
Auto abmelden – Unterlagen, Kosten und Ablauf

Das Wichtigste in Kürze
Sie müssen Ihr Auto abmelden, wenn Sie es verkaufen, stilllegen oder verschrotten lassen. Das können Sie bei jeder beliebigen Zulassungsstelle in Deutschland erledigen. Wurde Ihr Auto nach dem 1. Januar 2015 zugelassen, können Sie das Fahrzeug online abmelden.
Die wichtigsten Unterlagen für die Abmeldung sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, der Personalausweis und die Nummernschilder.
Die Zulassungsstelle informiert das Finanzamt und Ihre Kfz-Versicherung automatisch nach der Auto-Abmeldung. So können Sie sicher sein, keine Steuern und Versicherungsbeiträge mehr für das abgemeldete Auto zu zahlen.
Auto abmelden: Welche Unterlagen brauche ich?
In Deutschland können Sie an jeder beliebigen Zulassungsstelle Ihr Auto abmelden. Ob Berlin, Hamburg, München oder die Zulassungsstelle in Ihrer Nähe – ohne Papiere können Sie Ihr Auto nicht abmelden. Bringen Sie zur Fahrzeugabmeldung diese Unterlagen mit:
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Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohneramtes)
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Kfz-Kennzeichen
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Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
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Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
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Verwertungsnachweis (wenn Sie Ihr Auto verschrotten lassen)
Wer darf ein Auto abmelden?
Jeder, der die oben genannten Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorzeigt, kann das Fahrzeug abmelden. Eine Vollmacht für die Kfz-Abmeldung ist nicht notwendig.
Was kostet es, ein Auto abzumelden?
Die Gebühr für die Abmeldung eines Autos ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Wenn Sie ein Kfz abmelden, kostet das zwischen sieben und zehn Euro. Wollen Sie Ihr Auto in einem anderen Landkreis abmelden als Sie es angemeldet haben, ist die Gebühr etwas höher. Die genauen Kosten erfahren Sie bei Ihrer Zulassungsstelle.
Wo muss ich mein Auto abmelden?
Auto in der Zulassungsstelle abmelden
Kann ich mein Auto überall abmelden? Anders als bei der Anmeldung Ihres Autos, können Sie für die Abmeldung zu jeder Zulassungsstelle in Deutschland gehen. Sie können also auch in einer anderen Stadt Ihr Auto beim Straßenverkehrsamt abmelden und damit außer Betrieb setzen lassen. Die Zulassungsstelle ist entweder im Rathaus oder im Bürgerbüro angesiedelt. Dort werden die Prüfplakette (Haupt- und Abgasuntersuchung) und die Stempelplakette (Siegel des Landkreises) entwertet. Vereinbaren Sie am besten einen Termin, bevor Sie bei einer Zulassungsstelle ein Auto abmelden – entweder online oder telefonisch. Tipp: Haben Sie bereits ein neues Auto gekauft, können Sie bei der Zulassungsstelle am selben Tag Ihr altes Auto abmelden und ein neues anmelden. Die Zulassungsstelle informiert Ihre Kfz-Versicherung automatisch über die Abmeldung Ihres alten Pkw. Für das neue Fahrzeug müssen Sie dann bei der Zulassungsstelle mindestens die Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen. Lassen Sie sich dafür eine eVB-Nummer von Ihrem Versicherer zuschicken.
Auto online abmelden – was brauche ich?
Wurde Ihr Auto nach dem 01. Januar 2015 zugelassen, können Sie das Kfz online abmelden. Dafür brauchen Sie:
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
- Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit der kostenlosen Ausweis-App „AusweisApp2“
Um zum Beispiel Ihren Pkw, Ihr Motorrad oder ein anderes Kraftfahrzeug abzumelden, rufen Sie das Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde auf. Nachdem Sie sich online ausgewiesen und alle Daten eingegeben haben, werden die Prüf- und Stempelplaketten online entwertet. Anschließend können Sie die Kfz-Abmeldebescheinigung oder die Bestätigung über die Außerbetriebsetzung Ihres Kfz sofort online abrufen.
Übrigens: Dank internetbasierter Kfz-Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können Sie Ihr Fahrzeug im Internet nicht nur abmelden. Der praktische Service funktioniert auch, wenn Sie Ihr Auto online anmelden oder abmelden möchten.
