Bußgeldkatalog und Straßenverkehrsordnung (StVO) – das ist wichtig

Das Wichtigste in Kürze
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Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält alle Gesetze, die den Straßenverkehr in Deutschland regeln.
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Im Bußgeldkatalog listet die Regierung alle Strafen für Verkehrsvergehen auf.
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2020 sollte eine neue StVO in Kraft treten – wegen eines Formfehlers gelten jedoch nach wie vor manche Strafen aus dem alten Bußgeldkatalog. Im Ratgeber verraten wir Ihnen, welche das sind.
StVO und Bußgeldkatalog – Regelwerk für Verkehrsteilnehmer
Egal, ob Sie Autofahrer, Bikerin oder Fußgänger sind: Sie sollten die Regeln aus Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Bußgeldkatalog kennen. Denn diese garantieren Ihre Sicherheit sowie die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Was die StVo genau regelt, welche die wichtigsten Vorschriften sind, was bei Verstößen droht und wer den Bußgeldkatalog beschließt, lesen Sie im Folgenden.
StVO und Bußgeldkatalog kurz erklärt
Straßenverkehrsordnung
Die Straßenverkehrsordnung ist ein echter Klassiker des Verkehrsrechts – seit fast hundert Jahren gibt es ein Regelwerk mit diesem Namen: Die StVo wurde erstmalig im Jahr 1937 aufgesetzt. Sie basiert auf gegenseitiger Rücksichtnahme im Straßenverkehr (§ 1 StVO). Im ersten Teil finden Sie sämtliche Regeln, wie Sie sich im Straßenverkehr richtig verhalten. Der zweite Teil widmet sich Verkehrseinrichtungen, Verkehrszeichen und Bußgeldregeln.
Offizieller Bußgeldkatalog
Der Bußgeldkatalog – eigentlich Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) – gilt seit 2001. Vorher gab es anstelle der bundesweiten Verordnung länderspezifische Regelungen. Im Bußgeldkatalog hat der Gesetzgeber Delikte im Straßenverkehr sowie die dazugehörigen Verkehrsstrafen gelistet.
Ob Lkw, Auto, Motorrad, Bus oder Anhänger: Im Bußgeldkatalog finden Sie die Strafen für Besitzer aller Fahrzeugtypen.
So funktioniert der Bußgeldkatalog
Im Falle einer Ordnungswidrigkeit zahlen Sie meist ein Bußgeld. Die Beträge dieser Geldbuße sind Regelsätze – das heißt, Behörden, Richter oder Polizisten können von Ihnen auch eine niedrigere oder höhere Summe verlangen.
Gut zu wissen: Eine Geldstrafe von mehr als 60 Euro zieht automatisch einen Eintrag ins sogenannte Fahreignungsregister ins Flensburg nach sich. Dort gibt es Punkte für Sie – allerdings negative: Nach acht Punkten ist Ihr Führerschein laut Bußgeldkatalog weg.
Wann verfallen die Punkte laut Bußgeldkatalog?
Die Antwort hängt von Ihren genauen Vergehen ab:
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Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt verjähren nach 2,5 Jahren.
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Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten verjähren nach fünf Jahren.
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Straftaten mit drei Punkten verjähren erst nach zehn Jahren.
Neuer oder alter Bußgeldkatalog – welcher gilt?
Infolgedessen haben einige Bundesländer die neuen Regelungen zu Fahrverboten und Strafgeldern aus dem Bußgeldkatalog vorläufig zurückgenommen.
Warum wurde der Bußgeldkatalog überhaupt geändert?
Die Änderungen im Bußgeldkatalog 2020 zielten vor allem darauf ab, Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr besser zu schützen. Deswegen hatte die Regierung beispielsweise höhere Strafen für Autofahrer beschlossen, die zu schnell unterwegs sind.
Was hätte sich mit dem neuen Bußgeldkatalog geändert?
Neuer Bußgeldkatalog, höhere Strafen – das sind zentrale Änderungen des Bußgeldkatalogs:
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Wenn Sie innerorts 21 Km/h zu schnell fahren, droht laut Bußgeldkatalog 2020 ein Fahrverbot von einem Monat.
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Außerorts gilt das Fahrverbot gemäß Bußgeldkatalog, wenn Sie mindestens 26 Km/h zu schnell waren.
Welcher Bußgeldkatalog gilt in welchen Bundesländern?
