Auto abschleppen: So bringen Sie das Fahrzeug sicher in die Werkstatt
Das Wichtigste in Kürze
Hat Ihr Fahrzeug unterwegs einen Schaden, den Sie nicht selbst beheben können, müssen Sie das Auto abschleppen lassen.
Sie können entweder einen professionellen Abschleppdienst verständigen oder sich im privaten Umfeld einen Fahrer suchen, der Ihr Auto mit einem Abschleppseil oder einer -stange von der Straße zieht.
Haben Sie einen Kfz-Schutzbrief als Ergänzung zu Ihrer Kfz-Versicherung, übernimmt diese die Kosten für den Pannendienst.
Auto abschleppen: darauf kommt es an
Ist Ihr Pkw unterwegs liegen geblieben, müssen Sie ihn so schnell wie möglich von der Fahrbahn entfernen, um den Verkehr nicht zu behindern. Ob Sie das Abschleppen des Autos privat organisieren, wann Sie besser einen Pannendienst verständigen und worauf es sonst noch ankommt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Als Faustregel gilt: Ein Auto, das nicht mehr fahrtauglich ist und vor Ort nicht repariert werden kann, darf abgeschleppt werden. Das ist zum Beispiel der Fall,
- wenn der Motor streikt und das Fahrzeug nicht mehr anspringt,
- die Elektronik defekt ist oder
- Kühlflüssigkeit ausläuft.
Weitere wichtige Voraussetzung: Das Licht des liegen gebliebenen Wagens muss noch funktionieren. Der Grund: Wird das Auto abgeschleppt, muss die Warnblinkanlage die ganze Zeit eingeschaltet bleiben. Bei einem Elektrik-Schaden ist das Abschleppen deshalb gesetzlich verboten und Sie müssen einen Abschleppdienst kontaktieren.
Übrigens: Ist Ihnen plötzlich das Benzin ausgegangen und Sie können deshalb nicht mehr weiterfahren, ist es ebenfalls nicht erlaubt, das Auto von einer öffentlichen Straße abzuschleppen. In diesem Fall sind Sie darauf angewiesen, dass ein anderer Fahrer oder der Pannendienst Ihnen die Menge Sprit gibt, die Sie benötigen, um zur nächsten Tankstelle zu fahren.
Braucht man zum Abschleppen eines Autos einen Führerschein?
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen anderen Pkw abschleppen, benötigen Sie einen gültigen Führerschein. Das gilt allerdings nicht für den, der das Pannenfahrzeug lenkt: Er braucht keine Fahrerlaubnis. Laut Gesetz sollte er mindestens 15 Jahre alt und sowohl körperlich als auch geistig in der Lage sein, das Fahrzeug zu lenken und ans Ziel zu bringen. Die Experten vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) halten es jedoch für sinnvoll, dass auch der Fahrer des abzuschleppenden Autos einen Führschein hat, um hinter dem Zugfahrzeug richtig zu reagieren.
Gut zu wissen: Einspurige Fahrzeuge wie Motorräder dürfen nicht abgeschleppt werden. Nach einer Panne können sie nur mit einem Anhänger zur nächsten Werkstatt transportiert werden.
Darf man ein Auto auf der Autobahn abschleppen?
Ist Ihr Fahrzeug auf der Autobahn liegen geblieben, darf es auch von dort abgeschleppt werden. Allerdings muss der Fahrer, der das Pannenauto zieht, die Autobahn bei der nächsten Ausfahrt verlassen. Da die Unfallgefahr beim Abschleppen hoch ist, darf der Abschleppzug nicht länger als nötig auf der Autobahn fahren.
Haben Sie auf einer anderen Straße eine Panne, ist es laut § 15a der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht erlaubt, beim Abschleppen auf die Autobahn aufzufahren – selbst wenn Sie die nächste Werkstatt über die Autobahn schneller erreichen würden.
Verstoßen Sie gegen dieses Gesetz und verlassen die Autobahn mit einem Pannenfahrzeug im Schlepptau nicht schnell genug, droht Ihnen ein Bußgeld von 20 Euro.
Auto richtig abschleppen: So geht's
- Stellen Sie sicher, dass die Bremsen, die Lenkung und die Warnblinkanlage am Pannenfahrzeug funktionieren.
- Sind beide Fahrzeuge mit Seil oder Abschleppstange verbunden, legen Sie mit dem anderen Fahrer die Strecke bis zur nächsten Werkstatt fest.
- Schalten Sie den Warnblinker vor dem Abschleppen an beiden Fahrzeugen ein.
- Lösen Sie die Handbremse am Pannenfahrzeug und nehmen Sie den Gang raus. Wählen Sie die Stellung "N" bei einem Automatikgetriebe.
- Stellen Sie den Zündschlüssel auf Stufe 1 – so rastet das Lenkradschloss nicht ein.
