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Bonusheft beim Zahnarzt: So sparen Sie bares Geld

Das Bonusheft für den Zahnarztbesuch: Wer regelmäßig zur Vorsorge geht, spart bares Geld.

Das Wichtigste in Kürze 

  • Das Bonusheft für den Zahnarztbesuch gibt es bei gesetzlichen Krankenkassen (GKV) schon seit 1989. 

  • Ihre Krankenkasse nutzt das Heft als Nachweis über Ihre Vorsorge-Untersuchungen beim Zahnarzt.

  • Gehen Sie mindestens einmal jährlich zur Zahnprophylaxe, belohnt Sie Ihre Krankenkasse mit einem Bonus für Zahnersatz & Co.

Themen in diesem Ratgeber:

Zahnarzt-Bonusheft: Basiswissen für Sie

Zahnarzt-Bonusheft: Basiswissen für Sie

Belohnung beim Zahnarzt: Da werden Kindheitserinnerungen wach. Hatte Ihr Zahnarzt auch diese große Schublade voll mit kleinen Spielfiguren und Gummibällen, die sich nach jedem Besuch öffnete und Sie für die Zeit auf dem Zahnarztstuhl entschädigte? Auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) belohnt Sie, wenn Sie regelmäßig zum Zahnarzt gehen – und zwar mit höheren Zuschüssen zum teuren Zahnersatz. Die Voraussetzung dafür: ein regelmäßig geführtes Bonusheft vom Zahnarzt.

Was ist ein Zahnarzt-Bonusheft?

Falls Sie sich jetzt fragen, was das Zahnarzt-Bonusheft überhaupt ist: Seit 1989 verwenden die deutschen gesetzlichen Krankenkassen das Bonusheft im zahnmedizinischen Bereich. Es soll Sie zur regelmäßigen Zahnprophylaxe motivieren. Wenn der Zahnarzt ein- bis zweimal im Jahr einen Blick auf Ihre Zähne wirft, erkennt er nämlich Krankheiten und Schäden frühzeitig. So kann er diese vergleichsweise einfach und schnell behandeln. 

Davon profitieren Sie und die Krankenkasse – diese spart sich höhere Behandlungskosten und Sie sich viele Nerven und möglicherweise sogar Schmerzen. Die Krankenkasse belohnt Sie für die Prophylaxe beim Zahnarzt mit höheren Festzuschüssen zum Zahnersatz.

So funktioniert das Bonusheft:
Nehmen Sie Ihr persönliches Bonusheft mit zu jedem Zahnarztbesuch. Der Zahnarzt bestätigt Ihren Termin dann mit einem Stempel. Führen Sie Ihr Bonusheft lückenlos. Konkret bedeutet das: ein Zahnarztbesuch pro Jahr. 

Wo bekommt man das Bonusheft für den Zahnarzt? 

Das Bonusheft – manchmal auch Vorsorgeheft oder Zahnarzt-Bonuskarte genannt – bekommen Sie direkt in Ihrer Zahnarztpraxis. Sollte es nicht vorrätig sein, kann der Zahnarzt das Bonusheft für Sie bestellen.

Ab welchem Alter gilt das Bonusheft und wie oft muss ich damit zum Zahnarzt?

Das Zahnarzt-Bonusheft gibt es schon für Kinder und Jugendliche: Von 6 bis 18 Jahren ist für die Kids zweimal im Jahr ein Besuch beim Zahnarzt angesagt. Erwachsene müssen für ein vollständiges Bonusheft zumindest jährlich zur Vorsorge-Untersuchung beim Zahnarzt gehen.

Achtung: Bonusheft ist nicht Bonusprogramm.
Bitte verwechseln Sie nicht das Bonusheft für den Zahnarzt mit dem Heft für das Bonusprogramm einer Krankenkasse oder Knappschaft. Manche Krankenkassen bieten beispielsweise Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten an – mit Bonuspunkten für Yogakurse, etc.

Warum und ab wann sich Ihr Zahnarzt-Bonusheft auszahlt, lesen Sie im nächsten Abschnitt.

