Kfz Versicherung kündigen – Das sollten Sie wissen

Das Wichtigste in Kürze:

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Zwei Wege zur Kündigung: Sie können Ihre Autoversicherung entweder regulär zum Vertragsende kündigen, meist zum Stichtag 30. November, oder ein Sonderkündigungsrecht nutzen, zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung oder nach einem Schaden.
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Fristen sind entscheidend: Verpassen Sie die Kündigungsfrist, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Das kann bedeuten, dass Sie unnötig hohe Beiträge zahlen, obwohl es günstigere Alternativen gibt.
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Der Wechsel ist einfach: Mit der richtigen Vorbereitung und dem Wissen über Ihre Rechte können Sie Ihre Kfz-Versicherung fristgerecht beenden und nahtlos zu einem passenderen Anbieter wechseln, ohne eine Versicherungslücke zu riskieren.
Kündigen, wechseln, sparen: Der einfache Weg zur neuen Autoversicherung
Eine pünktliche und formal korrekte Kündigung ist der Schlüssel, um eine ungewollte und oft teure Vertragsverlängerung zu vermeiden. Beachten Sie, dass neben dem klassischen Vertragsablauf zum Jahresende immer mehr Verträge eine unterjährige Laufzeit haben. Ein genauer Blick in Ihre Police schafft hier Klarheit. Ein Wechsel bietet die Chance auf besseren Schutz zu fairen Konditionen, wie sie unsere individuellen Autoversicherungen bieten.
Ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung: Fristen & Ablauf
Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Verträge mit einer sogenannten unterjährigen Hauptfälligkeit können zu jedem beliebigen Zeitpunkt im Jahr enden. Das ist oft bei Fahrzeugen der Fall, die mitten im Jahr angemeldet wurden, oder bei Saisonkennzeichen. Hier gilt ebenfalls eine Kündigungsfrist von einem Monat, aber bezogen auf das individuelle Vertragsende. Ein Blick in Ihre Versicherungsunterlagen verrät Ihnen die genaue Hauptfälligkeit. Unabhängig vom Datum sollte die Kündigung immer schriftlich erfolgen, um einen Nachweis zu haben.
Kündigungsfrist & Stichtag
Die gesetzliche Kündigungsfrist für eine Autoversicherung beträgt einen Monat zum Ende der Versicherungsperiode. Da die meisten Verträge an das Kalenderjahr gekoppelt sind und am 1. Januar beginnen, ist der letzte Tag für den Eingang der Kündigung der 30. November. Entscheidend ist nicht das Datum des Poststempels, sondern der Tag, an dem das Schreiben beim Versicherer ankommt.
Ein praktischer Hinweis für das Jahr 2025: Der 30. November fällt auf einen Sonntag. In solchen Fällen verlängert sich die Frist auf den darauffolgenden Werktag. Somit ist der letztmögliche Kündigungstag für das Versicherungsjahr 2025 der 1. Dezember. Planen Sie dennoch einen Puffer ein, um auf der sicheren Seite zu sein.
So reichen Sie die Kündigung ein
Für eine wirksame Kündigung ist die Schriftform entscheidend. Sie können Ihr Kündigungsschreiben klassisch per Brief, aber auch per E-Mail oder über das Kundenportal Ihres Anbieters einreichen. Die genauen Modalitäten können sich je nach Versicherer unterscheiden – ein Blick in die Vertragsbedingungen hilft. Eine telefonische Kündigung ist selten ausreichend, da der Nachweis fehlt.
Unser Tipp: Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen rechtssicheren Beleg, dass Ihr Schreiben fristgerecht angekommen ist. Bei einer Kündigung per E-Mail sollten Sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung bitten. Diese Bestätigung ist Ihr Garant für einen reibungslosen Übergang zum neuen Versicherer.
