Als gesetzlich versicherter Patientin stehen Ihnen laut der Mutterschaftsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) drei Basis-Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft zu. Ihre Krankenkasse kommt für die Kosten dafür auf. Selbstverständlich haben Sie das Recht, auf alle oder einzelne Screenings in der Schwangerschaft zu verzichten. In der Regel müssen Sie dem Arzt dann schriftlich bestätigen, dass Sie keine Vorsorgeuntersuchung per Ultraschall möchten. Damit entbinden Sie ihn von seiner Informationspflicht Ihnen gegenüber.
Die WHO empfiehlt Schwangeren zumindest eine Untersuchung per Ultraschall vor der 24. Schwangerschaftswoche, um bestimmte Auffälligkeiten beim Ungeborenen und bei der Mutter frühzeitig zu erkennen.
Erste Basis-Ultraschalluntersuchung: neunte bis zwölfte SSW
Der erste Basis-Ultraschall ist in erster Linie dazu da, um die Schwangerschaft zu bestätigen. Er wird vaginal vorgenommen. Dabei prüft der Arzt, ob ...
- sich der Embryo in der Gebärmutter eingenistet hat.
- ein oder mehrere Embryos bzw. Föten zu sehen sind.
- das schlagende Herz des Kindes zu erkennen ist.
- sich der Körper des Ungeborenen normal entwickelt oder Auffälligkeiten festzustellen sind.
Zudem kontrolliert der Arzt die Größe des Embryos – dazu misst er die Scheitel-Steiß-Länge, also die Länge vom Kopf bis zum Po. Anhand der Messdaten weiß der Arzt, in welcher Schwangerschaftswoche sich die werdende Mutter befindet. So kann er auch den voraussichtlichen Geburtstermin eingrenzen.
Zweite Basis-Ultraschalluntersuchung: 19. bis 22. SSW
Beim zweiten Ultraschall können Sie zwischen der Basis-Ultraschalluntersuchung und der erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung wählen. Ihre gesetzliche Krankenkasse bezahlt beide Screenings. Die erweiterte Untersuchung dürfen nur Ärzte mit einer entsprechenden Qualifikation vornehmen. Fehlt Ihrem Arzt so ein Befähigungsnachweis, überweist er Sie an eine darauf spezialisierte Praxis.
Bei der Basis-Ultraschalluntersuchung kontrolliert der Arzt, ...
- ob sich der Fötus altersgerecht entwickelt – einzelne Organe untersucht er dabei nicht.
- wie groß Kopf und Bauch des Fötus sind und wie lang der Oberschenkelknochen ist.
- ob das Herz des ungeborenen Kindes richtig schlägt.
- wie viel Fruchtwasser vorhanden ist.
- wie die Plazenta in der Gebärmutter liegt.
Bei der erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung schaut sich der Arzt zusätzlich Folgendes an:
- den Kopf, die Hirnkammern und das Kleinhirn des Fötus
- das Größenverhältnis von dessen Brustkorb und Herz
- die Lage und Größe seiner Herzkammern
- die Bauchwand und die Wirbelsäule des Fötus (beides sollte geschlossen sein)
- dessen Magen und Harnblase
Gut zu wissen: Beim zweiten Basis-Ultraschall erfahren die werdenden Eltern auch das Geschlecht ihres Kindes – wenn sie es wissen wollen. Zwar ist schon ungefähr ab der elften SSW per Ultraschall erkennbar, ob es ein Mädchen oder ein Junge sein wird. Frauenärzte dürfen laut Gesetz das Geschlecht aber erst ab der zwölften SSW den Eltern mitteilen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Eltern aufgrund des „falschen“ Geschlechts zu einem frühen Zeitpunkt der Schwangerschaft eine Abtreibung vornehmen lassen.
Dritte Basis-Ultraschalluntersuchung: SSW 29 bis 32
Bei der dritten Basis-Ultraschalluntersuchung legt der Arzt Wert auf diese Punkte:
- Er misst noch einmal Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen des Ungeborenen, um das Wachstum des Kindes zu beurteilen.
- Er kontrolliert, wie das Kind liegt und ob das Herz rhythmisch schlägt.
- Er schaut sich die Fruchtwassermenge genau an. Sowohl zu viel als auch zu wenig Fruchtwasser sind gefährlich für das Kind. Zu viel davon kann zu Bluthochdruck bei der Mutter und zu Komplikationen bei der Geburt führen. Ist zu wenig Fruchtwasser in der Gebärmutter, kann sich die Nabelschnur verklemmen – das Kind wird in dem Fall nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt.
Gut zu wissen: Stellt der Arzt Auffälligkeiten bei der werdenden Mutter oder Erkrankungen beim Kind fest, veranlasst er möglichweise weitere Untersuchungen, auch per Ultraschall. Das kann zum Beispiel eine Doppler-Sonografie (auch Doppler-Ultraschall) sein, um die Durchblutung der Plazenta (Mutterkuchen) zu prüfen. Diese zählt normalerweise zu den sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) , für die Patienten selbst aufkommen – sofern sie keine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen haben. Besteht jedoch eine medizinische Notwendigkeit, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch dafür die Kosten.