Das sind Ihre Vorteile mit Bonusheft

Das sind Ihre Vorteile mit Bonusheft

Eine Behandlung beim Zahnarzt hat ihren Preis. Aber keine Sorge: Wenn Sie Ihr Bonusheft regelmäßig mit Stempeln vom Zahnarzt füllen, bekommen Sie schon nach wenigen Jahren mehr Geld von der Krankenkasse für Ihren Zahnersatz – zum Beispiel für eine Krone, eine herausnehmbare Prothese oder eine Brücke. 

Wieviel Zuschuss Sie beim Zahnersatz mit Ihrem Bonusheft bekommen, hängt davon ab, seit wie vielen Jahren Sie dieses schon regelmäßig pflegen:

  • Die Krankenkasse erhöht den Festzuschuss für Zahnersatz dank Bonusheft schon nach fünf Jahren lückenloser Vorsorge und übernimmt ganze 70 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung.
  • Wenn Sie über 10 Jahre hinweg regelmäßige Zahnarztbesuche im Bonusheft nachweisen, stehen Ihnen sogar 75 Prozent Kostenübernahme für die Regelversorgung zu.

Auf einen Blick – So steigt der Festzuschuss der GKV mit lückenlos geführtem Bonusheft: 

Lückenloses Bonusheft Gesamthöhe Zuschuss zur Regelversorgung
0 bis 4 Jahre 60 %
5 bis 9 Jahre 70 %
10 und mehr Jahre 75 %


Was zahlt die gesetzliche Kasse, wenn kein Bonusheft vorhanden ist?

Die gesetzliche Krankenkasse kommt nur für 60 Prozent der sogenannten Regelversorgung auf. Das bedeutet, auch wenn Sie die günstige Standardvariante wählen, bleiben Sie bereits auf einem Teil der Kosten sitzen. Je besser und umfangreicher Ihre gewünschte Behandlung ist, umso mehr müssen Sie selbst bezahlen.

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Zahnarzt-Bonusheft verloren, verlegt oder vergessen – was nun?

Zahnarzt-Bonusheft verloren, verlegt oder vergessen – was nun?

Keine Sorge, all das kommt häufiger vor als Sie denken. In den meisten Fällen können Sie Ihre Zuschüsse noch retten. Alle Details finden Sie im Folgenden:

Sie haben Ihr Zahnarzt-Bonusheft verloren:
Wenn Sie Ihr Zahnarzt-Heft verlieren, kann der Zahnarzt anhand Ihrer Patientenakte alle vergangenen Termine zusammenstellen und in einem neuen Bonusheft abstempeln. Es kann allerdings sein, dass er dafür eine geringe Gebühr zwischen zwei und acht Euro verlangt.

Ihnen fehlt ein Stempel, obwohl Sie beim Zahnarzt waren:
Den fehlenden Nachweis im Bonusheft können Sie ganz einfach von Ihrem Zahnarzt nachtragen lassen. Die entsprechenden Informationen hat er in Ihrer Patientenkartei.

Sie wechseln den Zahnarzt:
Wenn Sie zu einem anderen Arzt wechseln, bleibt das Bonusheft gültig. Der neue Zahnarzt kann die Einträge darin einfach fortsetzen. Falls er Ihnen ein neues Bonusheft ausstellt, sollten Sie das vorherige trotzdem aufheben. Nur so können Sie die regelmäßigen Vorsorge-Untersuchungen beim Zahnarzt nachweisen.

Sie haben Ihr Bonusheft verloren und der Zahnarzt ist in Rente gegangen:
In diesem Fall wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Krankenkasse. Diese sollte Ihre Behandlungsdaten noch im System haben. Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Bonusheft verloren haben und es die Zahnarztpraxis nicht mehr gibt.

Wichtig zu wissen: Im Oktober 2020 haben die Krankenkassen die Bonusregel etwas gelockert. Bislang mussten Sie die Zahnprophylaxe für die vergangenen 10 Jahre im Bonusheft lückenlos nachweisen. Jetzt gilt: Eine einmalige Lücke in der jährlichen Vorsorge-Untersuchung beim Zahnarzt ist erlaubt, wenn Sie diese gut begründen können.

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