Schadenfreiheitsklasse übertragen: So geht's
Das Wichtigste in Kürze
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Wenn Sie eine bessere Schadenfreiheitsklasse übertragen, bekommt der neue Inhaber meist mehr Schadenfreiheitsrabatt – und zahlt weniger für seine Kfz-Versicherung.
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Die Frist zum Übertragen der Schadenfreiheitsklasse liegt meist bei sechs bis zwölf Monaten.
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Sie können nur so viele Schadenfreiheitsklassen übertragen, wie die begünstigte Person seit Ihrem Führerscheinerwerb selbst hätte erreichen können.
Wichtige Fakten zur Schadenfreiheitsklasse
Ihre Großmutter will ihren heißgeliebten knallroten Oldtimer verkaufen und dazu den Führerschein abgeben? Perfekt, dann kann sie Ihnen gleich ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen. Das bedeutet niedrigere Versicherungskosten für Sie! Doch starten wir erst einmal mit den Basics:
Was ist eine Schadenfreiheitsklasse überhaupt?
In der Kfz-Versicherung hängt Ihr Beitrag neben dem Fahrzeugtyp von der Schadenfreiheitsklasse ab. Das System der Schadenfreiheitsklassen ermöglicht Kfz-Versicherungen, Risiken abzuschätzen und umsichtige Autofahrer zu belohnen. Es gibt nämlich Aufschluss darüber, wie viele Jahre die Inhaber eines Fahrzeugs schon ohne Unfallschaden unterwegs sind.
Eine bessere Schadenfreiheitsklasse belohnt die Versicherung daher mit einem höheren Schadenfreiheitsrabatt.
In welcher Versicherung können Sie Schadenfreiheitsklassen übertragen?
Schadenfreiheitsklassen gibt es nur in der Vollkasko- und Kfz-Haftpflichtversicherung, nicht in der Teilkasko. Grund dafür: Die Teilkasko zahlt nur für Schäden, die Sie nicht selbst verursachen. Alle Details dazu finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Schadenfreiheitsklasse – zum Beispiel die Antwort auf die Frage, wann eine SF-Klasse verfällt.
Was bedeutet "Schadenfreiheitsklasse übertragen"?
Meist ist die Schadenfreiheitsklasse an den Versicherungsnehmer gebunden. Unter bestimmten Bedingungen – siehe dazu die nächsten Abschnitte – erlauben Versicherer, die SF-Klasse zu übertragen. Übernimmt beispielsweise Ihr Kind nach einiger Zeit Ihren Zweitwagen komplett, können Sie die SF-Klasse des Zweitwagens auf das Kind übertragen. Auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug aus Altersgründen abschaffen, können Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse auf jemand anderen übertragen. Der Vorteil für den Empfänger: Mit der Übertragung der besseren SF-Klasse spart er beim Versicherungsbeitrag – allerdings nicht den gleichen Prozentsatz wie Sie. Womit wir bei der nächsten Frage wären.
Welche Schadenfreiheitsklasse gilt für das Zweitfahrzeug?
Wenn Sie Ihren Zweitwagen anmelden, den Sie oder Ihre Lebenspartnerin privat nutzen, zählt die Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens auch für den zweiten. Bei DA Direkt etwa erhalten Sie so maximal die SF-Klasse 30 – je nachdem, wie viele unfallfreie Jahre am Stück Sie gefahren sind. Und wenn noch andere Personen außer Ihnen das Auto nutzen? Dann hängt die Schadenfreiheitsklasse vom Geburtsjahr des jüngsten Fahrers ab – es zählen nur die Jahre, die er selbst unfallfrei unterwegs sein konnte. Welche Bedingungen für die Sondereinstufung gelten, lesen Sie auf unserer Produktdetailseite Zweitwagenversicherung.
Übrigens: Wollen Sie ein Motorrad als zweites Fahrzeug versichern? Dann wird es in SF ½ eingestuft, wenn auf Sie oder Ihre Partnerin bereits ein Pkw oder ein Kraftrad der SF ½ zugelassen ist. Weitere Voraussetzungen für die Einstufung in die SF-Klasse ½ und in die Sondereinstufung SK-Klasse 30 finden Sie hier.
Schadenfreiheitsrabatt: Kann man die Prozente auf den Kfz-Versicherungsbeitrag direkt übertragen?
Um es kurz zu machen: Nein, den SF-Rabatt direkt zu übertragen, ist leider nicht möglich. Grund dafür ist unter anderem, dass Sie nur so viele schadenfreie Jahre übertragen können, wie der Empfänger schon den Führerschein besitzt. Ein Fahranfänger kann also nicht 20 SF-Jahre übertragen bekommen, selbst wenn Sie schon 40 Jahre ohne Unfall unterwegs sind.
