Die Internationale Versicherungskarte – alle wichtigen Fakten für Sie
Das Wichtigste in Kürze
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Sie brauchen die Internationale Karte (IVK) als Nachweis, dass Ihr PKW versichert ist, wenn Sie ins Ausland fahren.
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Lange Zeit war die Bescheinigung grün – sie ist daher auch unter dem Namen „Grüne Versicherungskarte“ oder „Grüne Karte“ bekannt. Ab 2025 entfällt sogar die verpflichtende Papierform.
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Die Internationale Versicherungskarte (IVK) erhalten Sie kostenlos von Ihrer Kfz-Versicherung. Sie ist in der Regel drei Jahre gültig.
Die Internationale Versicherungskarte (ehemals „Grüne Karte“) kurz erklärt
Was ist eine Internationale Versicherungskarte?
Die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK) gibt es seit den 1965. Sie bescheinigt Ihren Kfz-Haftpflichtschutz im Ausland. Davor mussten Autofahrer für jedes Land eine separate Haftpflichtversicherung abschließen. Ursprünglich wurde die Karte eingeführt, um die Reisevorbereitungen für das Ausland zu vereinfachen. Außerdem dient die Versicherungskarte dem Schutz von Verkehrsopfern: Sie garantiert, dass für das betreffende Fahrzeug Versicherungsschutz besteht.
Da die EU grenzenlose Mobilität zu ihrem Prinzip gemacht hat, brauchen Sie die Internationale Versicherungskarte in den meisten Mitgliedsstaaten nicht mehr. Nur in Italien verlangen sie Polizisten bei der Unfallaufnahme. Außerhalb der Europäischen Union sieht es anderes aus: In einigen Ländern benötigen Sie die Karte, wenn Sie mit einem Fahrzeug einreisen. Ab 2025 entfällt die Pflicht, die Karte in Papierform mitzuführen. Dann reicht es aus, den Nachweis als PDF-Datei dabeizuhaben. Es kann aber nicht schaden, die Internationale Versicherungskarte ausgedruckt mitzuführen. Spätestens wenn das Handy bei einem Unfall beschädigt wird, hat man schnell ein Problem im Ausland.
Grüne Versicherungskarte, IVK & Co. – Bezeichnungen für die Versicherungsbescheinigung
Der Name "Grüne Versicherungskarte" kommt daher, dass die Bescheinigung bis Mitte 2020 auf grünes Papier gedruckt wurde. Ab Juli 2020 hieß es dann: Die Grüne Karte wird weiß. Trotz des Farbwechsels ist die Bezeichnung geblieben. Nur ab und an ist von einer weißen Versicherungskarte die Rede.
Sie finden auch folgende Namen für die Internationale Versicherungskarte (IVK):
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Grüner Versicherungsschein
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Grüne Versichertenkarte
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Grüne Karte
Das steht auf der Internationalen Versicherungskarte
Die Internationale Versicherungskarte enthält folgende Angaben zu Ihrem Fahrzeug und Ihrer Kfz-Versicherung:
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Ihr amtliches Kennzeichen
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Fabrikat Ihres Fahrzeugs
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Gültigkeitsdauer Ihrer IVK
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Die Versicherungsgesellschaft (als VU-Nr. dargestellt) Ihrer Kfz-Haftpflicht
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Ihre Versicherungsnummer
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Name des Versicherungsnehmers
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Adresse des Versicherungsnehmers
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Die Länder, in denen die Grüne Karte gültig ist
Dafür brauchen Sie die IVK bzw. Grüne Versicherungskarte
1974 haben viele europäische Länder das sogenannte Kennzeichenabkommen abgeschlossen. Das bedeutet: Ein gültiges amtliches Kfz-Kennzeichen reicht als Nachweis der Versicherung aus.
Für folgende Länder besteht seither keine Pflicht mehr, die Internationale Versicherungskarte bei der Einreise mitzuführen: die 27 Länder der Europäischen Union (EU) sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Internationale Versicherungskarte als Voraussetzung für die Einreise
Da sie die IVK bei der Einreise in EU-Länder meist nicht vorzeigen müssen, fragen sich einige Autofahrer "Wird die Internationale Versicherungskarte noch benötigt?". Tatsächlich ist die Internationale Versicherungskarte für einige Auslandsaufenthalte notwendig. So müssen Sie sie beispielsweise in Italien nach einem Unfall vorzeigen. In diesen Ländern Europas ist die inzwischen weiße Karte außerdem Voraussetzung zur Einreise:
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Albanien
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Bosnien-Herzegowina
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Moldawien
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Nordmazedonien
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Montenegro
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Türkei
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Ukraine
Unser Tipp: Selbst wenn die Internationale Versicherungskarte in der EU nicht benötigt wird, ist sie bei der Schadenabwicklung nach einem Unfall sehr hilfreich. Schließlich finden Sie darauf alle dafür nötigen Daten. Nehmen Sie sie die Karte deshalb auf jeden Fall auf Ihre Auslandsreise mit.