14 Bundesländer haben sich dazu entschieden, den Bußgeldkatalog 2019 als Basis für das Strafmaß aktueller Verkehrsdelikte herzunehmen. Das sind:
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Baden-Württemberg
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Bayern
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Berlin
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Brandenburg
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Hamburg
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Hessen
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Mecklenburg-Vorpommern
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Niedersachsen
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Nordrhein-Westfalen
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Rheinland-Pfalz
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Saarland
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Sachsen
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Sachsen-Anhalt
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Schleswig-Holstein
Nur zwei Bundesländer haben den neuen Bußgeldkatalog nicht zurückgenommen: Bremen und Thüringen. Aber auch dort empfehlen Ihnen ADAC und Anwälte, gegen Bußgeldbescheide nach dem aktuellen Bußgeldkatalog Beschwerde einzulegen.
Bis wann gilt der alte Bußgeldkatalog?
Ab wann die geplanten Änderungen des Bußgeldkatalogs 2020 kommen, steht noch nicht fest: Die Regierung kann sie nämlich nicht einfach ergänzen. Stattdessen durchläuft ein neuer Bußgeldkatalog noch einmal Entscheidungen in Kabinett, Bundestag und Bundesrat.
Wichtig zu wissen: Die Verhaltensregeln der neuen Straßenverkehrsordnung gelten laut ADAC trotz des Skandals um den Bußgeldkatalog 2020.
Typische Fälle aus dem Bußgeldkatalog
Strafen für überhöhte Fahrgeschwindigkeit
Ein großer Teil des Bußgeldkatalogs befasst sich mit der Fahrgeschwindigkeit von Pkws. Kein Wunder, schließlich ist überhöhte Geschwindigkeit eine der häufigsten Unfallursachen in Deutschland. Die Bußgeldtabelle sieht hier unter anderem folgende Strafen vor:-
Sind Sie außerorts zu schnell mit dem Pkw gefahren, gilt laut Bußgeldkatalog je nach Geschwindigkeit eine Geldstrafe von 10 bis 600 Euro.
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Innerorts zahlen Sie laut Bußgeldkatalog zwischen 15 und 680 Euro für überhöhte Geschwindigkeit.
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Ein Fahrverbot droht Ihnen außerorts ab 41 km/h zu viel, innerorts ab 31 km/h.
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Wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten zweimal mehr als 25 km/h zu schnell fahren, gelten Sie laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Auch hier wird ein Fahrverbot fällig.
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Fahren Sie in einer Baustelle zu schnell, droht ein Bußgeld von bis zu 600 Euro. Je nach Geschwindigkeit kommen bis zu zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot dazu.
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Gefährden Sie bei zu hohem Tempo oder zu geringem Abstand Hilfsbedürftige, Ältere oder Kinder – zum Beispiel vor einer Schule – zahlen Sie ein Bußgeld von 80 Euro und bekommen einen Punkt in Flensburg.
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Wieviel Bußgeld beim Blitzen für zu hohe Geschwindigkeit fällig wird, hängt auch von der sogenannten Toleranzgrenze ab. Laut Bußgeldkatalog gilt: Wenn Sie der Blitzer mit weniger als 100 km/h erwischt hat, zieht Ihnen der Gesetzgeber 3 km/h von der Geschwindigkeit ab. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h sind es sogar 3 Prozent des gemessenen Wertes.
Spezielle Regeln für Fahranfänger im Bußgeldkatalog: Während Ihrer Probezeit wertet der Bußgeldkatalog eine um mehr als 20 km/h zu schnelle Fahrt als A-Verstoß. Das heißt, dass Sie neben der üblichen Geldstrafe mit einer verlängerten Probezeit und einem Aufbauseminar rechnen müssen.
Übrigens: Ein Geschwindigkeitsverstoß auf der Autobahn ist laut Bußgeldkatalog nicht anders zu werten als der auf Bundes- oder Landstraßen.
Strafen für unerlaubtes Überholen
- Wenn Sie trotz Überholverbot am Vordermann vorbeiziehen, kommt eine Strafe zwischen 150 und 300 Euro auf Sie zu.
- Überholen Sie in einer Baustelle mit dem Pkw, zahlen Sie laut Bußgeldkatalog zwischen 30 und 145 Euro. Für manche Verstöße bekommen Sie zudem einen Punkt in Flensburg.
