Starten wir mit einer kurzen Kfz-Haftpflichtversicherung Erklärung:
Die Auto-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Jeder, der auf deutschen Straßen mit einem Auto fahren möchte, braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung – da gibt es keine Ausnahme. Ohne Versicherung keine Zulassung. Um das zu kontrollieren, verlangt die Kfz-Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung von Ihnen. Diese gibt es heute meist elektronisch und wird eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) genannt.
Leistungen Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung zahlt bei Autounfall Schäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen und schützt Sie vor den finanziellen Folgen. Per Definition greift die Versicherung bei „Personen-, Sach-, und Vermögensschäden an anderen Verkehrsteilnehmern“. Das heißt: Verursachen Sie einen Unfall, zahlt die Pkw-Haftpflicht zum Beispiel die Reparatur des fremden Autos, Behandlungskosten der anderen Personen oder Schmerzensgeld.
Deckungssumme Kfz-Haftpflicht
Die Deckungssumme setzt fest, welcher Betrag bei einem Unfall maximal von der Versicherung bezahlt wird. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme in der Kfz-Haftpflicht beträgt für Personenschäden 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,12 Millionen Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro.
- Aber Vorsicht: Die Mindestdeckungssummen in der Kfz-Haftpflicht sind sehr niedrig, vor allem wenn mehrere Personen in einen Unfall verwickelt sind.
- Achten Sie deshalb auf eine höhere Deckungssumme in der Kfz-Haftpflicht: Bei guten Verträgen liegt diese heute bei 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden – so auch bei DA Direkt.
- Meist ist zusätzlich für jede geschädigte Person ein Maximalbetrag festgelegt.