Hier gilt die Grüne Versicherungskarte nicht
In einigen Ländern außerhalb der EU wird die Grüne Versicherungskarte nicht als Nachweis der Kfz-Versicherung anerkannt. Außerdem bekommen Sie für manche Länder, in denen Sie sich nicht abschätzbaren Gefahren aussetzen, gar keinen Versicherungsschutz.
- Länder innerhalb Europas, in denen die IVK nicht gilt: Kosovo, Russland, Belarus, Georgien und Aserbaidschan
- Beispiele für Länder außerhalb Europas, in denen die IVK nicht gilt: Marokko, Tunesien, Iran
Schaden melden mit der Internationalen Karte – so geht's
Wenn Sie im Ausland einen Unfall melden möchten, fotografieren Sie am besten die Internationale Versicherungskarte des Unfallgegners ab. Dann wenden Sie sich mit den Daten an Ihre eigene Versicherung sowie den Zentralruf der Autoversicherer (+49 (0)40-300 330 300), der die Versicherung des Gegners ermittelt. Kollidieren Sie in Deutschland mit einem ausländischen Kraftfahrzeug, können Sie zur Unfallmeldung das deutsche Büro der Grünen Karte kontaktieren.
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So bekommen Sie die Internationale Versicherungskarte
Die Internationale Versicherungskarte erhalten Sie kostenlos von Ihrer Kfz-Versicherung. Auf Anfrage bekommen Sie die Grüne Versicherungskarte auch als PDF per Mail zum Ausdrucken. Natürlich können Sie die Bescheinigung auch telefonisch anfordern.
Fragen und Antworten zur Internationalen Versicherungskarte
Wie lange ist die Internationale Versicherungskarte gültig?
Normalerweise gilt die deutsche Internationale Versicherungskarte drei Jahre. Bei manchen Versicherungsgesellschaften sind es sogar bis zu fünf Jahre. Sie finden die Gültigkeitsdauer Ihrer Internationalen Versicherungskarte auf jeden Fall auf dem Dokument selbst.
Muss die Internationale Versicherungskarte mitgeführt werden?
Das hängt vom jeweiligen Land ab, in das Sie einreisen. In manchen Ländern ist die Internationale Versicherungskarte Pflicht. In den meisten EU-Ländern brauchen Sie die IVK nicht mehr. Nach Kroatien, Slowenien oder Frankreich kommen Sie also auch ohne die Internationale Versicherungskarte. Wir empfehlen Ihnen, die Karte bei Auslandsreisen dennoch immer mitzunehmen, da sie im Schadenfall hilfreich ist.
In Italien müssen Sie die Internationale Versicherungskarte bei Unfällen vorzeigen. In Nordmazedonien und der Türkei ist die Karte dagegen Einreise-Bedingung. In Russland und Belarus ist die IVK allerdings nicht mehr gültig.
Ich habe meine Internationale Versicherungskarte vergessen – was jetzt?
Wenn Sie bei der Einreise in ein einige Länder keinen ausreichenden Versicherungsschutz nachweisen können, können Ihnen die Grenzbehörden das Betreten des Staatsgebiets verwehren. Um trotzdem einreisen zu können, müssen Sie dann eine sogenannte Grenzpolice abschließen. Die Kosten für diese Versicherung schwanken stark: Zwischen wenigen Euro und mehreren Hundert Euro ist alles möglich. Ohne Internationale Versicherungskarte ins Ausland zu fahren, wird dann zu einer teuren Angelegenheit.
Welche Länder erkennen die Internationale Versicherungskarte bzw. Grüne Karte an?
Rund 40 Länder erkennen die Grüne Versicherungskarte an, darunter sämtliche EU-Staaten. Alle Länder, in denen Ihre Karte gültig ist, sind darauf gelistet. In allen anderen Staaten brauchen Sie meist eine zusätzliche Versicherung. Informieren Sie sich am besten im Voraus über die genauen Regelungen und Bedingungen an Ihrem Reiseziel.
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