Strafen für zu geringen Abstand
Sogenannte Drängler sind ein großes Problem auf Deutschlands Straßen. Für den Vordermann ist es Stress pur, wenn das Fahrzeug im Rückspiegel immer näher rückt und dicht auffährt. So passieren zahlreiche Unfälle. Das gilt laut Bußgeldkatalog bei zu geringem Abstand:
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Halten Sie zu wenig Abstand, verlangt der Bußgeldkatalog eine Geldstrafe von bis zu 400 Euro.
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Fahren Sie dabei mit mehr als 80 km/h kommen Punkte in Flensburg und bei einem Abstand von weniger als 3/10 Ihres Tachos ein Fahrverbot dazu.
Regelungen zur Fahrzeugsicherheit
Um im Verkehr sicher unterwegs zu sein, brauchen Sie ein verkehrstüchtiges Fahrzeug. Das sagt die Bußgeldtabelle dazu:- Bei Überladung Ihres Pkw oder Anhängers gilt laut Bußgeldkatalog eine Geldstrafe zwischen 10 und 235 Euro. Ist die Ladung mehr als 20 Prozent zu schwer, kommt ein Punkt in Flensburg dazu.
- Ist Ihr TÜV abgelaufen, bekommen Sie eine Strafe zwischen 15 und 60 Euro. Ist er schon seit 8 Monaten überfällig, bekommen Sie zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
- Auch für abgefahrene Reifen gilt eine Strafe: Als Pkw-Fahrer zahlen Sie 60 Euro.
Regelungen zum Parken
Zum Thema Halten und Parken finden sich im Bußgeldkatalog ebenfalls Strafen. Hier einige Beispiele für Sie:
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Wenn Sie im Halteverbot parken, zahlen Sie laut Bußgeldkatalog eine Strafe zwischen 25 und 55 Euro.
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Parken Sie auf dem Rad- oder Gehweg, droht Ihnen ein Bußgeld zwischen 55 und 100 Euro.
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Wenn Sie beim Parken Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Sanitäter oder Polizei behindern, zahlen Sie mindestens 65 bis 100 Euro.
Regelungen zu Ampeln
Wer rote Ampeln missachtet, riskiert einen Unfall – und möglicherweise das Leben anderer. Dementsprechend hoch sind die Bußgelder für das Überfahren einer roten Ampel:
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Wenn Sie "nur" eine rote Ampel missachten, zahlen Sie ein Bußgeld von 90 bis 200 Euro.
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Gefährden Sie dabei andere Verkehrsteilnehmer, steigt der Betrag auf 200 bis 320 Euro.
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Kommt es zu einem Sachschaden, zahlen Sie 240 bis 360 Euro.
In allen drei Fällen bekommen Sie zusätzlich Punkte in Flensburg. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot drohen Ihnen zusätzlich Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe.
Regelungen zu Alkoholkonsum
Alkohol am Steuer, das wird teuer. Diese Redewendung trifft eindeutig zu. Wer sich nach einigen Gläsern Wein oder Bier noch für fahrtüchtig hält, zahlt meist eine hohe Strafe:
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Wenn die Polizei Sie zum ersten Mal mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut am Steuer erwischt, zahlen Sie eine Strafe von 500 Euro. Dazu kommen zwei Punkte im Verkehrsstrafregister und ein Fahrverbot für einen Monat.
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Beim zweiten oder dritten Mal sind es dann 1000 beziehungsweise 1500 Euro Bußgeld – plus zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten.
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Ab 1,1 Promille gibt es laut Bußgeldkatalog drei Punkte in Flensburg, eine Freiheitsstrafe und der Führerschein ist weg.
Weitere typische Fälle aus dem Bußgeldkatalog
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Wenn Sie die Polizei mit Handy am Steuer erwischt, zahlen Sie eine Strafe von mindestens 100 Euro. Dazu kommen ein bis zwei Punkte in Flensburg. Falls Sie dabei jemanden gefährden oder etwas beschädigen, droht ihnen ein Fahrverbot von einem Monat.
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Im Straßenverkehr kocht oft die Stimmung hoch. Doch auch wenn Sie sich ärgern, sollten Sie sich zurückhalten. Beleidigungen füllen im Bußgeldkatalog eine ganze Seite. Wer einem Polizisten die Zunge herausstreckt zahlt 150 Euro, bei einem Stinkefinger sind es dann schon 4000 Euro.
