Elementarschäden
Elementarschäden sind Schäden, die zum Beispiel durch folgende Elementargefahren verursacht werden:
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Überschwemmung, Witterungsniederschläge, Rückstau
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Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkung
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Lawinen, Schneedruck, Vulkanausbruch
Elementarschäden können nicht als eigenständiger Vertrag, sondern nur in Verbindung mit einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung versichert werden.
Sturm
Von einem Sturm wird ab Windstärke 8 gesprochen. Das ist eine Geschwindigkeit von 62 bis 74 Stundenkilometern. Erst dann kommen Versicherungen für Sturmschäden auf.
Überschwemmung
Erst wenn Grund und Boden (durch Regenfälle oder einen über die Ufer getretenen Fluss) überflutet sind, greift die Versicherung. Somit ist etwa Hochwasser zwar nicht in den Bedingungen erfasst, jedoch sind die Folgen wie eine Überschwemmung der Wohnung abgedeckt.
Wiederbeschaffungswert
Wenn ein Gegenstand irreparabel ist (Totalschaden), bekommt der Kunde die Wiederbeschaffungskosten des gleichen oder zumindest eines vergleichbaren Gegenstands ersetzt. Die Gleichartigkeit des Gegenstandes bestimmt die Kosten: So kann insbesondere im technischen Bereich etwa ein zwei Jahre alter PC (damaliger Anschaffungspreis 1.000 Euro) nur noch einen Wiederbeschaffungspreis von 400 Euro besitzen.
Die Hausratversicherung von DA Direkt ersetzt Ihren Hausrat zum Neuwert in unbegrenzter Höhe.
ZÜRS-Zone
ZÜRS steht für „Zonierungssystem für Überschwemmungsrisiko und Einschätzung von Umweltrisiken“ und wurde vom GDV entwickelt. Das System hilft den Versicherern bei der Beantwortung der Frage, welches Gebäude in welchem Ausmaß hochwassergefährdet ist.