Sie können eine Drohne, die Sie privat nutzen – also ausschließlich zu Freizeit- und Sportzwecken – auf zwei Arten versichern:
1. Privathaftpflichtversicherung mit Drohnenversicherung
Ein Flugkörper mit einem Startgewicht bis 500 Gramm ist in modernen Tarifen einer privaten Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert. Solche Drohnen sind zum Beispiel auch in den Tarifen Komfort und Top der DA Direkt Haftpflichtversicherung eingeschlossen.
Wichtige Voraussetzungen für den Versicherungsschutz: Das Flugmodell darf nur rein elektrisch betrieben werden. Außerdem dürfen Sie damit nicht an Wettbewerben oder Rennveranstaltungen teilnehmen.
Ab einem Gewicht von 501 Gramm bis 5 Kilogramm können Sie die Drohne zusätzlich in Ihren Tarif einschließen. Die Drohnenversicherung gilt dann für Drohnen bis 500 Gramm sowie ab 501 Gramm – und zwar in ganz Europa und in den außereuropäischen Gebieten des Geltungsbereichs der EU.
2. Eigenständige Haftpflichtversicherung für Drohnen
Für Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 5 Kilogramm, brauchen Sie eine spezielle Haftpflichtversicherung für Drohnen – selbst, wenn Sie diese nur privat nutzen. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie das Fluggerät nur in Europa oder weltweit einsetzen wollen.
Versicherung für gewerblich genutzte Drohnen
Verwenden Sie ein Fluggerät aus beruflichen Gründen etwa in der Vermessungstechnik, in der Land- und Fortwirtschaft oder bei Polizei und Feuerwehr, ist eine separate, gewerbliche Drohnenversicherung notwendig.
Gut zu wissen: Schäden an Ihrem eigenen unbemannten Fluggerät können Sie über eine Drohnen-Kaskoversicherung absichern. Wird Ihre Drohne durch einen Wasserschaden oder Feuer zerstört, wenn sie bei Ihnen zu Hause gelagert wird, kommt in der Regel Ihre Hausratversicherung für den Schaden auf. Auch, wenn Ihnen das Flugobjekt bei einem Einbruch in Ihre Wohnung gestohlen wird, greift Ihre Hausratversicherung.