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Wer nach einem Unfall Fahrerflucht begeht, erhält laut Bußgeldkatalog drei Punkte im Flensburger Register.
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Sind Sie in der Umweltzone ohne Umweltplakette unterwegs, zahlen Sie ein Bußgeld von 100 Euro.
Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen – was jetzt?
Wer einen Bußgeldbescheid bekommt, kann innerhalb von 14 Tagen dagegen Einspruch erheben. Das geht zum Beispiel bei folgenden, schwerwiegenden Formfehlern:
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Falsches Kfz-Kennzeichen im Bußgeld-Bescheid genannt
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Fehlerhafte Angaben zu Tatzeit und -ort
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Der Bußgeldbescheid enthält ein falsches Foto oder gar kein Bild
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Wenn der Vorfall verjährt ist, wird kein Bußgeld fällig
Juristen empfehlen, ab einem Bußgeld von 40 Euro Einspruch einzulegen. Darunter lohnt sich der Einspruch für Sie kaum.
Beachten Sie folgende Aspekte, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid anfechten:
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Der Einspruch muss fristgerecht per Post oder Fax eingehen. Dafür reicht es, wenn Sie ihn am letzten Tag der Frist vor 24:00 Uhr in den Nachtbriefkasten der Behörde einwerfen.
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Sie müssen Ihren Einspruch begründen. Die Begründung selbst können Sie auch nachreichen, allerdings sollten Sie dann darauf im ersten Schreiben hinweisen.

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2 Finanztest 12/2020: Autoversicherung
Testergebnis Autoversicherung: Beste Autoversicherung Deutschlands im Vergleich zum durchschnittlichen Beitragsniveau aller untersuchten Tarife – Ausgabe Finanztest 12/2020 (www.test.de/Steuertipps-zum-Jahresende-5250562-0/). Testsieger zum sechsten Mal in Folge in den Tests 11/2018, 12/2018, 11/2019, 12/2019, 11/2020 und im aktuellen Finanztest 12/2020. „Weit besser als der Durchschnitt“ in allen Tarifen für Kunden im Alter von 20, 40 und 70 Jahren, Alleinfahrer, 15.000 Kilometer im Jahr (Stand 1. Januar 2021). Je nach Alter sind die gewählten Schadenfreiheitsklassen 2, 15 und 30. Wohnort: mittlere Regionalklasse. Kein Wohneigentum (Haus), keine Garage und keine weiteren Verträge beim Versicherer.
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3 Preis-Leistungs-Versprechen und Wettbewerbsvergleich
Mögliche Beitragsersparnis im Vergleich zum Wettbewerb von DA Direkt Deutsche Allgemeine Versicherung AG mit ausgewählten Versicherungsanbietern (Klassische sowie Direkt-Versicherer) im folgenden Beispielfall:
Beitragsvergleich für: Opel Corsa-E 1.4 (HSN: 0035, TSN: BCB), eigenfinanziert, Erstzulassung: 09.07.2013, Zulassung auf den Fahrzeughalter: 31.07.2020, Zulassung in PLZ: 26388, Stadt: Wilhelmshafen, Fahrleistung: 18.000 km/Jahr, Kilometerstand: 76.541 km, Nutzung: ausschließlich privat, Abstellplatz: Straße (nicht abgeschlossen, nicht überdacht, öffentlich), Halter: Versicherungsnehmer, Fahrer: Versicherungsnehmer (geb. 02.02.1975, Führerschein erworben am 01.02.1993) und Partner (geb. 06.04.1973, Führerschein erworben 08.04.1991), Angestellter, verheiratet, keine Kinder im Haushalt, kein Mitglied eines deutschen Automobilclubs, Kein Wohneigentum/Geschäftsgebäude, SF-Klasse KH/VK: SF25/SF25, Selbstbeteiligung TK/VK: 150/300 Euro, keine Vorschäden, Zahlweise: jährlich per Lastschrift, ohne Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 31.07.2020
Quelle: Werte Allianz, HDI, HUK24, Mecklenburgische; Angebot der Anbieter Stand: 28.07.2020. Vergleich von Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskotarifen (Selbstbeteiligung TK/VK 150/300 Euro). Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Allianz, HDI und Mecklenburgische sind mit ihren Kfz-Versicherungstarifen als klassische Versicherer vertreten. HUK24 und ist als Direktversicherer vertreten.