Wenn Ihre Versicherung einen
Schaden am Auto reguliert und Sie stellen danach fest, dass es günstiger gewesen wäre, die Kosten selbst zu übernehmen, können Sie einen
Schaden zurückkaufen. Das bedeutet: Sie zahlen die Unfallkosten zurück und werden wieder in Ihre vorherige Schadenfreiheitsklasse eingruppiert. Diese Möglichkeit haben Sie je nach Versicherer bis zu sechs oder zwölf Monate nach Abschluss der Schadenregulierung. Damit müssen Sie nicht nach jedem Schaden sofort entscheiden, ob Sie ihn zahlen wollen.
Sie können sich aber bei Abschluss der Kfz-Versicherung auch für einen sogenannten Rabattschutz entscheiden. Er sorgt dafür, dass Sie mindestens einen Schaden im Jahr „frei“ haben, also Ihre
Schadenfreiheitsklasse nach einem Schaden behalten. Dieser Rabattschutz ist nicht übertragbar: Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung werden Sie so eingestuft, als hätten Sie keinen Rabattschutz gehabt.
Für einen Versicherungsvergleich die eigene SF-Klasse kennen
Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten, sollten Sie Ihre
Schadenfreiheitsklasse bereithalten. Autofahrer, die bereits einen Wagen versichert haben, können dies in der Beitragsrechnung nachsehen. In der Regel steht dort auch der Beitragssatz in Prozent. Oder Sie rufen einfach bei Ihrer Versicherung an und fragen danach.
Schadenfreiheitsrabatt bei einem Wechsel der Versicherung
Bei einem
Kfz-Versicherungswechsel behalten Sie Ihre bisherige Schadenfreiheitsklasse auch beim neuen Versicherer, sofern Sie dort unfallfrei bleiben. Teilen Sie der neuen Versicherung mit, bei welcher Versicherung Ihr Fahrzeug bisher versichert war und nennen Sie Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf der Beitragsrechnung. Ihr neuer Versicherer wird sich die Schadenfreiheitsklasse vom alten Versicherer bestätigen lassen und kann damit den Rabatt übertragen. Die SF-Klassen sind bei allen Versicherern gleich – anders als die Prozentwerte, nach denen der Beitrag berechnet wird. Diese legt jeder Versicherer selbst fest.
Fahranfänger starten mit SF-Klasse 0
Das Unfallrisiko ist für
Fahranfänger am größten. Wer den Führerschein noch nicht länger als ein Jahr besitzt und ein Fahrzeug versichert, wird in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft – mit entsprechend hohem Beitragssatz. Junge Fahrer, die am „Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Beiträge sparen: Die bereits erworbene Fahrpraxis wird bei vielen Versicherern angerechnet, sobald der junge Fahrer sein eigenes Fahrzeug versichert.
Fahren die Eltern in einer günstigen Schadenfreiheitsklasse, kann das neue Auto über die Eltern als Zweitwagen versichert werden. Der junge Fahrer zahlt dann einen geringeren Beitrag, da der Zweitwagen zum Beispiel bei DA Direkt in die SF-Klasse 1/2 eingestuft wird. Fährt der Nachwuchs über längere Zeit unfallfrei, kann er die erreichten Schadensfreiheitsklassen aus dem Vertrag der Eltern in einen eigenen Vertrag übernehmen.
Wer den Führerschein mehr als drei Jahre besitzt, wird bei vielen Versicherern in die SF-Klasse ½ eingestuft. Die teuerste Beitragsklasse, die auf Unfallfahrer zukommen kann, ist die Klasse M. Das droht allen, die noch nicht höher als bis zur SF-Klasse 5 gekommen waren und zwei oder mehr Schäden in einem Jahr melden müssen. Auch allen Neulingen in der Schadenfreiheitsklasse ½ steht das bereits beim ersten Schaden bevor.