Kann ich mein Kennzeichen nach der Abmeldung behalten?
Nachdem Sie Ihr Auto abgemeldet haben, sind Ihre Nummernschilder entwertet. Sie können die Schilder entweder entsorgen lassen oder als Erinnerung behalten. Wollen Sie die Nummernschilder und damit das Kennzeichen für ein anderes Auto nutzen, sagen Sie es direkt bei der Abmeldung in der Zulassungsbehörde. Ihr Kennzeichen wird dann für drei Monate für Sie reserviert.
Werfen Sie auch einen Blick auf unsere Checkliste: Unterlagen, um ein Kfz abzumelden.
Informiere ich die Kfz-Versicherung, wenn ich mein Auto abmelde?
Haben Sie Ihr Auto abgemeldet, werden Ihre Versicherung und das Finanzamt automatisch von der zuständigen Zulassungsstelle informiert. Dies bedeutet jedoch keine automatische Kündigung. Informieren Sie unbedingt selbst Ihren Versicherer darüber, ob Sie die Versicherung kündigen oder lediglich ruhen lassen möchten. Da die Versicherungsprämie und die Kfz-Steuer tagesgenau abgerechnet werden, kann es sein, dass Sie nach der Abmeldung Geld zurückbekommen, das Sie zu viel gezahlt haben.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verkaufen, sondern das Auto nur stilllegen, können Sie bei Ihrem Versicherer eine Ruheversicherung beantragen. Diese ist kostenlos und läuft bis zu 18 Monate. In dieser Zeit müssen Sie keine Versicherungsprämien zahlen.
Wann muss ich das Auto bei Verkauf abmelden?
Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, gibt es zwei Optionen für die Abmeldung.
1. Abmeldung vor dem Verkauf
Melden Sie Ihr Auto vor dem Verkauf ab, darf es nicht mehr auf einer öffentlichen Straße stehen oder gefahren werden, sondern nur noch auf Ihrem Privatgrund. Im Falle eines Privatverkaufs bedeutet es, dass der potenzielle Käufer nur dann eine Probefahrt machen kann, wenn er zum Beispiel eigene Kurzzeitkennzeichen mitbringt.
2. Abmeldung nach dem Verkauf
Sie haben Ihr Auto verkauft, aber nicht abgemeldet? Eine Abmeldung nach dem Verkauf kann sinnvoll sein, wenn Sie keine Möglichkeit haben, es auf Privatgrund abzustellen. Lassen Sie Ihr Fahrzeug angemeldet, kann der potenzielle Käufer es außerdem Probe fahren. Regeln Sie unbedingt im Kaufvertrag, wer das Auto abmeldet und bis wann es spätestens passiert. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie es selbst vor der Übergabe abmelden. Übergeben Sie das Auto, wenn es noch auf Sie zugelassen ist, und meldet es der Käufer nicht um, wird man sich wegen Bußgeldbescheiden oder Strafzetteln an Sie als Fahrzeughalter wenden.
Häufige Fragen zum Auto abmelden
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Darf ich nach der Kfz-Abmeldung noch mit dem Auto fahren?
Die Zulassungsstelle informiert automatisch die Kfz-Versicherung und das Finanzamt, sobald Ihr Auto abgemeldet ist. Damit hat Ihr Auto keinen Versicherungsschutz mehr und Sie dürfen es nicht mehr fahren. Mit wenigen Ausnahmen: Am Tag der Abmeldung dürfen Sie auch mit abgestempelten Nummernschildern fahren, allerdings nur nach Hause, zum Händler oder zum Schrottplatz. Schauen Sie zur Sicherheit in Ihrer Versicherungspolice nach, ob Sie mit dem abmeldeten Auto zum Händler fahren dürfen oder nur die Heimfahrt erlaubt ist.
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Braucht man den Fahrzeugbrief zum Abmelden?
Ein Auto abmelden ohne Fahrzeugschein und ohne Fahrzeugbrief – das funktioniert nicht. Um einen Pkw abzumelden, brauchen Sie nicht nur den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein, sondern auch die Nummernschilder. Wenn Sie den Fahrzeugschein nicht mehr finden, können Sie sich von der Behörde einen Ersatzschein ausstellen lassen. Dafür müssen Sie in einer eidesstattlichen Versicherung erklären, dass Sie den Schein verloren haben. Mit dem Ersatzschein können Sie das Kfz abmelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie Ihren Fahrzeugbrief verloren haben.