Gut zu wissen: Auch, wenn Sie in manchen Texten lesen, wie Sie die Prozente der Autoversicherung übertragen, wer wie lange den Schadenfreiheitsrabatt übertragen kann oder welches Formular Sie zum Übertragen des Schadenfreiheitsrabatts brauchen – gemeint ist dabei immer die Übertragung der SF-Klasse.
Wie man die Schadenfreiheitsklasse genau übertragen kann, lesen Sie im nächsten Abschnitt.
Schadenfreiheitsklasse übertragen in vier Schritten
Schadenfreiheitsklasse übertragen in vier Schritten
Ihre SF-Klasse von den Eltern übernehmen oder auf Ihr Kind übertragen, geht ganz einfach. Hier unsere Anleitung in vier Schritten.
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Wenden Sie sich an Ihre Kfz-Versicherung und fragen Sie, an wen Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse weitergeben können. Ein Übertrag an Kinder und Ehepartner ist meistens problemlos möglich. Manche Versicherer erlauben Ihnen, Ihre SF-Klasse an Geschwister oder Lebenspartner zu übertragen. Fragen Sie auch, wie lange Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse weitergeben können. Normalerweise beträgt die Frist dafür sechs bis zwölf Monate.
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Prüfen Sie im nächsten Schritt, wie viele Jahre der Empfänger schon den Führerschein hat und Auto fährt. Denn davon hängt ab, welche Schadenfreiheitsklasse er bekommt. Es gilt: Je länger der Empfänger seinen Führerschein hat, desto mehr Klassen kann er von Ihnen übernehmen.
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Beantragen Sie die Übertragung der SF-Klasse bei Ihrer Kfz-Versicherung. Sie können sich den Antrag per Post zuschicken lassen oder direkt online ausfüllen.
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Danach schließt der Empfänger Ihrer Schadenfreiheitsklasse seine Kfz-Versicherung zum günstigeren Tarif ab.
Diese Daten und Unterlagen brauchen Sie, um Ihre Schadenfreiheitsklasse zu übertragen:
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Ihre Fahrzeug- und Vertragsdaten
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Ihre Verzichtserklärung
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Fahrzeug- und Vertragsdaten des Empfängers
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Führerschein des Empfängers – eine Kopie davon reicht meistens
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Erklärung des Verhältnisses zwischen Ihnen und dem Empfänger
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Unterschriften beider Parteien
Voraussetzungen zur Übertragung der SF-Klasse
Unter diesen Bedingungen können Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse weitergeben:
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Der Empfänger ist bisher schon regelmäßig Ihr Auto gefahren.
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Eine Rabattübertragung ist möglich zwischen Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartnern und in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partnern, zwischen Eltern und Kindern oder zwischen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Großeltern und Enkeln.
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Der Schadenfreiheitsrabatt kann nur einmalig übertragen werden und steht Ihnen danach nicht mehr zur Verfügung.
Das sparen Sie mit einer höheren Schadenfreiheitsklasse
Wann lohnt sich die Übertragung der SF-Klasse für mich?
In diesen Fällen macht es Sinn, die Schadenfreiheitsklasse weiterzugeben:
- Sie brauchen Ihren Zweitwagen nicht mehr: Benutzt ab sofort zum Beispiel nur noch Ihre Tochter den Zweitwagen, kann sie Ihre Schadenfreiheitsklasse gleich mitübernehmen.
- Ihr Großvater gibt den Führerschein ab: Geben Verwandte aus Altersgründen ihren Führerschein ab, können sie ihre Schadenfreiheitsklasse problemlos an ein Familienmitglied übertragen.
- Ihr Arbeitgeber nutzt den Firmenwagen nicht mehr: Wenn Sie jahrelang damit gefahren sind, können Sie die Schadenfreiheitsklasse für Ihr Privatfahrzeug nutzen.
Voraussetzung dafür: Ihr Arbeitgeber ist mit der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse einverstanden.
Hier lohnt sich die Übertragung der SF-Klasse nicht
In diesen Fällen hat es nur Nachteile, die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen:
- Bei Führerscheinneulingen ohne Fahrpraxis: Da die Schadenfreiheitsklasse maximal bis zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs übertragen werden kann, lohnt sich diese Maßnahme nur bei älteren Fahranfängern. Absolute Führerscheinneulinge profitieren gar nicht von der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse.
- Wenn Sie Ihr Auto weiterhin selbst fahren wollen: Möchten Sie Ihr Fahrzeug nach wie vor nutzen, lohnt sich die Übertragung Ihrer SF-Klasse nicht. Die Versicherung würde Sie dann nämlich direkt wieder in die niedrigste Schadenfreiheitsklasse einstufen.
Welche Nachteile können bei einer Übertragung entstehen?
Ein Schadenfreiheitsrabatt lässt sich nur einmal weiterleiten und nicht aufteilen. Wenn Sie also doch wieder mit einer eVB-Nummer ein neues Auto anmelden, stuft Sie die Versicherung so ein, als ob Sie noch nie ein Fahrzeug versichert hätten.
