Hund steuerlich anmelden
Um Ihren Hund bei der Stadt beziehungsweise Gemeinde anzumelden, haben Sie mehrere Optionen: Vielerorts ist das inzwischen online oder telefonisch möglich; nur noch selten müssen Sie wirklich zum Steuer- oder Stadtkassenamt. So funktioniert's:
- Informieren Sie sich auf der Website Ihres Wohnorts, wie Sie Ihren ausgewachsenen Hund oder Welpen zur Hundesteuer anmelden können.
- Registrieren Sie sich und das Tier auf die gewünschte Weise – meist per speziellem Anmeldeformular für die Hundesteuer.
- Anschließend bekommen Sie eine Hundesteuermarke von der Stadt und einen Hundesteuerbescheid.
- Die Steuermarke müssen Sie gut sichtbar am Halsband Ihres Hundes, der Leine oder dem Geschirr anbringen.
Sollten Sie die Hundemarke verlieren, melden Sie sich beim Finanzamt, um eine neue zu erhalten.
Achtung: In manchen Bundesländern gilt zusätzlich eine Meldepflicht für Hunde unabhängig von der Steuer: In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen müssen Sie Ihr Tier zusätzlich beim Ordnungsamt oder einem speziellen Melderegister eintragen lassen. Teilweise ist auch eine Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben.
Wichtig zu wissen:
Für Welpen wird die Hundesteuer ab dem dritten Lebensmonat fällig. Um sich vor hohen Tierarztrechnungen zu schützen, schließen Sie am besten auch frühzeitig eine Hundekrankenversicherung ab. Wer sich einen ausgewachsenen Vierbeiner anschafft, muss diesen spätestens zwei bis vier Wochen nach Aufnahme für die Hundesteuer melden. Normalerweise fallen beim Anmelden des Hundes keine Kosten an.
Für die Hundesteuer ummelden
Wenn Sie innerhalb Ihrer Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihr Tier ummelden. Dafür teilen Sie dem zuständigen Finanzamt ganz einfach Ihre neue Adresse mit.
Abmeldung von der Hundesteuer
Ziehen Sie an einen anderen Ort oder ist Ihr Hund gestorben, ist eine Abmeldung von der Hundesteuer nötig. Das passende Formular dafür finden Sie normalerweise auf der Website Ihrer Gemeinde. Die Hundemarke senden Sie dem Finanzamt einfach per Post zurück.
Wenn Sie in eine andere Gemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie Ihren Hund bei der alten Adresse abmelden und unter Ihrer neuen Anschrift neu anmelden.
⚠️Experten-Tipp zum Thema Hundeführerschein:
Der Hundeführerschein (oft synonym zum Sachkundenachweis verwendet) wird in Deutschland zunehmend diskutiert und in einigen Regionen verpflichtend eingeführt, um die Sicherheit und artgerechte Haltung zu erhöhen.
Hier sind die aktuellen Entwicklungen und Orte:
- Bremen: Ab dem 1. Juli 2026 wird in Bremen ein verpflichtender Hundeführerschein für alle Hundehalter eingeführt, die ab diesem Zeitpunkt einen Hund neu erwerben.
- Berlin: Die Hauptstadt plant die Einführung eines verpflichtenden Hundeführerscheins, um die Sicherheit zu erhöhen.
Niedersachsen: Hier ist der Sachkundenachweis (Hundeführerschein) bereits Pflicht für Ersthalter (Theorie vor Anschaffung, Praxis innerhalb des ersten Jahres). - Baden-Württemberg: Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung eines verpflichtenden Hundeführerscheins zur Reduzierung von Beißattacken vereinbart.
Generell gilt:
In vielen Bundesländern ist der Hundeführerschein derzeit eher freiwillig oder wird erst bei auffällig gewordenen Hunden (sogenannten Listenhunden oder "Kampfhunden") verpflichtend. Die Debatte über eine bundesweite Pflicht hält jedoch an.