- Richtungsänderungen während der Fahrt zeigen Sie in beiden Fahrzeugen per Handzeichen an, da das Warnblinklicht an ist und der Blinker nicht zu erkennen ist. Wollen Sie nach rechts abbiegen und haben keinen Beifahrer, zeigen Sie mit dem Finger durch das Fenster über das Autodach nach rechts.
- Fahren Sie vorausschauend und langsam. Achten Sie im Pannenfahrzeug immer auf die Reaktionen des Vordermanns.
Wie schnell darf man beim Abschleppen fahren?
Eine Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen gibt es nicht. Der DVR rät jedoch, nicht schneller als 50 km/h zu fahren. Bei dieser Abschleppgeschwindigkeit kann der Fahrer des Pannenfahrzeugs noch gut reagieren, da die Lenk- und Bremshilfe seines Autos nicht mehr funktionieren und es schwieriger wird, das Auto zu lenken und zu bremsen. Je langsamer die Geschwindigkeit beim Abschleppen ist, umso leichter vermeiden Sie Unfälle.
Auto per Seil oder Stange abschleppen – der Unterschied
Darf man ein Auto mit dem Seil abschleppen? Sie können ein liegen gebliebenes Fahrzeug mit einer Abschleppstange oder einem Seil abschleppen – beides ist erlaubt. Wichtig ist, dass Sie ein Seil verwenden, das nicht länger als fünf Meter ist, es als Abschleppseil für Pkw gekennzeichnet ist und in der Mitte des Seils eine Fahne vorhanden ist. Achten Sie auch auf das zulässige Gesamtgewicht, das auf dem Seil angegeben ist. Das Fahrzeug, das abgeschleppt werden soll, darf dieses Gewicht nicht überschreiten.
Ein Seil ist in der Regel billiger als eine Abschleppstange. Für ein neues Abschleppseil zahlen Sie etwa sieben Euro, eine Stange kostet rund 30 Euro. Außerdem führen Sie ein Seil einfacher im Fahrzeug mit.
Wenn Sie eine Stange oder Abschleppseil am Auto befestigen, befolgen Sie diese Tipps, damit es verkehrssicher ist:
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An allen Fahrzeugen befinden sich vorne in der Nähe des Nummernschilds (etwas links und/oder rechts versetzt) und hinten unter der Stoßstange sogenannte Abschleppösen. Sind am Pannenfahrzeug vorne zwei Ösen vorhanden, wählen Sie die aus, die genau gegenüber der Öse des Zugwagens liegt. Der Grund: Das Seil oder die Stange zwischen den Fahrzeugen muss später parallel zur Straße verlaufen.
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Drehen Sie die Abschlepphaken vorsichtig in die Ösen ein – vorne beim Pannenfahrzeug und hinten beim Abschleppwagen.
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Befestigen Sie dann das Seil oder die Stange an den Haken der beiden Fahrzeuge.
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Falls nicht schon vorhanden, binden Sie ein rotes Tuch oder Fähnchen an Abschleppstange oder Seil, um die Verbindung zwischen den Fahrzeugen kenntlich zu machen. Das ist laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Pflicht, wenn Sie ein Auto abschleppen oder im Pannenfahrzeug sitzen.
Auto mit dem Seil abschleppen: Das ist wichtig
- Das Abschleppseil muss während der Fahrt komplett straff sein.
- Das Seil verläuft parallel zur Straße. Ist es diagonal gespannt, besteht die Gefahr, dass das ein Fahrzeug ausbricht
- Wenn Sie im Pannenfahrzeug sitzen, müssen Sie besonders aufmerksam sein und schnell reagieren, wenn der Vordermann bremst oder in eine Richtung lenkt.
- Bedenken Sie, dass das Bremsen und Lenken bei ausgeschaltetem Motor schwieriger sind, da Brems- und Lenkkraftverstärker im liegen gebliebenen Fahrzeug ausgefallen sind.
- Für den Fahrer des Zugfahrzeugs ist das Steuern mit einem Seil etwas einfacher als mit einer Stange. Denn die Kräfte, die auf das vordere Fahrzeug einwirken, werden durch Gummielemente oder Schraubfedern im Abschleppseil gedämpft.
Auto abschleppen mit der Stange: Was zu beachten ist
Die Experten von Automobilclubs sind sich einig, dass es einfacher und sicherer ist, ein Auto mit einer Stange abzuschleppen. Sie sorgt für einen konstanten Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen, sodass ein Auffahrunfall nicht möglich ist.
- Beim Abschleppen mit der Stange hat es der Vordermann schwerer. Die Kräfte beim Bremsen übertragen sich vom Zugfahrzeug auf das abzuschleppende Auto. Das bedeutet: Der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs muss stärker bremsen, um beide Fahrzeuge zu kontrollieren.
- Wenn der Vordermann abfährt oder abbremst kann es in beiden Fahrzeugen ruckeln, da die Stange eine schlechte Ruckdämpfung beim Fahren bietet.
