Ihr Zahnarzt hat Ihren Zahn als
nicht-erhaltungswürdig eingestuft? Dann können Sie sich trotzdem für eine Wurzelbehandlung entscheiden – müssen jedoch die
kompletten Kosten privat zahlen.
Ihr Zahn wurde als
erhaltungswürdig eingestuft? Dann beteiligt sich Ihre gesetzliche Krankenkasse an den Kosten.
Tipp: Kalkulieren Sie trotzdem immer mit ein, dass Sie einen
Teil Ihrer Wurzelbehandlung selber zahlen müssen. Grund dafür: Viele Zahnärzte bieten erweiterte
Leistungen nach neuestem Standard an, von denen Sie für Ihre bestmögliche Behandlung profitieren möchten. Sie werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet – und nicht als Kassenleistung bezahlt.
Die Kosten für die Wurzelbehandlung erhöhen sich durch folgende Zusatzleistungen den Einsatz modernster Methoden wie Mikroskop, Ultraschallaktivierung, elektrische Längenmessung, und Laserdesinfektion.
Abgerechnet werden z.B. folgende Zusatzleistungen:
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Einsatz eines Operationsmikroskops
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elektrometrische Längenbestimmung der Kanäle
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Einsatz eines Lasers
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elektrophysikalisch-chemische Spülungen, um die Kanäle besonders gründlich zu reinigen und zu desinfizieren
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präendodontische Aufbaufüllung, wenn der Zahn einen Defekt hat und vor der Behandlung mit einer Kunststofffüllung aufgebaut werden muss
Dadurch können pro Wurzelkanal Mehrkosten zwischen 50 und 500 Euro entstehen, die Ihre GKV nicht übernimmt.
Häufig sind es anatomische Ursachen, weshalb Sie eine aufwändigere Behandlung brauchen – etwa wegen stark gekrümmter Wurzeln oder Wurzelkanäle, die frühzeitig enden. In diesen Fällen muss Ihr Arzt auf spezielle Behandlungsmethoden sowie feine Instrumente zurückgreifen.
Dank Zahnzusatzversicherung die Kosten der Wurzelbehandlung abgedeckt
Profitieren Sie von der bestmöglichen Wurzelbehandlung – ohne sich Sorgen um einen hohen Eigenanteil machen zu müssen. Dafür sorgt die passende Zahnzusatzversicherung. Je nach Tarif deckt der DA Direkt Zahnschutz 100 % Ihrer Kosten für die Wurzelbehandlung ab – und das auch bei hochwertigen Behandlungsmethoden.
Wichtig: Sorgen Sie rechtzeitig mit einer Zahnzusatzversicherung vor. Wenn Sie bereits wissen, dass Ihr Zahn geschädigt ist oder eine Wurzelbehandlung ansteht, greift eine neue Versicherung, die Sie erst zu diesem Zeitpunkt abschließen, nicht. Eine Zahnzusatzversicherung erstattet Ihnen auch Maßnahmen zur Zahnprophylaxe - zum Beispiel eine professionelle Zahnreinigung.