Schadenfreiheitsklasse weitergeben – Sonderfälle
In bestimmten Fällen müssen Sie zusätzliche Regelungen berücksichtigen. Hier haben wir die wichtigsten Sonderfälle gelistet:
Schadenfreiheitsklasse übertragen – das gilt im Todesfall
Stirbt ein Versicherungsnehmer, vererbt er mit dem Fahrzeug sowohl seine Versicherung als auch die Schadenfreiheitsklasse. Erben können die SF-Klasse des Verstorbenen bis zu zwölf Monate nach seinem Tod übertragen. Die Versicherung benötigt dazu eine Sterbeurkunde.
Sonderfall Scheidung
Bei einer Scheidung behält der Partner den Schadenfreiheitsrabatt, der auch Versicherungsnehmer des Autos ist. Eine Aufteilung des Rabatts ist nicht möglich. Der geschiedene Ehepartner steigt in der Regel mit der Schadenfreiheitsklasse ½ ein, wenn er erstmals ein Auto anmeldet.
Schadenfreiheitsklasse vom Motorrad auf Ihr Auto übertragen
Auto- und Motorradversicherung unterscheiden sich bei ihren Rabattsystemen. Von daher ist die Übertragung der SF-Klasse hier nicht ganz so einfach, prinzipiell, aber möglich. Am besten fragen Sie Ihren Versicherer direkt nach den genauen Bedingungen für diesen Sonderfall. Generell gilt: die Schadenfreiheitstaffel bei der Motorradversicherung ist deutlich kürzer als bei der Pkw-Versicherung. So wird zum Beispiel aus SF35 bei Pkw aktuell SF20.
Schadenfreiheitsklasse aus dem Ausland übertragen
Wenn Sie im europäischen Ausland gelebt und dort eine Kfz-Versicherung abgeschlossen haben, können Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse zu einem deutschen Versicherer übertragen.
Für die Einstufung des Vertrages in die beantragte Schadenfreiheitsklasse benötigen Sie bei DA Direkt eine übersetzte Bescheinigung des bisherigen ausländischen Versicherers (gilt nicht für Bescheinigungen in englischer Sprache). Diese Bescheinigung muss folgende Angaben enthalten:
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Versicherte Fahrzeugart (Pkw, Kraftrad, Wohnmobil, Lkw, ...)
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Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
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Deckungsumfang (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko)
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Beginn und gegebenfalls das Ende des Vertrages (inklusive Vorverträge)
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Art und Datum eventuell angefallener Schäden (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko)
Ohne eine Bescheinigung der Angaben des bisherigen Versicherers kann kein Schadenfreiheitsrabatt angerechnet werden.
SF-Klasse auf eine andere Versicherung übertragen
Meist können Sie Ihre SF-Klasse auch bei einem Versicherungswechsel ganz einfach übertragen. Ausnahmen bilden hierbei Ihnen gewährte Sondereinstufungen (z.B. für einen Zweitwagen). Wenn Sie Ihr Zweitfahrzeug zum Beispiel bei DA Direkt anmelden, zählt unter bestimmten Voraussetzungen die SF-Klasse Ihres Erstwagens – selbst wenn er noch bei einem anderen Unternehmen versichert ist. Sie haben dann ein Jahr nach Vertragsbeginn Zeit, auch das Erstfahrzeug bei uns anzumelden.
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2 Magazin €uro: Beliebtester Kfz-DirektversichererGemeinsam mit €uro analysierte das Sozialwissenschaftliche Institut (SWI) 35 Kfz-Versicherer. DA Direkt wurde als "Beliebtester Kfz-Direktversicherer" ausgezeichnet und erhielt als einziges Unternehmen in dieser Kategorie die Höchstpunktzahl mit 100 von 100 Punkten. Quelle: €uro Ausgabe 09/2024 und www.swi-schad.de/beliebteste-kfz-versicherungen.
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3 Wettbewerbsvergleich für Ihre Autoversicherung
Mögliche Beitragsersparnis im Vergleich zum Wettbewerb von DA Direkt Deutsche Allgemeine Versicherung AG mit ausgewählten Versicherungsanbietern (klassische sowie Direktversicherer) im folgenden Beispielfall:
Beitragsvergleich für einen Dacia Jogger, Erstzulassung: 2024, Zulassung auf den Fahrzeughalter: 2024, PLZ Halter: 44289, Fahrleistung: 15.000 km/Jahr, Abstellplatz: Tiefgarage, Halter Versicherungsnehmer, Fahrer: Versicherungsnehmer (49) und Partner (47), SF-Klasse Erstfahrzeug KH/VK: SF30/SF30, Selbstbeteiligung TK/VK: 150/500 Euro, keine Vorschäden, Zahlweise: Jährlich per Lastschrift, ohne Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 06.09.2024.
Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Quelle: NAFI GmbH - Angebote der Anbieter Stand 06.09.2024.