- Auch in den Kurven ist das Lenken für den Vordermann schwieriger, da er weiter ausholen muss, damit es auch das Pannenfahrzeug um die Kurve schafft.
- Als Fahrer des Pannenfahrzeugs können Sie das Fahrzeug gut kontrollieren, Sie haben mehr Zeit, zu reagieren, wenn der Vordermann bremst oder lenkt.
Wichtig ist, dass Sie auch im abgeschleppten Wagen immer mitbremsen.
Was bei welchen Fahrzeugen erlaubt ist – Überblick
Darf man ein abgemeldetes Auto abschleppen?
Nein. Nur wenn das Pannenfahrzeug zugelassen ist und eine gültige Kfz-Versicherung hat, darf es laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV § 3 Abs. 1) auf einer deutschen Straße abgeschleppt werden. Damit wird verhindert, dass ein abgemeldetes, schrottreifes Fahrzeug über öffentliche Straßen gezogen wird.
Kann man ein Automatik-Auto abschleppen?
Bei einem Fahrzeug mit Automatik-Getriebe werfen Sie am besten zunächst einen Blick in die Bedienungsanleitung. Dort erfahren Sie, ob, wann und eventuell wie weit Sie das Auto abschleppen dürfen. Einige Automatikmodelle können nur wenige Kilometer abgeschleppt werden, da eine starke Wärmeentwicklung und die fehlende Schmierung das Getriebe beschädigen kann.
Kann man ein Elektroauto abschleppen?
Nur der Pannendienst kann E-Autos abschleppen. Dabei werden die Fahrzeuge auf einen Anhänger verladen. Der Grund: Beim Abschleppen auf der Straße bewegen sich die Reifen und erzeugen Energie. Diese wird bei einem defekten Fahrzeug nicht verwertet. Die hohen Induktionsspannungen und Ströme, die dabei entstehen, können die Elektronik schädigen und den Akku überhitzen.
Privat oder mit dem Pannendienst abschleppen?
Wenn Sie eine Panne mit dem Auto haben, bestimmen Sie grundsätzlich selbst, ob Sie es privat oder von einem Pannendienst abschleppen lassen. Ein professioneller Abschleppdienst wie der eines Automobilclubs hat Erfahrung, kennt das Gesetz und jeden Handgriff beim Abschleppen. Doch das lässt er sich etwas kosten. Wenn Sie jemanden in Ihrem Bekannten- und Freundeskreis haben, der Ihnen in der Situation helfen kann, verständigen Sie ihn. Dabei sparen Sie Zeit und Geld.
Und wie hoch sind die Kosten für einen Abschleppdienst? Wenn Sie Ihr Auto zum Beispiel vom ADAC abschleppen lassen, kostet das in Deutschland etwa 300 Euro. Dafür birgt der Abschleppdienst Ihr Auto und bringt es in die nächste Werkstatt. Für Mitglieder des Automobilclubs ist dieser Service innerhalb Deutschlands im Beitrag enthalten.
Wann übernimmt die Kfz-Versicherung die Abschleppkosten?
Haben Sie einen Kfz-Schutzbrief als Ergänzung zu Ihrer Autoversicherung, ist darin ein Pannendienst enthalten. Mit einem DA Direkt Kfz-Schutzbrief etwa können Sie Ihr Auto abschleppen lassen. Ihre Versicherung übernimmt die Kosten für den Abschleppdienst und organisiert einen Mietwagen.
Im Falle eines Unfalls sieht das anders aus: Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Abschleppdienst.
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2 Magazin €uro: Beliebtester Kfz-DirektversichererGemeinsam mit €uro analysierte das Sozialwissenschaftliche Institut (SWI) 35 Kfz-Versicherer. DA Direkt wurde als "Beliebtester Kfz-Direktversicherer" ausgezeichnet und erhielt als einziges Unternehmen in dieser Kategorie die Höchstpunktzahl mit 100 von 100 Punkten. Quelle: €uro Ausgabe 09/2024 und www.swi-schad.de/beliebteste-kfz-versicherungen.
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3 Wettbewerbsvergleich für Ihre Autoversicherung
Mögliche Beitragsersparnis im Vergleich zum Wettbewerb von DA Direkt Deutsche Allgemeine Versicherung AG mit ausgewählten Versicherungsanbietern (klassische sowie Direktversicherer) im folgenden Beispielfall:
Beitragsvergleich für: Opel Crossland X 1.2, Erstzulassung: 01.12.2024, Zulassung auf den Fahrzeughalter: 01.12.2024, PLZ Halter: 60327, Fahrleistung: 16.000 km/Jahr, Abstellplatz: Tiefgarage, Halter Versicherungsnehmer, Fahrer: Versicherungsnehmer (40) und Partner (39), SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung TK/VK: 150/500 Euro, keine Vorschäden, Zahlweise: Jährlich per Lastschrift, ohne Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 01.12.2024.
Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Quelle: NAFI GmbH - Angebote der Anbieter Stand 27.11.2024.