nach einem Krankenhausaufenthalt zu, wenn Sie Unterstützung beim Einkaufen, Kochen und bei der Kinderbetreuung brauchen. Voraussetzung ist, dass keine andere Person bei Ihnen lebt, die das übernehmen könnte. Grundpflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege beinhaltet dagegen auch die medizinische Versorgung nach einem Klinikaufenthalt (zum Beispiel muss die Pflegekraft auch Medikamente und Injektionen verabreichen sowie Verbände wechseln).
- Ist Ihre Pflegebedürftigkeit nur vorübergehend, kann der Sozialdienst des Krankenhauses eine Kurzzeitpflege als Übergangspflege bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
- Bei einer mehr als sechs Monate andauernden Pflegebedürftigkeit können Sie Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
- Um diese zu erhalten, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
Wenn Sie Pflegeleistungen beantragen möchten und Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an den Kliniksozialdienst, an den örtlichen Pflegestützpunkt oder die kommunale Pflegeberatung.
Nähere Informationen zur Pflege finden Sie in einem Ratgeber des Bundesgesundheitsministeriums.
Marlis Reisenauer, 07.08.2024