Kindersitzpflicht: Schutz für die jüngsten Beifahrer
Das Wichtigste in Kürze
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Seit 1993 besteht in Deutschland die Pflicht, junge Passagiere per Kindersitz im Auto zu sichern.
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Laut StTVO gilt die Kindersitzpflicht bis zum Alter von 12 Jahren oder einer Größe von 150 cm.
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Für den Straßenverkehr ist ein Kindersitz nur dann zugelassen, wenn er eine amtliche Genehmigung hat.
Kindersitzpflicht im Auto – diese Fakten sollten Sie kennen
In Deutschland hat die Regierung eine Kindersitzpflicht 1993 eingeführt und in der Straßenverkehrsordnung (StTVO) festgehalten. Seither wurden einige Aspekte ergänzt – zum Beispiel zu den Normen für Sitze.
Unter den Begriff Kindersitz fallen verschiedene Sitzvarianten:
- Babyschale als Autositz für Säuglinge
- Reboard-Kindersitze für Kleinkinder bis zu vier Jahren
- Folgesitz für Kinder bis mindestens zwölf Jahre
- Kindersitzerhöhung ohne Rückenlehne für Kinder bis mindestens zwölf Jahre
Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zeigen, dass Eltern die Kindersitzpflicht häufiger missachten als die Gurtpflicht. Das gilt vor allem bei Kindern, die älter als sechs Jahre sind: 15 Prozent dieser Altersgruppe waren ohne passenden Sitz unterwegs, 1,5 Prozent davon sogar ohne Gurt.
Insgesamt ist die Akzeptanz der Kindersitzpflicht im Laufe der Zeit kontinuierlich gestiegen. Hatten 1995 nur 52 Prozent der Eltern einen Kindersitz an Bord ihrer Familienkutsche, lag der Anteil 2019 schon bei 92 Prozent.
Die genauen Regeln zur Kindersitzpflicht in Deutschland lesen Sie im Folgenden.
Kindersitzpflicht in Deutschland: Das gilt laut StVO im Detail
Die Kindersitzpflicht im Pkw ist in der StVO bei den Personenbeförderungsrichtlinien in §21 festgehalten. Bis zu welcher Größe ist nun der Kindersitz Pflicht? Die deutschlandweit gültige Regelung besagt, dass für junge Menschen bis zu einer Größe von 150 cm oder einem Alter von 12 Jahren der Transport im Kindersitz verpflichtend ist. Zudem muss die Babyschale oder der Autositz der Prüfnorm UN ECE Reg. 44 oder 129 entsprechen. Kindersitze für Babys bis zu 15 Monaten sind nach letzter Regel rückwärtsgerichtet zu installieren.
Die Position ist in der StVO dagegen nicht festgelegt: Der Kindersitz kann also vorne oder auf dem Rücksitz platziert werden. Am sichersten fährt Ihr Kind allerdings auf dem mittleren Platz der Rückbank. Sollte das nicht möglich sein, wird häufig die rechte Seite empfohlen.
Missachten Sie diese Kindersitz-Vorschriften, droht Ihnen in Deutschland ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg. Details zu den möglichen Strafen lesen Sie weiter unten auf der Seite.
Sobald die oben genannte Größe oder das Alter überschritten ist, kann sich Ihre Tochter oder Ihr Sohn einfach angurten. Wir empfehlen allerdings, trotzdem eine Kindersitzerhöhung mit Rückenstütze oder Gurthaken im Auto zu verwenden, solange Ihr Kind noch kleiner als 150 cm ist.
Wichtig zu wissen: Wenn die Kinder vorne sitzen, müssen Sie bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen den Beifahrerairbag ausschalten. Ist das in Ihrem Fahrzeug nicht möglich, muss Ihr Kind auf der Rückbank Platz nehmen. Gibt es hinten Seitenairbags, achten Sie darauf, den Kindersitz so zu positionieren, dass der Kopf nicht in den Wirkbereich der Airbags kommt – auch nicht, wenn er beim Schlafen zur Seite fällt.
Diese Regelungen gelten in anderen Ländern
Bis welches Alter ist der Kindersitz Pflicht? Wenn Sie mit den Kids in den Urlaub fahren, informieren Sie sich am besten vorab gut über die Vorschriften des jeweiligen Landes. Selbst innerhalb Europas unterscheiden sich die Regelungen zur Personenbeförderung teilweise stark. Hier einige Beispiele aus beliebten Urlaubsländern:
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In der Schweiz ist die Kindersitzpflicht ähnlich wie in Deutschland – auch hier besagen die Vorschriften fürs Auto, dass der Sitz der ECE-Regelung Nr. 44 entsprechen muss.
