Strafen für Gaffer: Schluss mit schaulustig!
Das Wichtigste in Kürze
Im Notfall zählt jede Sekunde – bitte behindern Sie die Einsatzkräfte nicht.
Wer einen Unfall beobachtet, filmt oder fotografiert statt zu helfen, gilt laut Gesetz als Gaffer.
Gaffern droht je nach Situation und Tatbestand bis zu 1000 Euro Bußgeld – oder sogar eine Freiheitsstrafe.
Unfall: Deshalb sind Gaffer so gefährlich
Von hinten dröhnt eine Sirene, Blaulicht fällt auf die wartenden Autos, weiter vorne auf der Straße ist anscheinend ein Unfall passiert – doch die Einsatzkräfte kommen nicht durch: Unfallgaffer blockieren die Straße. Solche Szenen ereignen sich auf unseren Straßen leider häufig. Doch was sind Gaffer eigentlich und warum sind sie so gefährlich?
Gaffer: Bedeutung im Verkehrsrecht
"Gaffen" ist ein negativ besetzter Begriff für "zusehen" oder "beobachten". Das Verkehrsrecht wertet diejenigen als Gaffer, die an einem Unfallort lediglich das Geschehen verfolgen, filmen oder fotografieren – anstatt den Opfern zu helfen, wenn noch keine Einsatzkräfte vor Ort sind. Auch Schaulustige, die an einem Unfall besonders langsam vorbeifahren und so den Verkehr oder Einsatzkräfte behindern, gelten als Gaffer.
So gefährlich ist gaffen
Es klingt unglaublich, was eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen beweist: Bei ca. 75 Prozent aller Verkehrsunfälle behindern Zuschauer die Rettungs- und Aufräumarbeiten.
Das Problem dabei: Im Notfall zählt jede Sekunde. Gelangen die Einsatzkräfte nicht rechtzeitig zu den Opfern, steht deren Leben auf dem Spiel. Zudem gefährden Gaffer bei Unfällen auch die Einsatzkräfte selbst. Wenn sie langsam an der Unfallstelle vorbeifahren, riskieren Schaulustige sogar ihr eigenes Leben durch einen Auffahrunfall.
Zudem gilt: Wer Fotos oder Filme von Unfallopfern oder Einsatzkräften macht, verletzt außerdem die Persönlichkeitsrechte der jeweiligen Person.
Da immer mehr Gaffer Rettungskräfte behindern, hat das Bundeskabinett die Strafen für Gaffer seit 2019 deutlich erhöht. Welche Strafe für welches Delikt fällig wird, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Diese Strafen gelten für Unfallgaffer
Am 13.11.2019 hat das Bundeskabinett härtere Strafen für Gaffer in Deutschland beschlossen. Diese neuen Regeln werden umgangssprachlich auch als Gaffer-Gesetz bezeichnet. Je nach konkreter Situation wird das Verhalten des Verkehrsteilnehmers als Straftat oder Ordnungswidrigkeit gewertet. In der folgenden Liste finden Sie die aktuellen Strafen für Unfallgaffer bei verschiedenen Delikten im Detail:
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Gaffer fotografieren oder filmen verunglückte Autos oder Unfallopfer: Das ist eine Straftat. Laut Strafgesetzbuch (StGB) droht Gaffern eine Strafe von bis zu zwei Jahren. Gefängnis. Auch eine Geldstrafe ist möglich. Ob die Person die Fotos weitergibt oder veröffentlicht, ist dabei irrelevant. Direkt vor Ort dürfen die Polizisten auch das Smartphone des Schaulustigen beschlagnahmen.
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Gaffer behindern Einsatzkräfte, indem sie den Seitenstreifen befahren oder dort parken: Laut Bußgeldkatalog zahlen Gaffer hier zwischen 20 und 25 Euro.
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Gaffen als Ordnungswidrigkeit: Sammeln sich Schaulustige bei einem Unfall und fahren nicht weiter, obwohl die Einsatzkräfte sie mehrfach dazu auffordern, gilt das als Ordnungswidrigkeit. Dann zahlen die Gaffer ein Bußgeld von 20 bis 1000 Euro. In manchen Bundesländern wie Niedersachsen können sogar 5000 Euro anfallen.
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Unterlassene Hilfeleistung: Dies ist eine Straftat, die Person muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer saftigen Geldstrafe rechnen.
Meist kommen mehrere Aspekte zusammen – zum Beispiel, wenn der Autofahrer am Seitenstreifen parkt und anstatt zu helfen ein Video mit seinem Handy dreht.
Gemeinsam gegen Gaffer bei Unfällen – das können Sie tun
Warum gaffen Menschen bei Unfällen? Dieses Verhalten wirkt unbegreiflich, doch Neugierde ist uns allen angeboren. Problematisch wird es dann, wenn sie in Sensationslust ausufert und Schaulustige alles andere darüber vergessen. An dieser Stelle haben wir ein paar Tipps gesammelt, was Sie selbst gegen Gaffer bei Unfällen tun können:
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Viele Gaffer greifen direkt zum Handy, um zu fotografieren oder zu filmen. Wenn sie Foto oder Video in sozialen Medien posten, rechtfertigen hohe Klickzahlen oder Likes ihr Verhalten. Wenn Sie auf einen solchen Post stoßen, reagieren Sie am besten ablehnend oder gar nicht darauf.
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Wenn Ihre Kinder, Freunde oder Kollegen entsprechende Beiträge teilen, weisen Sie freundlich darauf hin, dass für Gaffer hohe Strafen gelten. Vielleicht ist den Personen in Ihrem Umfeld gar nicht bewusst, dass Schaulustige gegen die Verkehrsvorschriften in Deutschland verstoßen.
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Gerade auf der Autobahn blockieren oft Gaffer den Weg – das steht unter Strafe. Im Stau-Chaos vergessen mitunter auch andere Verkehrsteilnehmer die Rettungsgasse. Denken Sie unbedingt daran, sie freizulassen, damit Notarzt, Feuerwehr & Co. passieren können. Mit einem Aufkleber auf Ihrem Fahrzeug setzen Sie ein Zeichen für die Rettungsgasse, ggf. können Sie auch per Gestik andere Fahrer darauf hinweisen. Bleiben Sie dabei aber immer höflich.
So verhalten Sie sich als Unfallzeuge richtig
Wenn Sie einen Unfall bemerken, müssen Sie den Opfern helfen – alles andere wäre "Unterlassene Hilfeleistung" und damit eine Straftat. So handeln Sie als Unfallzeuge richtig:
- Legen Sie Ihre Warnweste an und sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck, um Folgeunfälle zu vermeiden.
- Wählen Sie den Notruf unter 112 und beantworten Sie die wichtigen W-Fragen (Was ist Wo passiert? Wer ist verletzt? Wie heißen Sie?)
- Kümmern Sie sich um die Verletzten und leisten Sie Hilfe, so gut Sie können.
- Warten Sie auf Notarzt, Feuerwehr oder Polizei.
- Befolgen Sie die Anweisungen der Einsatzkräfte.
- Entfernen Sie sich am besten vom Unfallort und warten in sicherer Entfernung, bis die Polizei Sie befragt. Ausnahme: Sie erhalten anderslautende Anweisungen der Rettungskräfte.
Wichtig zu wissen: Kommen Sie an einer Unfallstelle vorbei, bei der bereits andere Hilfe leisten, fahren Sie zügig vorbei. Drängeln und überholen Sie nicht.
Übrigens: Wenn Sie selbst einen Unfall erleiden, ist DA Direkt rund um die Uhr für Sie da.