
Die Grüne Versicherungskarte – alle wichtigen Fakten für Sie

Das Wichtigste in Kürze
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Sie brauchen die Grüne Karte als Versicherungsnachweis bei Fahrten ins Ausland. Sie ist in mehr als 40 Ländern gültig.
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Paradox: Seit 2020 ist die Grüne Versicherungskarte weiß. Ihre Bezeichnung hat sie trotz des Farbwechsels behalten.
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Die Grüne Versicherungskarte ist auch unter den Namen Internationale Versicherungskarte (IVK) und oder Grüner Versicherungsschein bekannt
Die Grüne Versicherungskarte kurz erklärt
Was ist eine Grüne Versicherungskarte?
Die Grüne Versicherungskarte gibt es seit den 1980er Jahren. Sie bescheinigt Ihren Kfz-Haftpflichtschutz im Ausland. Ursprünglich wurde die Grüne Karte eingeführt, um grenzüberschreitende Fahrten zu vereinfachen. Außerdem dient die Versicherungskarte dem Schutz von Verkehrsopfern: Sie garantiert, dass für das betreffende Fahrzeug Versicherungsschutz besteht.
Da die EU grenzenlose Mobilität zu ihrem Prinzip gemacht hat, brauchen Sie die Grüne Karte in den meisten Mitgliedsstaaten nicht mehr. Nur in Italien verlangen sie Polizisten bei der Unfallaufnahme. Außerhalb der Europäischen Union sieht es anderes aus: In einigen Ländern benötigen Sie die Grüne Karte, wenn Sie mit einem Fahrzeug einreisen.
Grüne Karte, IVK & Co. – Bezeichnungen für die Versicherungsbescheinigung
Der Name "Grüne Versicherungskarte" kommt daher, dass die Bescheinigung bis einschließlich 2019 stets auf grünem Papier ausgedruckt wurde. 2020 hieß es dann: Die Grüne Karte wird weiß. Trotz des Farbwechsels ist die Bezeichnung geblieben. Nur ab und an ist von einer weißen Versicherungskarte die Rede.
Sie finden auch folgende Namen für die Grüne Karte:
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Grüner Versicherungsschein
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Grüne Versichertenkarte
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Internationale Versicherungskarte (IVK)
Das steht auf der Grünen Karte
Die Grüne Versicherungskarte listet folgende Angaben:
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Ihr amtliches Kennzeichen
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Fabrikat Ihres Fahrzeugs
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Gültigkeitsdauer Ihrer IVK
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Die Versicherungsgesellschaft (als VU-Nr. dargestellt) Ihrer Kfz-Haftpflicht
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Ihre Versicherungsnummer
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Name des Versicherungsnehmers
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Adresse des Versicherungsnehmers
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Die Länder, in denen die Grüne Karte gültig ist
Dafür brauchen Sie die Grüne Versicherungskarte
Da sie die IVK bei der Einreise in EU-Länder meist nicht vorzeigen müssen, fragen sich einige Autofahrer "Wird die Grüne Versicherungskarte noch benötigt?". Tatsächlich ist die Grüne Versicherungskarte für einige Auslandsaufenthalte notwendig. So ist sie beispielsweise in Italien nach einem Unfall vorzuzeigen. In diesen Ländern Europas ist die inzwischen weiße Karte außerdem Voraussetzung zur Einreise:
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Albanien
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Aserbaidschan
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Mazedonien
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Moldawien
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Montenegro
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Russland
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Türkei
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Ukraine
Auch im außereuropäischen Ausland ist ein Grüner Versicherungsschein vielerorts erforderlich – beispielsweise in Tunesien oder Marokko.
Selbst wenn die Grüne Versicherungskarte in der EU nicht benötigt wird, ist sie bei der Schadenabwicklung nach einem Unfall sehr hilfreich. Schließlich finden Sie darauf alle dafür nötigen Daten.
