
Wurzelbehandlung Kosten: Warum sich eine Zusatzversicherung lohnt

Das Wichtigste in Kürze
Je nach Art und Umfang der Behandlungsmethode kostet eine Wurzelbehandlung zwischen 200 und 1.000 Euro.
Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich an den Kosten Ihrer Wurzelbehandlung, wenn Ihr Zahn dadurch gerettet werden kann. Die restlichen Kosten tragen Sie selbst.
Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt bis zu 100 Prozent der Kosten für Ihre Wurzelbehandlung.
Wurzelbehandlung: Letzter Rettungsversuch für Ihren kranken Zahn
In Ihrem Zahn pocht und piekst es – und beim Essen bekommen Sie vor Schmerzen kaum noch einen Bissen herunter? Dann wird es höchste Zeit für einen Besuch bei Ihrem Zahnarzt: Wenn Ihr Zahn stark von Karies geschädigt ist und sich das Nervengewebe im Zahninneren entzündet hat, empfiehlt er Ihnen sehr wahrscheinlich eine Wurzelbehandlung. Sie verhindert, dass sich die schmerzende Entzündung weiter in Ihrem Kieferknochen ausbreitet und Ihr Zahn gezogen werden muss. Damit ist sie die einzige Möglichkeit, Ihren Zahn zu retten.
Das passiert bei der Wurzelbehandlung
Bei der Wurzelbehandlung legt Ihr Zahnarzt in mehreren Sitzungen einen Weg zu Ihrem infizierten Zahnmark frei und löst es mit einem Bündel aus Gefäßen und Nerven vollständig heraus. Anschließend desinfiziert er Ihre gesäuberten Wurzelkanäle und versiegelt die entstandenen Lücken mit dichtem und stabilem Wurzelfüllmaterial. So verhindert er, dass erneut Bakterien ins Zahninnere dringen. Häufig wird anschließend noch eine Krone auf den wurzelbehandelten Zahn gesetzt. Das festigt ihn zusätzlich und sorgt dafür, dass er sicher verschlossen bleibt.
Was kostet eine Wurzelbehandlung?
Je nachdem, wie kompliziert der Eingriff ist und welche Behandlungsmethode Sie wählen, liegen die Kosten einer Wurzelbehandlung zwischen 200 und 1.000 Euro. Zudem variieren die Preise für eine Wurzelbehandlung von Zahnarzt zu Zahnarzt.
Wurzelkanalbehandlung Kosten: Das zahlt die gesetzliche Krankenversicherung
Zahlt die Krankenkasse eine Wurzelbehandlung? Ja – Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beteiligt sich an den Kosten Ihrer Wurzelbehandlung. Allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Wichtigste: Ihr Zahn kann durch die Behandlung erhalten werden.
Ihr Zahnarzt muss die Chancen für einen positiven Verlauf Ihrer Behandlung also als sehr hoch einstufen. In der Richtlinie für die zahnärztliche Behandlung heißt es dazu: die Wurzelkanäle müssen bis bzw. bis nahe an die Wurzelspitze gereinigt und gefüllt werden können.
Für Backenzähne gelten Sonderregelungen. Die Kasse übernimmt die Kosten der Wurzelbehandlung nur, wenn mindestens eine der drei folgenden Voraussetzungen zutrifft. Durch die Behandlung:
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bleibt die ansonsten intakte Zahnreihe bestehen – der Backenzahn steht also in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke.
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wird funktionstüchtiger Zahnersatz auf dem betroffenen Zahn erhalten – zum Beispiel eine Brücke.
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wird verhindert, dass die letzten Backenzähne im Kiefer fehlen.
Stuft Ihr Arzt Ihren Zahn als nicht-erhaltungswürdig ein, zahlt die Krankenkasse keine Kosten für die Wurzelbehandlung, sondern lediglich für das Ziehen Ihres Zahnes.
Tipp: Fragen Sie Ihren Zahnarzt nach einem Kostenvoranschlag und klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, welche Kosten sie als Kassenleistung bezahlt. Dann wissen Sie auch, wie hoch Ihr Eigenanteil ausfällt – und vermeiden böse Überraschungen.
Achtung Eigenanteil: Wann Sie für Ihre Wurzelbehandlung selber zahlen
Ihr Zahn wurde als erhaltungswürdig eingestuft? Dann beteiligt sich Ihre Krankenkasse an den Kosten. Tipp: Kalkulieren Sie trotzdem immer mit ein, dass Sie einen Teil Ihrer Wurzelbehandlung selber zahlen müssen. Grund dafür: Viele Zahnärzte bieten Leistungen an, von denen Sie für Ihre bestmögliche Behandlung profitieren möchten. Sie werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet – und nicht als Kassenleistung bezahlt.
Die Kosten für die Wurzelbehandlung erhöhen sich zum Beispiel durch folgende Zusatzleistungen:
- Einsatz eines Operationsmikroskops
- elektrometrische Längenbestimmung der Kanäle
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Einsatz eines Lasers
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elektrophysikalisch-chemische Spülungen, um die Kanäle besonders gründlich zu reinigen und zu desinfizieren
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thermisch erwärmte Wurzelfüllungen, um feinste Kanäle vollständig zu verschließen
Dadurch können pro Wurzel Mehrkosten zwischen 50 und 200 Euro entstehen, die Ihre GKV nicht übernimmt.
Häufig sind es anatomische Ursachen, weshalb Sie eine aufwändigere Behandlung brauchen – etwa wegen stark gekrümmter Wurzeln oder Wurzelkanäle, die frühzeitig enden. In diesen Fällen muss Ihr Arzt auf spezielle Behandlungsmethoden sowie feine Instrumente zurückgreifen.
Dank Zahnzusatzversicherung die Kosten der Wurzelbehandlung abgedeckt
Profitieren Sie von der bestmöglichen Wurzelbehandlung – ohne sich Sorgen um einen hohen Eigenanteil machen zu müssen. Dafür sorgt die passende Zahnzusatzversicherung. Je nach Tarif deckt der DA Direkt Zahnschutz 100 % Ihrer Kosten für die Wurzelbehandlung ab – und das auch bei hochwertigen Behandlungsmethoden.
Wichtig: Sorgen Sie rechtzeitig mit einer Zahnzusatzversicherung vor. Wenn Sie bereits wissen, dass Ihr Zahn geschädigt ist oder eine Wurzelbehandlung ansteht, greift eine neue Versicherung, die Sie erst zu diesem Zeitpunkt abschließen, nicht. Eine Zahnzusatzversicherung erstattet Ihnen auch Maßnahmen zur Zahnprophylaxe - zum Beispiel eine professionelle Zahnreinigung.

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