Haftpflichtversicherung für Familien: Deshalb ist sie wichtig

Das Wichtigste in Kürze

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Eine Haftpflichtversicherung für Familien können Sie für sich und Ihre Angehörigen abschließen – sofern sie im selben Haushalt leben. Diese Versicherung ist zum Beispiel für Paare, Familien mit Kindern oder Alleinerziehende interessant.
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Die Familien-Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn Sie oder ein anderes Familienmitglied Dritten einen Schaden zufügen.
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Selbst volljährige Kinder, die nicht mehr zu Hause wohnen, sind unter bestimmten Voraussetzungen über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert.
Was ist eine private Haftpflichtversicherung für Familien?
Peng! Der Fußball Ihres Kleinen ist versehentlich in der Fensterscheibe des Nachbarn gelandet: Jetzt liegen überall Scherben und Splitter. Wütend steht Ihr Nachbar vor Ihnen und verlangt sofortigen Schadenersatz für die kaputte Scheibe. Doch ist Ihr Sohn überhaupt schuldfähig und müssen Sie für ihn haften? Diesen Fragen und warum für solche Fälle eine Haftpflichtversicherung für Familien sinnvoll sein kann, gehen wir in unserem Ratgeber nach.
Definition: Haftpflichtversicherung für Familien
Eine private Haftpflichtversicherung für Familien, auch Familienhaftpflicht genannt, kommt für Schäden auf, die Sie oder Angehörige, die in Ihrem Haushalt leben, versehentlich Anderen zufügen. Das können kleine Missgeschicke oder größere Unfälle im Alltag sein, für die Sie oder andere Familienmitglieder mit ihrem Privatvermögen haften – sofern Sie nicht versichert sind.
Eine private Haftpflichtversicherung deckt zum Beispiel Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ab – Beispiele und Erläuterungen dazu lesen Sie im nächsten Absatz. Außerdem wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab, wenn Sie für einen Schaden rein rechtlich nicht haften müssen. Eine Versicherung wie die Familienhaftpflicht von DA Direkt übernimmt je nach Tarif die Kosten für Schäden bis zu einer Höhe von 50 Millionen Euro.
Deshalb ist eine Haftpflichtversicherung für Familien sinnvoll
Jeder kennt sie: Unfälle und kleine Missgeschicke kommen im Alltag ständig vor. Dabei können sie große finanzielle Schäden verursachen. Wenn Sie oder Ihre Familienmitglieder Dritten einen Schaden zufügen, übernimmt Ihre private Familien-Haftpflichtversicherung die Kosten. Im Folgenden stellen wir ein paar Beispiele für typische Haftschäden vor.
Beispiel: Familienhaftpflicht bei Personenschaden
Ihr Partner fährt mit dem Fahrrad und übersieht an einer Kreuzung einen anderen Radfahrer, der Vorfahrt hat. Es kommt zur Kollision: Der andere Radfahrer stürzt unglücklich und bricht sich das Schlüsselbein sowie beide Arme. Er muss ins Krankenhaus und kann für längere Zeit nicht arbeiten. Deshalb steht ihm als Geschädigtem Schadenersatz zu. Neben den Kosten für die medizinische Behandlung verlangt er Schmerzensgeld und eine Entschädigung für den Verdienstausfall. Ihre Familien-Haftpflichtversicherung greift hier und bezahlt den Schaden, den Ihr Partner verursacht hat.
Beispiel: Familienhaftpflicht bei Sachschaden
Ihre 12-jährige Tochter hat sich das Smartphone ihrer Freundin kurz ausgeliehen. Dabei fällt es ihr herunter und das Display zerbricht. Die Freundin hat Anspruch auf Schadenersatz. Ihre private Haftpflichtversicherung, über die Ihre minderjährige Tochter mitversichert ist, übernimmt die Kosten für den Schaden.
Beispiel: Familienhaftpflicht bei Vermögensschaden
Ihr 20-jähriger Sohn studiert bereits. Im Café schüttet er aus Versehen seinen Kaffee über einen Laptop. Dieser gehört einer selbstständig tätigen Frau, die nicht mehr damit arbeiten kann und so einen Verdienstausfall hat. Ihre Familien-Haftpflichtversicherung, über die Ihr Sohn als Student noch mitversichert ist, greift auch in diesem Fall und kommt für den entstandenen Schaden auf.
Anders kann es aussehen, wenn Ihr Kind noch zu jung ist, um für einen Schaden zu haften. Was dann gilt, lesen Sie weiter unten im Ratgeber.