Schaden melden mit der Grünen Karte – so geht's
Wenn Sie im Ausland einen Unfall melden möchten, fotografieren Sie am besten die Grüne Karte des Unfallgegners ab. Dann wenden Sie sich mit den Daten an Ihre eigene Versicherung sowie den Zentralruf der Autoversicherer (+49 (0)40-300 330 300), der die Versicherung des Gegners ermittelt. Kollidieren Sie in Deutschland mit einem ausländischen Kraftfahrzeug, können Sie zur Unfallmeldung das deutsche Büro der Grünen Karte kontaktieren.
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So bekommen Sie die Grüne Versicherungskarte
Die Internationale Versicherungskarte erhalten Sie kostenlos von Ihrer Kfz-Versicherung. Auf Anfrage bekommen Sie die Grüne Versicherungskarte auch als PDF per Mail zum Ausdrucken. Natürlich können Sie die Bescheinigung auch telefonisch anfordern. Es reicht jedoch nicht, die Grüne Karte online auf dem Handy zu haben, Sie müssen sie unbedingt ausdrucken. Andernfalls erkennen sie die Grenzbeamten nicht an.
Fragen und Antworten zur Grünen Versicherungskarte
Wie lange ist die Grüne Versicherungskarte gültig?
Normalerweise gilt die deutsche Grüne Karte drei Jahre. Bei manchen Versicherungsgesellschaften sind es sogar bis zu fünf Jahre. Sie finden die Gültigkeitsdauer Ihrer Internationalen Versicherungskarte auf jeden Fall auf dem Dokument selbst.
Muss die Grüne Versicherungskarte mitgeführt werden?
Das hängt vom jeweiligen Land ab, in das Sie einreisen. In manchen Ländern ist die Grüne Versicherungskarte Pflicht. In den meisten EU-Ländern brauchen Sie die Grüne Karte nicht mehr. Nach Kroatien, Slowenien oder Frankreich kommen Sie also auch ohne die Grüne Versicherungskarte. Wir empfehlen Ihnen, die Karte bei Auslandsreisen dennoch immer mitzunehmen, da sie im Schadenfall hilfreich ist.
In Italien müssen Sie die Grüne Versicherungskarte bei Unfällen vorzeigen. In Russland, Nordmazedonien und der Türkei ist die Grüne Versicherungskarte dagegen Einreise-Bedingung.
Ich habe meine Grüne Versicherungskarte vergessen – was jetzt?
Wenn Sie bei der Einreise in ein anderes Land den Grenzbehörden keinen ausreichenden Versicherungsschutz nachweisen können, weil Sie die Internationale Versicherungskarte nicht mit sich führen, kann Ihnen die Einreise verwehrt oder gegen Abschluss einer sogenannten Grenzpolice ermöglicht werden. Die Kosten für diese Versicherung schwanken stark: Zwischen wenigen Euro und mehreren Hundert Euro ist alles möglich. Ohne Grüne Versicherungskarte ins Ausland zu fahren, wird dann zu einer teuren Angelegenheit.
Welche Länder erkennen die Grüne Karte an?
Mehr als 40 Staaten erkennen die Grüne Versicherungskarte an, darunter sämtliche EU-Staaten. Alle Länder, in denen Ihre Karte gültig ist, sind darauf gelistet. In allen anderen Ländern brauchen Sie meist eine zusätzliche Versicherung. Informieren Sie sich am besten im Voraus über die genauen Regelungen und Bedingungen an Ihrem Reiseziel.

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3 Preis-Leistungs-Versprechen und Wettbewerbsvergleich
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Beitragsvergleich für Hyundai I10, Erstzulassung: 2023, Zulassung auf den Fahrzeughalter: 2023, PLZ Halter: 12627, Fahrleistung: 13.000 km/Jahr, Abstellplatz: Straße, Halter Versicherungsnehmer, Fahrer: Versicherungsnehmer (40) und Partner (40), SF-Klasse Erstfahrzeug KH/VK: SF22/SF22, Selbstbeteiligung TK/VK: 150/500 Euro, keine Vorschäden, Zahlweise: Jährlich per Lastschrift, ohne Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 04.07.2023.
Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Quelle: NAFI GmbH - Angebote der Anbieter Stand 04.07.2023.