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Sonderkündigungsrecht: Diese Gründe berechtigen zur außerordentlichen Kündigung
Auch hier gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Diese Frist beginnt jedoch nicht am Ende des Versicherungsjahres, sondern ab dem Zeitpunkt, an dem Sie über das auslösende Ereignis informiert wurden. Das kann der Tag sein, an dem Sie das Schreiben über die Beitragserhöhung erhalten oder die Mitteilung über den Abschluss der Schadenregulierung.
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Beitragserhöhung
Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, ohne dass sich die Leistungen verbessern, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt nicht nur, wenn der Grundbeitrag steigt, sondern auch, wenn sich Ihre Typ- oder Regionalklasse ändert und dies zu einer höheren Prämie führt. Der Versicherer ist verpflichtet, Sie auf dieses Recht in seinem Schreiben hinzuweisen.
Die einmonatige Kündigungsfrist beginnt mit dem Erhalt dieser Mitteilung. Achten Sie genau auf das Datum des Schreibens, denn es ist der Startpunkt für Ihre Frist. Sie können dann zum Zeitpunkt kündigen, an dem die Erhöhung wirksam geworden wäre. So haben Sie genug Zeit, einen neuen, günstigeren Anbieter zu finden.
Kündigung nach Schadenfall
Nach einem regulierten Schadenfall haben beide Seiten – Sie als Versicherungsnehmer und auch die Versicherung – das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden bezahlt oder die Leistung abgelehnt hat. Die Frist von einem Monat beginnt, sobald die Verhandlungen über die Entschädigung offiziell abgeschlossen sind.
Dieses Recht gibt Ihnen die Möglichkeit, sich nach einem unbefriedigenden Service neu zu orientieren. Um eine Lücke im Versicherungsschutz zu vermeiden, sollten Sie bereits vor der Kündigung nach einem neuen Anbieter suchen. Sobald Sie eine neue Zusage haben, können Sie den alten Vertrag sicher beenden.
Fahrzeugwechsel & Stilllegung
Wenn Sie Ihr Auto verkaufen oder endgültig abmelden, ist eine separate Kündigung meist nicht nötig. Die Versicherung endet automatisch, weil die Zulassungsstelle den Versicherer über die Abmeldung informiert. Bereits gezahlte Beiträge für den Rest des Versicherungsjahres erhalten Sie anteilig zurück.
Anders sieht es aus, wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen. Mit dem Kauf übernehmen Sie zunächst die bestehende Versicherung des Vorbesitzers. Sie haben jedoch ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab dem Datum der Ummeldung des Fahrzeugs auf Ihren Namen. So können Sie sich direkt für einen Versicherer Ihrer Wahl entscheiden. Mehr Details zum richtigen Vorgehen finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Auto abmelden.
Besonderheiten bei Teil- und Vollkaskoversicherung
Sollten Sie ausnahmsweise separate Verträge für Haftpflicht und Kasko haben, was sehr selten ist, gelten die jeweiligen Kündigungsbedingungen. Möchten Sie während der Vertragslaufzeit von einer Vollkasko auf eine Teilkasko wechseln, ist dies keine Kündigung, sondern eine Vertragsanpassung. Sprechen Sie hierzu direkt mit Ihrem Versicherer.
Kfz-Versicherung online kündigen: Schnell und einfach
Auch bei der Online-Kündigung sollten Sie auf einen Nachweis achten. Machen Sie am besten einen Screenshot von der Bestätigungsseite nach Abschluss des Vorgangs. Klären Sie zudem, ob Sie zusätzlich eine schriftliche Bestätigung per E-Mail oder Post erhalten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung auch wirklich bearbeitet wurde.
Wenn die Versicherung kündigt: Was tun?
Beginnen Sie sofort mit der Suche nach einer neuen Autoversicherung. Seien Sie bei den Antragsfragen ehrlich, insbesondere wenn nach dem Grund für die Kündigung der Vorversicherung gefragt wird. Falsche Angaben können dazu führen, dass der neue Vertrag im Schadenfall ungültig wird.
