Im Notfall muss es schnell gehen – damit Ärzte richtig handeln, ist Vorwissen über die Krankheitsgeschichte eines Patienten lebenswichtig. Hier soll künftig die elektronische Patientenakte die entscheidenden Infos liefern. Allerdings sind viele Menschen verunsichert, ob ihnen die elektronische Patientenakte mehr Vor- oder Nachteile bringt. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie zum Thema digitale Krankenakte wissen müssen.
Elektronische Patientenakte – was bedeutet das eigentlich?
Die elektronische Patientenakte (ePa) führt all Ihre Behandlungsberichte, medizinischen Befunde und Medikamente einer Person in einem digitalen System zusammen. Sie ist also so etwas wie ein digitaler Gesundheitsordner.
Im Gegensatz zu früheren Papierdokumenten und getrennten Datenbanken soll das neue Verfahren einen ganzheitlichen Blick auf den Patienten ermöglichen – und so dessen gesundheitliche Versorgung verbessern.
Die ePa ist für alle Versicherte bei gesetzlichen Krankenkassen geplant, einige Anbieter bereiten die elektronische Patientenakte aber auch schon für Privatversicherte vor.
Übrigens: Auch Kinder können künftig eine elektronische Patientenakte bekommen, wenn sie gesetzlich versichert sind. Allerdings entscheiden bis zum 15. Lebensjahr ihre Eltern, ob die Krankenkasse eine ePa anlegt.
Ob mit App oder ohne Smartphone – so funktioniert die ePa
Wenn Sie als gesetzlich Versicherter nicht widersprechen, legt Ihre Krankenkasse eine elektronische Patientenakte für Sie an. Zunächst ist dieser digitale Gesundheitsordner leer, füllt sich nach und nach jedoch mit den folgenden Daten:
- Pflichtinformationen von Medizinern – beispielsweise Röntgenbilder, Medikationspläne oder Behandlungsbefunde
- Daten, die Ärzte und andere Fachspezialisten auf Ihren Wunsch einpflegen – wie Organspende-Ausweise, Vorsorge-Vollmachten oder Patientenverfügungen
- Daten, die Sie selbst ergänzen – beispielsweise ältere medizinische Informationen aus Papier-Dokumenten, Schmerz-Tagebücher oder Informationen aus Tracking-Apps
- Dokumente Ihrer Krankenkasse – unter anderem Abrechnungen von Arztbesuchen
Wichtig zu wissen: Bisherige Befunde und andere Daten landen nicht automatisch in Ihrer elektronischen Patientenakte. Sie können Ihre Krankenkasse jedoch zweimal innerhalb von zwei Jahren bitten, bis zu zehn ältere medizinische Dokumente von Ihnen zu digitalisieren.
Um die Informationen in Ihrer digitalen Krankenakte einzusehen und zu verwalten, brauchen Sie ein mobiles Endgerät. Hier können Sie die ePa-App Ihrer Krankenkasse für die elektronische Patientenakte downloaden. Über ein mehrstufiges Identifikationsverfahren, das sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet, schalten Sie die Anwendung frei. Sobald Sie in der App angemeldet sind, können Sie darin unter anderem:
- Dokumente wie alte Befunde in die elektronische Patientenakte hochladen, verbergen oder löschen
- Berechtigungen zur Dateneinsicht verwalten
- Angehörige als Ihre Vertretung anlegen
Auch ohne Smartphone oder Tablet ist künftig die Nutzung der elektronischen Patientenakte möglich – nämlich auf Ihrem PC mit dem sogenannten ePA-Client und einem entsprechenden Lesegerät. Diese Variante kommt jedoch voraussichtlich erst ab Juli 2025 zum Einsatz.
Wer kein digitales Endgerät zur Verfügung hat, kann die elektronische Patientenakte nur passiv nutzen – also selbst keine Daten verwalten – oder eine Vertrauensperson mit einem entsprechenden Gerät als Vertreter benennen. Hierfür müssen Sie sich an die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse wenden.
Hier gibt es die elektronische Patientenakte bereits
In drei Modellregionen ist die digitale Patientenakte bereits seit Januar 2025 am Start. In Franken, Hamburg und Umland sowie einigen Teilen Nordrhein-Westfalens testen seither mehr als 300 Apotheken, Kliniken und Praxen die ePa. Überzeugen die Ergebnisse des Pilotverfahrens, führt die Regierung die digitale Patientenakte im Rest von Deutschland ein. Die schrittweise Digitalisierung von Patientenakten soll sicherstellen, dass alle angebundenen Systeme zuverlässig funktionieren.