1974 haben viele europäische Länder das sogenannte Kennzeichenabkommen abgeschlossen. Das bedeutet: Ein gültiges amtliches Kfz-Kennzeichen reicht als Nachweis der Versicherung aus.
Für folgende Länder besteht seither keine Pflicht mehr, die Internationale Versicherungskarte bei der Einreise mitzuführen: die 27 Länder der Europäischen Union (EU) sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Internationale Versicherungskarte als Voraussetzung für die Einreise
Da sie die IVK bei der Einreise in EU-Länder meist nicht vorzeigen müssen, fragen sich einige Autofahrer "Wird die Internationale Versicherungskarte noch benötigt?". Tatsächlich ist die Internationale Versicherungskarte für einige Auslandsaufenthalte notwendig. So müssen Sie sie beispielsweise in Italien nach einem Unfall vorzeigen. In diesen Ländern Europas ist die inzwischen weiße Karte außerdem Voraussetzung zur Einreise:
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Albanien
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Bosnien-Herzegowina
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Moldawien
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Nordmazedonien
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Montenegro
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Türkei
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Ukraine
Unser Tipp: Selbst wenn die Internationale Versicherungskarte in der EU nicht benötigt wird, ist sie bei der Schadenabwicklung nach einem Unfall sehr hilfreich. Schließlich finden Sie darauf alle dafür nötigen Daten. Nehmen Sie sie die Karte deshalb auf jeden Fall auf Ihre Auslandsreise mit.
Hier gilt die Grüne Versicherungskarte nicht
In einigen Ländern außerhalb der EU wird die Grüne Versicherungskarte nicht als Nachweis der Kfz-Versicherung anerkannt. Außerdem bekommen Sie für manche Länder, in denen Sie sich nicht abschätzbaren Gefahren aussetzen, gar keinen Versicherungsschutz.
- Länder innerhalb Europas, in denen die IVK nicht gilt: Kosovo, Russland, Belarus, Georgien und Aserbaidschan
- Beispiele für Länder außerhalb Europas, in denen die IVK nicht gilt: Marokko, Tunesien, Iran
Schaden melden mit der Internationalen Karte – so geht's
Wenn Sie im Ausland einen Unfall melden möchten, fotografieren Sie am besten die Internationale Versicherungskarte des Unfallgegners ab. Dann wenden Sie sich mit den Daten an Ihre eigene Versicherung sowie den Zentralruf der Autoversicherer (+49 (0)40-300 330 300), der die Versicherung des Gegners ermittelt. Kollidieren Sie in Deutschland mit einem ausländischen Kraftfahrzeug, können Sie zur Unfallmeldung das deutsche Büro der Grünen Karte kontaktieren.