Tipps und Hinweise zum Versicherungswechsel
Halten Sie für einen reibungslosen Wechsel folgende Unterlagen bereit: den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Ihre letzte Beitragsrechnung mit der aktuellen Schadenfreiheitsklasse und Ihren Führerschein. Mit diesen Informationen können Sie schnell und einfach neue Angebote einholen. Unser Schritt-für-Schritt-Ratgeber zum Kfz-Versicherungswechsel unterstützt Sie dabei.
Häufige Fragen zur Kündigung der Kfz-Versicherung
Bis wann muss ich meine Autoversicherung kündigen?
Bei den meisten Verträgen muss die Kündigung bis zum 30. November eingegangen sein. Bei unterjährigen Verträgen gilt eine Frist von einem Monat zum individuellen Vertragsende.
Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung?
Die ordentliche Kündigung erfolgt zum regulären Vertragsablauf. Die außerordentliche Kündigung (Sonderkündigung) ist nur bei bestimmten Anlässen wie einer Beitragserhöhung oder nach einem Schaden möglich.
Kann ich die Versicherung auch telefonisch kündigen?
Nein, eine telefonische Kündigung ist in der Regel nicht rechtssicher. Wählen Sie immer einen schriftlichen Weg wie Brief, E-Mail oder das Kundenportal.
Wie erkenne ich meine Hauptfälligkeit bei unterjährigen Verträgen?
Das genaue Datum, an dem Ihr Versicherungsjahr endet, finden Sie in Ihrer Versicherungspolice oder auf der letzten Beitragsrechnung.
Wie funktioniert die Kündigung nach einem Schadensfall?
Nach Abschluss der Schadenregulierung haben Sie und der Versicherer einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen.
Was passiert nach der Abmeldung oder Stilllegung des Fahrzeuges?
Die Versicherung wird automatisch von der Zulassungsstelle informiert und der Vertrag endet. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Wie funktioniert die Online-Kündigung über das Kundenportal?
Sie loggen sich in Ihren Account ein und folgen den Anweisungen im Menüpunkt "Vertragsverwaltung" oder "Kündigung". Sichern Sie sich einen Nachweis (Screenshot).
Wie finde ich eine passende neue Versicherung?
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- 2 Magazin €uro: Beliebtester Kfz-Direktversicherer
Gemeinsam mit €uro analysierte das Sozialwissenschaftliche Institut (SWI) relevante Online-Beiträge zu den einzelnen Kfz-Versicherern auf Social-Media-Plattformen, Blogs und Bewertungsportalen. DA Direkt wurde mit der Bewertung „TOP“ ausgezeichnet (85,8 von 100 Punkten) und zählt damit zu den beliebtesten Kfz-Versicherern (Service- und Direktversicherer). Quelle: €uro Ausgabe 09/2025
- 3 Wettbewerbsvergleich für Ihre Autoversicherung
Mögliche Beitragsersparnis im Vergleich zum Wettbewerb von DA Direkt Deutsche Allgemeine Versicherung AG mit ausgewählten Versicherungsanbietern (klassische sowie Direktversicherer) im folgenden Beispielfall:
Beitragsvergleich für VW Passat Variant 2.0 TSI, Erstzulassung: 18.01.2025, Zulassung auf den Fahrzeughalter: 04.07.2025, PLZ Halter: 77736, Fahrleistung: 16.000 km/Jahr, Abstellplatz: Straße, Halter Versicherungsnehmer, Fahrer: Versicherungsnehmer (44) und Partner (42), SF-Klasse KH/VK: SF26/SF26, Selbstbeteiligung TK/VK: 150/500 Euro, keine Vorschäden, Zahlweise: Jährlich per Lastschrift, ohne Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 04.07.2025.
Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Quelle: NAFI GmbH - Angebote der Anbieter Stand 04.07.2025.