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GAP-Deckung – alles Wissenswerte für Sie

Die GAP-Deckung übernimmt die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der Leasingablöse

Das Wichtigste in Kürze

  • Die GAP-Deckung ist eine Zusatzleistung der Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge und kreditfinanzierte Kfz.

  • Sie zahlt bei einem Totalschaden oder Autodiebstahl die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem Restwert des Leasingvertrags.

  • Je teurer Ihr Leasingfahrzeug ist, desto größer ist die Versicherungslücke – und umso mehr lohnt sich eine GAP-Versicherung.

Anchor Navigation - GAP-Deckung

Was ist eine GAP-Deckung?

Was ist eine GAP-Deckung?

Wenn Sie ein Auto finanzieren, läuft die Leasingrate nach einem Totalschaden oder Diebstahl weiter. Während die Vollkaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert zahlt, bleibt eine Differenz zum Leasingrestwert offen. Diese Lücke (englisch: „gap“) schließt die GAP-Deckung für Sie. Die Abkürzung steht für Guaranteed Asset Protection.

Bei welchen Schäden greift die GAP-Deckung?

Bei welchen Schäden greift die GAP-Deckung?

Die GAP-Deckung springt immer dann ein, wenn Sie einen Leasingvertrag wegen eines Totalschadens oder Diebstahls vorzeitig ablösen müssen.

Wird Ihr Auto gestohlen, liegt ein totaler Wertverlust vor. Ein Totalschaden liegt vor, wenn Ihr Auto nach einem Unfall so stark beschädigt ist, dass die Reparaturkosten teurer sind als der Wiederbeschaffungswert. Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie auf dem Gebrauchtwagenmarkt für ein gleichwertiges Auto zahlen würden. 

Die GAP-Deckung übernimmt in beiden Fällen die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der Leasingablöse. Ohne diese Zusatzversicherung müssen Sie die Kosten selbst zahlen.

Die DA Direkt bietet diese Zusatzleistung derzeit nicht an.

Wann ist eine GAP-Deckung sinnvoll?

Wann ist eine GAP-Deckung sinnvoll?

Eine GAP-Versicherung lohnt sich immer dann, wenn Sie einen hohen Betrag zahlen müssen, um das Auto nach dem Ende des Leasingvertrags zu übernehmen. Manche Verträge enthalten bereits eine GAP-Deckung. Prüfen Sie zunächst Ihre Unterlagen und entscheiden Sie, ob eine Kaskoversicherung mit GAP-Deckung für Ihr kreditfinanziertes Fahrzeug sinnvoll ist.

Beispielrechnung für die GAP-Deckung

Beispielrechnung für die GAP-Deckung

Dieses Beispiel zeigt, wie sich die GAP-Deckung berechnet:

  Leasingwert: 18.000 Euro
- Wiederbeschaffungswert: 12.000 Euro
= Differenz: 6.000 Euro 

In diesem Beispiel ergibt der Leasingwert abzüglich des Wiederbeschaffungswerts eine Differenz von 6.000 Euro – das ist die Summe, die die GAP-Versicherung für Sie übernimmt. Haben Sie die GAP-Deckung mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, zahlen Sie je nach Vereinbarung zum Beispiel 150 oder 300 Euro selbst.

Haben Sie eine Neuwertentschädigung abgeschlossen und ereignet sich der Totalschaden innerhalb des vereinbarten Zeitraums von 12 bis 24 Monaten, ist die Differenz ebenfalls abgedeckt.

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Was kostet eine GAP-Deckung?

Was kostet eine GAP-Deckung?

In vielen Leasingverträgen ist die sogenannte Differenzdeckung ein kostenloser Bestandteil. Benötigen Sie zusätzlich eine GAP-Deckung, richten sich die Kosten nach dem Vertrag Ihres Leasinggebers. Je nachdem, welche Versicherung Sie abschließen, können Sie zwischen einer vollständigen Abdeckung oder einer Selbstbeteiligung wählen.

Die DA Direkt hat die GAP-Deckung momentan nicht im Angebot.

Häufige Fragen zur GAP-Deckung

Häufige Fragen zur GAP-Deckung

Kann ich die GAP-Deckung auch nachträglich abschließen?
Ja, Sie können die GAP-Deckung auch für einen schon bestehenden Leasing- oder Finanzierungsvertrag abschließen.

Muss ich bei Leasingfahrzeugen eine GAP-Deckung abschließen?
Ist nichts anderes im Leasingvertrag vereinbart, ist eine GAP-Versicherung nicht verpflichtend. Sie ist für teure Leasingfahrzeuge sinnvoll.

GAP-Deckung oder Neuwertentschädigung: Wann lohnt sich was?
Die Neuwertentschädigung ist ein Zusatzbaustein der Vollkaskoversicherung. Sie erstattet den Neupreis in der Regel innerhalb von zwei Jahren nach der Erstzulassung. Wegen der begrenzten Laufzeit ist die Neuwertentschädigung ein zusätzlicher Schutz, ersetzt aber bei geleasten oder kreditfinanzierte Fahrzeugen keinesfalls die GAP-Deckung. Die GAP-Versicherung greift dann, wenn die Neuwertentschädigung ausgelaufen ist.

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