Familienhaftpflicht – wer ist mitversichert?
Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung für die Familie abschließen, legen Sie selbst fest, welche Personen mitversichert und namentlich in der Police genannt werden. Das sind in der Regel Partner, Kinder und andere Personen, die bei Ihnen im Haushalt leben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie verheiratet sind, als Paar zusammenleben, Kinder haben, alleinerziehend sind oder andere Angehörige bei Ihnen wohnen.
Familienmitglieder und Personen, die Sie in der Familienhaftpflicht mitversichern lassen können, sind zum Beispiel:
- Ihr Ehepartner bzw. Lebenspartner
- Ihre leiblichen Kinder, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder
- Kinder in Ausbildung oder während des Studiums – auch wenn diese nicht mehr im selben Haushalt leben und / oder bereits volljährig sind
- Kindermädchen, Au-Pairs und Austauschschüler für die Dauer ihres Aufenthalts bei Ihnen – jedoch maximal für ein Jahr
- weitere Angehörige, die bei Ihnen leben und gemeldet sind, wie Eltern oder Großeltern
Gut zu wissen: Haben sich die Eltern getrennt, führt in der Regel derjenige die Haftpflichtversicherung für die Familie weiter, bei dem die Kinder leben. Der andere Partner benötigt eine eigene private Haftpflichtversicherung.
Haftpflichtversicherung bei Kindern
Wie lange sind Kinder über die Haftpflichtversicherung Eltern versichert?
Minderjährige Kinder, die bei Ihnen im Haushalt leben, sind über die Familien-Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert.
Kinder ab einem Alter von 18 Jahren, die noch zu Hause wohnen, sind bei den Eltern versichert, wenn...
- sie noch zur Schule gehen.
- eine Berufsausbildung machen.
- ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren.
- auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz warten.
Kinder ab 18 Jahren, die bereits ausgezogen sind, sind über die Familienhaftpflicht versichert, wenn...
- sie noch zur Schule gehen.
- ihre erste berufliche Ausbildung machen.
- sie studieren (gilt nur für das Erststudium).
- sie vor oder während der Ausbildung bzw. des Studiums als Au-pair arbeiten oder an einem Work-and-Travel-Programm teilnehmen.
- ihren Wehrdienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren.
Ab wann müssen sich Kinder selbst versichern?
Treffen folgende Punkte zu, muss Ihr Kind selbst eine private Haftpflichtversicherung abschließen – die Familienhaftpflicht springt im Schadenfall NICHT mehr ein:
- Ihr Kind ist volljährig, wohnt nicht mehr bei Ihnen und übt einen Beruf aus.
- Ihr Sohn bzw. Ihre Tochter ist verheiratet oder lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Aufsichtspflicht und Haftung von Kindern: rechtlicher Rahmen
Hat Ihr Kind beim Fußballspielen die Fensterscheibe des Nachbarn eingeschlagen, tritt der Schadenfall ein. Ihr Nachbar verlangt Schadenersatz von Ihnen. Ihre Familien-Haftpflichtversicherung wird den Schaden prüfen. Dabei stellen sich zwei Fragen:
- Haftet Ihr Kind bzw. haften Sie als Eltern für den Schaden?
- Haben Sie als Eltern Ihre Aufsichtspflicht verletzt?
Eltern haften nicht grundsätzlich für Ihre Kinder. Das wird in der Regel im Einzelfall geprüft. Ob Kinder und Jugendliche schuldfähig sind, hängt laut Gesetzgeber von den Umständen und von der Altersgrenze ab:
- Bis zum Alter von 7 Jahren gelten Kinder als „deliktunfähig“. Das bedeutet: Sie können ihr Handeln und mögliche Folgen noch nicht richtig einschätzen. Deshalb können sie für ihr Handeln niemals haftbar gemacht werden und sind nicht schuldfähig. Im Straßenverkehr, der sehr komplex ist, gilt dies sogar bis zum Alter von 10 Jahren.
- Ab einem Alter von 7 Jahren sind Kinder „beschränkt deliktfähig“. Es kommt auf die Tat an, ob das Kind dafür haften muss oder nicht.
- Jugendliche ab 18 Jahren sind komplett selbst haftbar für ihre Handlungen.
