Eine Wurzelbehandlung kann aus verschiedenen Gründen nötig werden:
Bei einer Zahnwurzelentzündung
Starke, pochende Zahnschmerzen deuten häufig darauf hin, dass eine Zahnwurzelentzündung vorliegt. Zu den Symptomen zählt plötzlicher starker Schmerz, wenn süße, kalte oder warme Speisen und Getränke den Zahn berühren. Außerdem ist der Zahn druck- und klopfempfindlich und der Schmerz steigert sich beim Zubeißen. Ist die Entzündung schon weiter fortgeschritten, kann auch das Gesicht anschwellen. Der Zahnarzt erkennt an einem Röntgenbild, wie weit sich die Infektion bereits ausgebreitet hat. Mit einer Zahnwurzelbehandlung lässt sich der Zahn in den meisten Fällen retten.
Vor dem Setzen einer Krone oder Brücke
Auch wenn Patienten eine Krone oder eine Zahnbrücke erhalten, kann zuvor eine Wurzelbehandlung nötig sein. Der Zahnarzt trägt dafür zunächst Zahnsubstanz ab, bevor er den Zahn zum Beispiel überkront. Dabei kann es vorkommen, dass er das Zahnmark fast erreicht oder sogar freilegt. Danach gibt es ein sehr hohes Risiko, dass Bakterien eindringen. Deshalb muss die Pulpa, also das Nervengewebe im Rahmen einer Wurzelbehandlung vorsorglich entfernt werden.
Übrigens: Ist der Zahnnerv eines Zahns entzündet, der bereits Teil einer Zahnbrücke ist, kann der Zahnarzt auch eine Wurzelbehandlung unter der Brücke vornehmen. Dafür muss er die Brücke nicht entfernen, sondern kann durch die Krone ein Loch bohren, um das Nervengewebe zu erreichen.
Bei abgebrochenen oder toten Zähnen
Ist ein Zahn bei einem Unfall abgebrochen, versucht der Zahnarzt Entzündungen mit einer Wurzelbehandlung zu vermeiden. Selbst wenn zum Beispiel nach einem starken Schlag ein Zahn tot, also der Zahnnerv bereits abgestorben ist, kann dieser mit einer Wurzelbehandlung erhalten werden und muss nicht zwangsläufig gezogen werden.