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Kann ich mein Auto ohne Kennzeichen abmelden?
Ohne Ihre beiden Nummernschilder können Sie Ihr Fahrzeug nicht abmelden. Auf ihnen befinden sich die Prüf- und Stempelplaketten, die in der Zulassungsbehörde oder online entwertet werden. Wurden Ihre Kennzeichen gestohlen, zeigen Sie es bei der Polizei an. Mit dieser Anzeige können Sie Ihr Auto anschließend abmelden.
Haben Sie die Nummernschilder aus eigenem Verschulden verloren, müssen Sie den Verlust in einer eidesstattlichen Erklärung angeben. Ihr Kennzeichen wird daraufhin für zehn Jahre gesperrt. Sind Ihre Fahrzeugpapiere aktualisiert, können Sie Ihr Kraftfahrzeug abmelden. -
Kann ich mein Auto vorübergehend abmelden?
Ja, Sie können Ihr Fahrzeug vorübergehend stilllegen lassen. Ein vorübergehend abgemeldetes Auto kann erneut angemeldet werden, sofern eine neue HU/AU Untersuchung (TÜV) vorliegt und der Fahrzeugbrief vorhanden ist.
Eine endgültige Stilllegung des Kfz sofort bei der Abmeldung ist zum Beispiel nach einem Totalschaden ratsam. Müssen Sie Ihr Auto nach einem Unfall abmelden, weil es verschrottet werden soll? Bitte denken Sie daran: Ein Auto abmelden ohne Verwertungsnachweis ist nicht möglich. Diesen erhalten Sie beim Entsorgungsbetrieb, den Sie sich ausgesucht haben. -
Wann kommt es zu einer Zwangsabmeldung oder -stilllegung eines Kfz?
Ein Fahrzeug kann zum Beispiel von Behörden stillgelegt werden, wenn die Kfz-Steuer nicht gezahlt wurde, das Auto keinen gültigen TÜV hat oder nicht mehr verkehrstauglich ist. Vor der Zwangsstilllegung erhält der Fahrzeughalter jedoch noch eine Frist, in der er seine Schulden bezahlen und die Mängel am Auto reparieren lassen kann. Kommt es zu einer Zwangsstillegung darf das Auto nicht mehr gefahren werden oder auf der Straße stehen.
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Kann ich mein Auto auch ohne TÜV abmelden?
Solange Ihr Auto angemeldet ist, sind Sie zum TÜV verpflichtet, also der Hauptuntersuchung durch eine Prüforganisation. Das gilt auch dann, wenn Sie Ihr Auto nicht mehr fahren und es zum Beispiel in der Garage steht. Wollen Sie Ihr Auto ohne gültigen TÜV abmelden, kann Ihnen ein Bußgeld drohen.

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Zum zwölften Mal in Folge Testsieger in den Tests 11/2018, 12/2018, 11/2019, 12/2019, 11/2020, 12/2020, 11/2021, 12/2021, 11/2022, 12/2022, 11/2023 und im Online-Test 12/2023 vom 15.11.2023 (https://www.test.de/kfz-versicherungsvergleich-1575560-0/). -
3 Preis-Leistungs-Versprechen und Wettbewerbsvergleich
Mögliche Beitragsersparnis im Vergleich zum Wettbewerb von DA Direkt Deutsche Allgemeine Versicherung AG mit ausgewählten Versicherungsanbietern (klassische sowie Direktversicherer) im folgenden Beispielfall:
Beitragsvergleich für einen MINI One Clubman, Erstzulassung: 2021, Zulassung auf den Fahrzeughalter: 2022, PLZ Halter: 12683, Fahrleistung: 9.000 km/Jahr, Abstellplatz: Straße, Halter Versicherungsnehmer, Fahrer: Versicherungsnehmer (44) und Partner (43), SF-Klasse Erstfahrzeug KH/VK: SF24/SF24, Selbstbeteiligung TK/VK: 150/500 Euro, keine Vorschäden, Zahlweise: Jährlich per Lastschrift, ohne Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 01.01.2024.
Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Quelle: NAFI GmbH - Angebote der Anbieter Stand 04.10.2023.