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Zweitwagen versichern – aber richtig!

Zwei Autos, eine Kfz-Versicherung: Dank Zweitwagenregelung Zweitwagen günstig versichern.
Sie nutzen mehrere Fahrzeuge und möchten Ihr zweites Auto kostengünstig versichern? Dann wählen Sie am besten eine Zweitwagenversicherung. Damit sparen Sie bares Geld: Sie können einfach von den günstigen Bedingungen der Kfz-Versicherung Ihres Erstwagens profitieren. Gut zu wissen: Diese Zweitwagenregelung gilt für Haftpflichtversicherung und Vollkasko. 

Dabei muss der Fahrzeughalter nicht der Versicherungsnehmer sein: Sie können zum Beispiel Ihr Fahrzeug als Zweitwagen Ihrer Eltern versichern – und so von einer günstigen Zweitwagenversicherung für Fahranfänger profitieren.

Übrigens: Sie müssen auch nicht unbedingt ein Auto als Zweitwagen anmelden. Für Ihr Motorrad können Sie ebenfalls eine günstige Zweitfahrzeugversicherung abschließen, wenn schon ein Auto versichert ist. 

 

Welche Schadenfreiheitsklasse gibt es beim Zweitwagen?

Die Schadenfreiheitsklasse (SF) spielt eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit Ihrer Kfz-Versicherung. Denn die Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens bestimmt den Beitrag für den Zweitwagen. Dabei gilt die Faustregel: Je höher Ihre Schadenklasse, desto niedriger ist Ihr Versicherungsbeitrag. Jedes unfallfreie Jahr verbessert die Schadenfreiheitsklasse für den Zweitwagen. 

Wenn Ihr Erstwagen zum Beispiel in die Schadenfreiheitsklasse ½ oder besser eingestuft ist, können Sie Ihren Zweitwagen wie Ihren Erstwagen in SF-Klasse ½ versichern.

Oder Sie nutzen ein Auto privat und der Zweitwagen ist auf Sie oder Ihren Ehe-/ bzw. Lebenspartner versichert? Dann erhalten Sie bei der Zweitwagenversicherung maximal Schadenfreiheitsklasse 4. Welche genau hängt davon ab, in welche Schadenfreiheitsklasse Ihr Erstwagen eingestuft ist. 

Das System der Schadenfreiheitsklassen gilt für die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, nicht aber für die Teilkasko. Das liegt daran, dass die Teilkasko nur Schäden zahlt, die Sie nicht selbst verursacht haben. Für solche Schäden können Sie natürlich auch nicht herabgestuft werden.

Tipp: Die jeweilige Schadenfreiheitsklasse finden Sie auf Ihrer Rechnung unter dem Kürzel SF. 

Was sind wichtige Kriterien für die Zweitwagenversicherung?

Bei DA Direkt bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten, Ihr Zweitfahrzeug zu versichern. Abhängig von den untenstehenden Kriterien, stufen wir Ihr Zweitfahrzeug in die Schadenfreiheitsklasse ½ ein. Wichtig ist, dass Sie für Ihr Fahrzeug noch nie einen Schaden gemeldet haben.

Voraussetzungen für die Einstufung des Zweitwagens in SF-Klasse ½

Diese Regelung gilt für Pkw, Motorrad und Campingfahrzeuge. Ihr Zweitfahrzeug wird günstiger eingestuft, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Auf Sie ist bereits ein Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug zugelassen, das zu diesem Zeitpunkt mindestens in SF-Klasse ½ eingestuft ist.

  • Auf Ihren Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner ist bereits ein Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug zugelassen, das zu diesem Zeitpunkt mindestens in SF-Klasse ½ eingestuft ist

  • Sie können nachweisen, dass Sie seit mindestens drei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für Pkw oder Krafträder sind. Wichtig: Der Führerschein muss in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz ausgestellt worden sein.

  • Auf ein Elternteil ist ein Fahrzeug zugelassen, das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse ½ eingestuft ist.

Voraussetzung für die Einstufung Ihres Zweitwagens in SF-Klasse 1 bis 4

Diese Regelung gilt nur für Pkw. Wir stufen Ihr Zweitfahrzeug günstiger ein, wenn alle der folgenden Bedingungen zutreffen:

  • Auf Sie oder Ihren Ehepartner in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner ist bereits ein Pkw zugelassen und bei uns versichert, der zu diesem Zeitpunkt mindestens in SF-Klasse 1 bis 4 eingestuft ist.

  • Sie selbst oder Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner bzw. Ehepartner sind auch Halter des weiteren Pkw.

  • Sie können nachweisen, dass Sie seit mindestens einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis für Pkw oder Krafträder haben. Wichtig: Der Führerschein wurde in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz ausgestellt.

  • Ihr Zweitwagen wird ausschließlich von Ihnen und Ihrem Partner genutzt.

Sie möchten wissen, welche Kosten Sie beim Versichern des Zweitwagens erwarten? In unserem DA Direkt Rechner können Sie die Kfz-Versicherung für den Zweitwagen berechnen – schnell und einfach online.
Beitrag berechnen

Lohnt sich eine Zweitwagenversicherung?

Ein Auto als Zweitwagen zu versichern, ist für Fahranfänger besonders sinnvoll. Der Grund: Sie haben noch wenig Fahrpraxis und werden deshalb bei einer Erstwagenversicherung ungünstig eingestuft. Eine Kfz-Versicherung für ein zweites Auto lohnt sich in diesem Fall besonders – zum Beispiel, wenn die Eltern die Zweitwagen-Police abschließen. 