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In Österreich gilt die Kindersitzpflicht laut Gesetz bis zum Alter von 14 Jahren, aber nur bis zu einer Größe von 1,35 Meter.
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Die Kindersitzpflicht in Italien besagt, dass Kinder unter neun Kilo in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz Auto fahren müssen. Von 9 bis 36 Kilo braucht es dann einen Kindersitz, der zur Größe passt.
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In Kroatien gilt die Kindersitzpflicht nur bis zu einem Alter von fünf Jahren. Dafür müssen die Kids bis 13 Jahre auf der Rückbank Platz nehmen.
Kindersitzklassen – das bedeuten die Kürzel
Kindersitzgruppen |
Produkt |
Fahrtrichtung oder Gegenrichtung |
---|---|---|
Kindersitzgruppe 0+ |
Autositze bis 12,5 kg |
Gegenrichtung |
Kindersitzgruppe 1 |
Kindersitze ab 9 bis 18 kg |
Fahrt- und Gegenrichtung |
Kindersitzgruppe 2 |
Autositze für Kinder ab 15 bis 25 kg |
Fahrt- und Gegenrichtung |
Kindersitzgruppe 3 |
Kindersitze ab 22 bis 36 kg |
Fahrtrichtung |
Die neue Norm R 129 von 2013 ist auch als i-size bekannt. Dem englischen Begriff entsprechend, orientiert sich diese Norm an der Größe des Kindes:
Klasse |
Größe des Kindes |
---|---|
Q0 |
bis 60 cm |
Q1 |
60 bis 75 cm |
Q1,5 |
75 bis 87 cm |
Q3 |
87 bis 105 cm |
Q6 |
105 bis 125 cm |
Q10 |
bis 125 cm |
Diese Strafen drohen beim Fahren ohne Kindersitz
In einer Umfrage gaben mehr als 10 Prozent der Befragten an, auf kurzen Strecken ohne Kindersitz unterwegs zu sein. Das ist für die Kleinen extrem gefährlich, da auch hier gefährliche Unfälle passieren können. Sind sie nur mit einem Gurt gesichert, drohen zum Beispiel schwere Verletzungen im Bauchbereich.
Auch für Sie als Fahrer hat es Folgen, wenn Sie Ihr Kind nicht gemäß Vorschrift transportieren:
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Ist ein Kind ohne Kindersitz im Auto, zahlen Sie laut Gesetz ein Bußgeld von 30 Euro.
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Haben mehrere Kinder keinen Kindersitz, zahlen Sie 35 Euro Strafe.
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Sind die Kleinen nicht einmal angegurtet, erhöht sich das Bußgeld auf 60 Euro.
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Bei mehreren Kindern ohne Gurt und passenden Sitz zahlen Sie 70 Euro Bußgeld und bekommen einen Punkt in Flensburg.
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Transportieren Sie ein Baby vorne in einem rückwärts gerichteten Kindersitz, ohne den Airbag auszuschalten, fällt laut Gesetz ein Verwarngeld von 25 Euro an.
Fragen und Antworten zur Kindersitzpflicht in Deutschland
Ab welcher Größe darf man ohne Kindersitz fahren?
Sobald Ihr Kind größer als 150 cm ist, darf es in Deutschland laut StVO ohne Kindersitz im Auto fahren.
Ab wann darf mein Baby in Fahrtrichtung sitzen?
Offiziell dürfen Babys schon ab einem Alter von 15 Monaten in Fahrtrichtung sitzen. Experten halten das jedoch für zu früh. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) empfiehlt, erst dann auf einen Sitz in Fahrtrichtung zu wechseln, wenn der Kopf Ihres Babys über die Rückenlehne der Transportschale hinausragt. Gleiches gilt für die Frage, ab wann man von Babyschale auf Kindersitz wechseln kann.
Wie kann ich den Kindersitz im Auto befestigen?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, die Vorrichtung im PKW zu fixieren:
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Per Isofix: Hier braucht Ihr Pkw passende Haltebügel – diese sind seit 2013 bei neuen Fahrzeugen Standard.
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Mit Dreipunktgurt: Hier schnallen Sie den Kindersitz mit dem Gurt des Autos fest an den Fahrzeugsitz.
Wenn Ihr Fahrzeug über ein Isofix-System verfügt, sollten Sie für Babyschale, Kindersitz oder Sitzerhöhung diese sicherere Variante nutzen.
Wie lange braucht man in Deutschland den Kindersitz im Auto?
Kinder müssen laut StVO bis zu einem Alter von 12 Jahren oder einer Größe von 150 cm den Kindersitz nutzen.
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