Gewährleistung fürs Auto – das ist wichtig für Sie
Das Wichtigste in Kürze
- Gewährleistung beim Autokauf heißt, dass ein Verkäufer auch nach der Fahrzeugübergabe für bereits vorhandene Sachmängel haftet.
- Diese Haftung sichert Sie vor den finanziellen Folgen versteckter Mängel beim Autokauf ab.
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Ob Gebrauchtwagen oder Neuwagen – eine Gewährleistung ist in beiden Fällen üblich. Privatpersonen können diese aber vor Vertragsabschluss ausschließen.
Gewährleistung beim Auto – was ist das eigentlich?
Sie haben sich gerade eine gebrauchte Limousine in edlem Anthrazit zugelegt und freuen sich auf die allererste Fahrt. Sie treten aufs Gaspedal, verlassen die Garage und biegen auf die vielbefahrene Straße – doch schon an der nächsten Ecke bleibt der Wagen liegen. Damit Sie in solchen Fällen zumindest nicht auf den Kosten eines möglichen Unfalls oder der Reparatur sitzen bleiben, gibt es die Gewährleistung beim Autokauf. Wir verraten Ihnen, was es damit auf sich hat.
Was bedeutet Gewährleistung beim Autokauf?
Die Kfz-Gewährleistung verpflichtet professionelle Händler rechtlich dazu, Sachmängel an bereits verkauften Fahrzeugen zu beheben oder für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Daher ist in diesem Zusammenhang oft auch von einer "gesetzlichen Gewährleistung beim Autokauf" die Rede. Ein weiterer gebräuchlicher Begriff ist die "Sachmängelhaftung".
Alter und Wert des Wagens zum Verkaufszeitpunkt spielen dabei keine Rolle. Normalerweise beträgt die Dauer der Gewährleistung 24 Monate, bei Gebrauchtwagen 12 Monate. Voraussetzung dafür: Der Mangel bestand bereits vor der Fahrzeugübergabe. Nur bei einem privaten Autoverkauf oder einem sogenannten Exportverkauf kann die Gewährleistung ganz wegfallen.
Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie für Ihr Auto eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers. Sie gilt auch, wenn die Mängel erst nach dem Autokauf auftreten.
Das bringt die Gewährleistung beim Autokauf
Verschwiegene oder versteckte Mängel beim Autokauf sind mehr als ärgerlich. Egal, ob der Händler den Kilometerstand manipuliert hat oder die Benzinleitung ein Leck hat – die Gewährleistung soll Sie vor Betrug schützen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer steigern.
Sachmängel entdeckt – richtig gehandelt
Innerhalb von sechs Monaten: Wenn Sie die Macken innerhalb von sechs Monaten nach Kauf entdecken, liegt die Beweislast beim Händler. Das bedeutet, er muss eindeutig belegen, dass der Mangel erst nach dem Verkauf entstanden ist. Kann er das nicht, haben Sie Anspruch auf ein einwandfreies Fahrzeug (Ersatz) oder die kostenfreie Reparatur des Schadens (Nachbesserung). Auch eine nachträgliche Kaufpreisminderung ist möglich. Bei gravierenden Mängeln dürfen Sie zudem vom Kaufvertrag zurücktreten.
Nach sechs Monaten: Nach dieser Zeit liegt der Vorteil beim Verkäufer. Sie haben dagegen die Nachweispflicht. Wenn Sie jetzt einen Sachmangel entdecken, beauftragen Sie am besten einen Sachverständigen.
Übrigens: Weigert sich der Verkäufer trotz zweifacher Aufforderung, die Mängel zu beheben oder Ersatz zu leisten, können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags verlangen.
Sonderfall „arglistige Täuschung“
Der rechtliche Terminus "Arglist" liegt dann vor, wenn der Verkäufer des Wagens Ihnen absichtlich falsche Versprechungen macht. Also beispielsweise behauptet, das Fahrzeug sei scheckheftgepflegt und unfallfrei, obwohl allein in den letzten drei Jahren fünf Crashs damit passiert sind.
In solchen Fällen können Sie den Kaufvertrag auch nach 20 Jahren noch anfechten. Der Sachverhalt "arglistige Täuschung" ist allerdings schwierig nachzuweisen. Falls Sie einen Verdacht hegen, sprechen Sie am besten mit einem Fachanwalt. Die DA Direkt Verkehrs-Rechtsschutzversicherung vermittelt Ihnen kostenlos entsprechende Ansprechpartner.