Unser Tipp: Junge Fahrer können mit einer Zweitwagenversicherung unfallfreie Jahre sammeln und nach einiger Zeit den Versicherungsvertrag zu günstigen Bedingungen übernehmen.

Praxisbeispiel:

Die 18-jährige Katharina hat gerade den Führerschein gemacht und bekommt von ihren Großeltern einen Kleinwagen. Wenn sie dieses Fahrzeug als Erstwagen auf sich versichert, zahlt sie eine hohe Prämie, da die Versicherung ihr Auto in die ungünstige SF-Klasse 0 einstuft. 

Katharinas Eltern sind schon viele Jahren unfallfrei versichert und fahren mit SF-Klasse 10. Mit der Zweitwagenversicherung wird Katharinas Auto automatisch in die SF-Klasse ½ eingestuft. Damit spart Katharina rund 20 Prozent an Prämie. Nach einigen Jahren übernimmt sie den Vertrag ihrer Eltern und vermeidet durch die günstige Zweitwagenversicherung einen teuren Versicherungseinstieg.

Was sind weitere Vorteile einer Zweitwagenversicherung?

Wenn ein Erstwagen (Pkw) noch in einer höheren Schadensklasse eingestuft ist, genießen Sie bei der Zweitwagenversicherung einen Vertrauensvorschuss und fahren besonders günstig.

Praxisbeispiel:

Jan und Lena sind frisch verheiratet. Jans Pkw ist in Schadenfreiheitsklasse 5 eingestuft, da er schon fünf Jahre unfallfrei bei DA Direkt versichert ist. Lena hatte bisher noch kein Auto, braucht aber eins für ihren neuen Job. Sie hat daher noch keine schadenfreien Jahre gesammelt. 

Wenn Lenas Pkw als zweites Auto bei DA Direkt versichert wird, profitiert sie mit der Zweitwagenversicherung von einer Einstufung in Klasse 4. Jans Fahrzeug ist derzeit als Erstwagen in SF 5 und damit höher als SF 4 versichert. So bekommen die beiden einen Bonus bei der günstigen Zweitwagenversicherung und eine Einstufung direkt in SF 4.
 

Kann ich ein Motorrad als Zweitfahrzeug anmelden?

In den meisten Fällen lohnt es sich, wenn Sie Ihr Motorrad als zweites Fahrzeug versichern. Ist Ihr Erstfahrzeug mindestens in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft ist, stuft DA Direkt Ihr Motorrad als Zweitfahrzeug ebenfalls in diese Schadensklasse ein. Die genauen Bedingungen finden Sie im Abschnitt "Voraussetzung für die Einstufung Ihres Zweitwagens in SF-Klasse ½." in den Versicherungsbedingungen.

Kann ich Autos mit Saisonkennzeichen als Zweitwagen versichern?

Ja, Autos mit Saisonkennzeichen können von einer günstigeren Zweitwagenregelung profitieren. Beträgt Ihr Saisonzeitraum mindestens sechs Monate und fahren Sie schadenfrei, verbessert sich Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) jedes Jahr und Ihre Zweitwagenversicherung wird günstiger.

Kann ich das Auto meines Kindes als Zweitwagen günstig versichern?

Ja, die Zweitwagenregelung gilt auch für das Auto Ihres Kindes. Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen nicht die gleiche Person sein. 

Unser Tipp: Achten Sie darauf, welche Voraussetzungen für den Zweitwagen gelten – manche Versicherungen fordern ein Mindestalter der Fahrer. Es lohnt sich also ein Vergleich der Zweitwagenversicherungen.

In welcher SF-Klasse kann ich meinen Zweitwagen versichern?

Wenn Sie Ihr Zweitauto versichern, profitieren Sie von einer Sondereinstufung. Das bedeutet: Sie haben einen höheren Schadenfreiheitsrabatt und somit eine günstigere Versicherung für den Zweitwagen. 

Die meisten Versicherer orientieren sich bei der Einstufung in die Zweitwagenversicherung an Ihrem Erstfahrzeug. Üblich sind die Stufen zwischen ½ und 3. Manche Versicherungen stufen den Zweitwagen von Anfang an höher ein als den Erstwagen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel der SF-Klasse 2 beim Hauptauto und einem Mindestalter der Fahrer. Die genauen Tarife und Konditionen erfahren Sie bei Ihrem Versicherer.

Muss mein Zweitwagen bei gleicher Versicherung versichert sein?

Ihren Zweitwagen bei anderer Versicherung anzumelden, macht wenig Sinn. Dann kann es nämlich passieren, dass die Versicherung des Zweitwagens teurer kommt als die Ihres Erstwagens. Letzten Endes entscheiden Sie so, ob die Zweitwagenversicherung teurer oder günstiger wird.

Kann ich die Versicherung meines Zweitwagen wechseln?

Ja, das geht. Allerdings wird die Sondereinstufung bei einem Versicherungswechsel in der Regel nicht bestätigt. Die Versicherung übernimmt den aktuellen Schadenfreiheitsrabatt dann nicht. 

Gut zu wissen: Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. So können Sie problemlos die Kfz-Versicherung des Zweitwagens wechseln. Bei einem Gebrauchtwagen endet die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers, sobald Sie das Fahrzeug abmelden bzw. das Auto (online) auf sich anmelden – oder dafür zu einer Kfz-Zulassungsstelle bei Ihnen vor Ort gehen.

Kann ich die Zweitwagenversicherung kündigen?

Natürlich können Sie Ihre Zweitwagenversicherung ganz normal kündigen. Achten Sie dabei auf die Regelungen in Ihrem Vertrag. Normalerweise gelten die für Versicherungen üblichen Kündigungsfristen.

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