Ist Ihr Pkw unterwegs liegen geblieben, müssen Sie ihn so schnell wie möglich von der Fahrbahn entfernen, um den Verkehr nicht zu behindern. Ob Sie das Abschleppen des Autos privat organisieren, wann Sie besser einen Pannendienst verständigen und worauf es sonst noch ankommt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Als Faustregel gilt: Ein Auto, das nicht mehr fahrtauglich ist und vor Ort nicht repariert werden kann, darf abgeschleppt werden. Das ist zum Beispiel der Fall,
- wenn der Motor streikt und das Fahrzeug nicht mehr anspringt,
- die Elektronik defekt ist oder
- Kühlflüssigkeit ausläuft.
Weitere wichtige Voraussetzung: Das Licht des liegen gebliebenen Wagens muss noch funktionieren. Der Grund: Wird das Auto abgeschleppt, muss die Warnblinkanlage die ganze Zeit eingeschaltet bleiben. Bei einem Elektrik-Schaden ist das Abschleppen deshalb gesetzlich verboten und Sie müssen einen Abschleppdienst kontaktieren.
Übrigens: Ist Ihnen plötzlich das Benzin ausgegangen und Sie können deshalb nicht mehr weiterfahren, ist es ebenfalls nicht erlaubt, das Auto von einer öffentlichen Straße abzuschleppen. In diesem Fall sind Sie darauf angewiesen, dass ein anderer Fahrer oder der Pannendienst Ihnen die Menge Sprit gibt, die Sie benötigen, um zur nächsten Tankstelle zu fahren.
Braucht man zum Abschleppen eines Autos einen Führerschein?
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen anderen Pkw abschleppen, benötigen Sie einen gültigen Führerschein. Das gilt allerdings nicht für den, der das Pannenfahrzeug lenkt: Er braucht keine Fahrerlaubnis. Laut Gesetz sollte er mindestens 15 Jahre alt und sowohl körperlich als auch geistig in der Lage sein, das Fahrzeug zu lenken und ans Ziel zu bringen. Die Experten vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) halten es jedoch für sinnvoll, dass auch der Fahrer des abzuschleppenden Autos einen Führschein hat, um hinter dem Zugfahrzeug richtig zu reagieren.
Gut zu wissen: Einspurige Fahrzeuge wie Motorräder dürfen nicht abgeschleppt werden. Nach einer Panne können sie nur mit einem Anhänger zur nächsten Werkstatt transportiert werden.
Darf man ein Auto auf der Autobahn abschleppen?
Ist Ihr Fahrzeug auf der Autobahn liegen geblieben, darf es auch von dort abgeschleppt werden. Allerdings muss der Fahrer, der das Pannenauto zieht, die Autobahn bei der nächsten Ausfahrt verlassen. Da die Unfallgefahr beim Abschleppen hoch ist, darf der Abschleppzug nicht länger als nötig auf der Autobahn fahren.
Haben Sie auf einer anderen Straße eine Panne, ist es laut § 15a der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht erlaubt, beim Abschleppen auf die Autobahn aufzufahren – selbst wenn Sie die nächste Werkstatt über die Autobahn schneller erreichen würden.
Verstoßen Sie gegen dieses Gesetz und verlassen die Autobahn mit einem Pannenfahrzeug im Schlepptau nicht schnell genug, droht Ihnen ein Bußgeld von 20 Euro.