Was hinsichtlich versteckter oder verschwiegener Mängel beim Kfz-Privatverkauf gilt, lesen Sie im Folgenden.
Gewährleistung bei Neuwagen und Gebrauchtwagen
Wenn Sie im Autohandel einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen kaufen, gibt es hinsichtlich der gesetzlichen Gewährleistung kaum Unterschiede:
- Die Sachmängelhaftung läuft bei einem Neuwagen 24 Monate, bei einem Gebrauchtwagen 12 Monate
- Bei einem Fahrzeug mit mehreren Jahren auf dem sprichwörtlichen Buckel macht möglicherweise eine zusätzliche Gebrauchtwagenversicherung Sinn für Sie
In beiden Fällen liegt bis zu sechs Monate nach Erwerb die Beweislast für verschwiegene Mängel beim Händler.
Gewährleistung beim Privatverkauf gebrauchter Autos
Wenn Sie Ihren Gebrauchtwagen nicht bei einem gewerblichen Händler, sondern von privat kaufen, kann die Gewährleistung ausgeschlossen sein. Aber vor arglistiger Täuschung sind Sie auch hier rechtlich geschützt. Eventuelle Garantiezusagen bleiben ebenfalls bestehen.
Wichtig zu wissen: Steht in Ihrem Vertrag eine Formulierung wie "gekauft wie gesehen", ist die Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf trotzdem teilweise möglich. Nur Mängel, die Sie auf den ersten Blick erkennen können, sind davon ausgeschlossen – beispielsweise Dellen am Kotflügel oder Kratzer an der Windschutzscheibe. Verschwiegene Mängel können Sie auch bei diesem privaten Autokauf beanstanden.
Gewährleistung beim privaten Autoverkauf ausschließen – so geht's
Wenn Sie Ihr eigenes Auto privat verkaufen, dürfen Sie eine Gewährleistung ausschließen -brauchen aber die passende Formulierung im Vertrag. Ein korrekter Ausschluss der Sachmängelhaftung für Ihr Auto klingt in etwa so:
"Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie für jede Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit."
Seien Sie dagegen vorsichtig mit kompletten Musterverträgen aus dem Internet, hier gab es schon häufiger Probleme vor Gericht. Im Zweifelsfall haken Sie bei einem Anwalt Ihres Vertrauens nach.
Fragen und Antworten rund um die Gewährleistung fürs Auto
Was heißt Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf?
Die Gewährleistung ist auch als Sachmängelhaftung bekannt. Dieser Begriff macht deutlich, worum es eigentlich geht: die Haftung des Händlers für Sachmängel am Gebrauchtwagen, die erst nach dem Kauf entdeckt werden.
Was beinhaltet die Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf?
Ob Gebrauchtwagen oder fabrikneues Fahrzeug – die Gewährleistung beinhaltet Sachmängel, die bereits vor dem Kauf existierten. Verschleißschäden sind dagegen ausgeschlossen, beispielsweise abgefahrene Reifen oder Geräusche bei der Servolenkung.
Kann ein Gebrauchtwagenhändler die Gewährleistung ausschließen?
Klares „Nein“. Ein gewerblicher Autohändler kann die Gewährleistung nicht ausschließen – egal, ob er gebrauchte oder neue Fahrzeuge vertreibt.
Wie lange gilt die Gewährleistung beim Autokauf?
Je nachdem, ob es sich um einen Gebrauchtwagen oder einen Neuwagen handelt, gilt die Sachmängelhaftung ein oder zwei Jahre.
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Beitragsvergleich für: Opel Crossland X 1.2, Erstzulassung: 01.12.2024, Zulassung auf den Fahrzeughalter: 01.12.2024, PLZ Halter: 60327, Fahrleistung: 16.000 km/Jahr, Abstellplatz: Tiefgarage, Halter Versicherungsnehmer, Fahrer: Versicherungsnehmer (40) und Partner (39), SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung TK/VK: 150/500 Euro, keine Vorschäden, Zahlweise: Jährlich per Lastschrift, ohne Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 01.12.2024.
Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Quelle: NAFI GmbH - Angebote der Anbieter Stand 27.11.2024.