Neben der Haftung des Kindes ist bei Schadenersatzforderungen auch wichtig, ob die Eltern möglicherweise Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) sind Eltern zur Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung ihres Nachwuchses verpflichtet. Wie genau die Aufsichtspflicht umzusetzen ist, benennt das Gesetz nicht. Geht es vor Gericht darum, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder nicht , spielen auf Seiten des Kindes folgende Faktoren eine Rolle:
- Alter
- Reifezustand
- Charakter
- Erfahrungsstand
- äußere Umstände wie Umgebung, Handlung vor dem Schaden
Vor allem ältere Kinder müssen nicht ständig beaufsichtigt werden. Das gilt zum Teil auch für jüngere. So hat das Amtsgericht Augsburg zum Beispiel Folgendes entschieden: Ab einem Alter von 3 Jahren müssen Kinder im Supermarkt nicht durchgängig an der Hand oder beim Einkaufswagen ihrer Eltern bleiben. Es reicht aus, wenn sie sich in Sicht- und Hörweite der Eltern aufhalten.
Was bedeutet das im Schadenfall?
Ist ein Kind zwar noch deliktunfähig, die Eltern aber haben nach Meinung eines Gerichts ihre Aufsichtspflicht verletzt: In dem Fall haften die Eltern für ihre Kinder und müssen für den entstandenen Schaden aufkommen. Wenn sie eine Familien-Haftpflichtversicherung haben, übernimmt diese die Kosten.
Ist ein Kind noch deliktunfähig und sind die Eltern nach Auffassung des Gesichts ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, dann hat der Geschädigte normalerweise keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
Das bedeutet im konkreten Fall: Hat ein Fünfjähriger die Fensterscheibe des Nachbarn mit dem Fußball zertrümmert, ist er aufgrund seines Alters deliktunfähig. Haben seine Eltern immer wieder im Garten nach ihm geschaut, sind sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen. Der Nachbar hat somit keinen Anspruch auf Entschädigung und bleibt laut Gesetz auf seinen Kosten sitzen.
Gut zu wissen: Viele Versicherer wie DA Direkt übernehmen die Kosten für einen durch deliktunfähige Kinder verursachten Schaden trotzdem. In bestimmten Fällen verzichten sie in Absprache mit den Eltern darauf, sich auf die Deliktunfähigkeit eines mitversicherten Familienmitglieds zu berufen. Das ist dann sinnvoll, wenn Ihnen die Schadenregulierung ein besonderes Anliegen ist – etwa, weil Sie den Nachbarschaftsfrieden wahren möchten.
Kosten einer Familien-Haftpflichtversicherung
In unserem Tarifrechner können Sie gleich ausrechnen, wie hoch der monatliche Beitrag für Ihre Familien-Haftpflichtversicherung ausfallen würde – je nach gewähltem Tarif und Selbstbehalt.
Häufige Fragen und Antworten zur Haftpflichtversicherung für Familien
Zahlt die Haftpflichtversicherung innerhalb der Familie?
Nein, die Familienhaftpflicht kommt nicht für Schäden innerhalb Ihrer Familie auf. Das sind alle Personen, die bei Ihnen im Haushalt leben. Wenn beispielsweise Ihr Kind die teure Vase in Ihrem Wohnzimmer versehentlich zerbricht, leistet Ihre private Familien-Haftpflichtversicherung keinen Ersatz. Sie bezahlt nur Schäden, die Sie und Ihre Angehörigen Dritten verursachen.
Ist man noch haftpflichtversichert, wenn man auszieht?
Das lässt sich nicht eindeutig beantworten. Es kommt auf die individuelle Lebenssituation an. Zieht Ihr Kind aus, bleibt es bei Ihnen mitversichert, wenn es zum Beispiel ein Studium oder eine Ausbildung absolviert. Beginnt Ihr Kind nach Studium oder Ausbildung zu arbeiten, muss es eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Mehr über die Haftpflichtversicherung von Kindern lesen Sie im entsprechenden Absatz oben im Ratgeber.
Ist der Partner in der Haftpflicht mitversichert?
Ja, wenn Sie eine Familien-Haftpflichtversicherung abschließen, können Sie Ihren Partner, der mit Ihnen im selben Haushalt lebt, mitversichern lassen.
Was kostet eine Haftpflichtversicherung für die Familie?
Schon für weniger als 10 Euro pro Monat können Sie eine Familien-Haftpflichtversicherung für sich und Ihre Angehörigen abschließen. Mit unserem Tarifrechner finden Sie heraus, welche monatlichen Kosten je nach Tarif für eine private Haftpflichtversicherung für Ihre Familie anfallen würden.
Marlis Reisenauer, 11.02.2026