Bußgeldkatalog und Straßenverkehrsordnung (StVO) – das ist wichtig
Das Wichtigste in Kürze
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Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält alle Gesetze, die den Straßenverkehr in Deutschland regeln.
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Im Bußgeldkatalog listet die Regierung alle Strafen für Verkehrsvergehen auf.
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Seit November 2021 gelten die höheren Bußgelder aus der neuen Bußgeldverordnung – kurz Bkat-Novelle genannt.
StVO und Bußgeldkatalog – Regelwerk für Verkehrsteilnehmer
Egal, ob Sie Autofahrer, Bikerin oder Fußgänger sind: Sie sollten die Regeln aus Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Bußgeldkatalog kennen. Denn diese garantieren Ihre Sicherheit sowie die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Was die StVo genau regelt, welche die wichtigsten Vorschriften sind, was bei Verstößen droht und wer den Bußgeldkatalog beschließt, lesen Sie im Folgenden.
StVO und Bußgeldkatalog kurz erklärt
Straßenverkehrsordnung
Die Straßenverkehrsordnung ist ein echter Klassiker des Verkehrsrechts – seit fast hundert Jahren gibt es ein Regelwerk mit diesem Namen: Die StVo wurde erstmalig im Jahr 1937 aufgesetzt. Sie basiert auf gegenseitiger Rücksichtnahme im Straßenverkehr (§ 1 StVO). Im ersten Teil finden Sie sämtliche Regeln, wie Sie sich im Straßenverkehr richtig verhalten. Der zweite Teil widmet sich Verkehrseinrichtungen, Verkehrszeichen und Bußgeldregeln.
Offizieller Bußgeldkatalog
Ein bundesweiter Bußgeldkatalog – eigentlich Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) – wurde erstmals 2001 festgelegt. Vorher gab es anstelle der bundesweiten Verordnung länderspezifische Regelungen. Im November 2021 trat eine neue BKatV in Kraft. Im Bußgeldkatalog hat der Gesetzgeber Delikte im Straßenverkehr sowie die dazugehörigen Verkehrsstrafen gelistet.
Ob Lkw, Auto, Motorrad, Bus oder Anhänger: Im Bußgeldkatalog finden Sie die Strafen für Halter aller Fahrzeugtypen.
So funktioniert der Bußgeldkatalog
Im Falle einer Ordnungswidrigkeit zahlen Sie meist ein Bußgeld. Die Beträge dieser Geldbuße sind Regelsätze – das heißt, Behörden, Richter oder Polizisten können von Ihnen auch eine niedrigere oder höhere Summe verlangen.
Gut zu wissen: Eine Geldstrafe von mehr als 60 Euro zieht automatisch einen Eintrag ins sogenannte Fahreignungsregister ins Flensburg nach sich. Dort gibt es Punkte für Sie – allerdings negative: Nach acht Punkten ist Ihr Führerschein laut Bußgeldkatalog weg – damit haben Sie keine Fahrerlaubnis mehr.
Wann verfallen die Punkte laut Bußgeldkatalog?
Die Antwort hängt von Ihren genauen Verkehrsdelikten ab:
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Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt verjähren nach 2,5 Jahren.
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Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten verjähren nach fünf Jahren.
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Straftaten mit drei Punkten verjähren erst nach zehn Jahren.
Übrigens: Ihren Punktestand in Flensburg können Sie nur senken, wenn Sie maximal fünf Punkte haben.
Warum wurde der Bußgeldkatalog geändert?
Die Änderungen im Bußgeldkatalog von 2021 zielen vor allem darauf ab, Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr besser zu schützen. Deswegen hat die Regierung beispielsweise höhere Strafen für Autofahrer beschlossen, die zu schnell unterwegs sind.
Schon im April 2020 hatte die Bundesregierung eine neue StVO und einen neuen Bußgeldkatalog verabschiedet. Allerdings war ihr dabei ein Formfehler beim Zitieren unterlaufen: Es fehlte ein Hinweis auf die Rechtsgrundlage neuer Fahrverbote. Auf diesen Fehler im Bußgeldkatalog hatte der ADAC hingewiesen, kurz nachdem das Regelwerk veröffentlicht worden war.
Als Konsequenz hatten einige Bundesländer die Neuerungen zu Fahrverboten und Strafgeldern aus dem Bußgeldkatalog vorläufig zurückgenommen. Der Bundesrat hat nun Anfang Oktober 2021 der neuen Bußgeldkatalogverordnung zugestimmt. Sie ist auch unter dem Namen Bkat-Novelle bekannt. Die höheren Bußgelder traten am 9. November 2021 in Kraft.
Wichtige Regelungen der Bußgeldkatalog-Novelle
Neue Strafen für überhöhte Fahrgeschwindigkeit
Ein großer Teil der Novellen im Bußgeldkatalog befasst sich mit der Fahrgeschwindigkeit von Pkw. Kein Wunder, schließlich ist die Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit eine der häufigsten Unfallursachen in Deutschland. Die neue Bußgeldtabelle sieht hier unter anderem folgende Strafen vor:
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Sind Sie außerorts zu schnell mit dem Pkw gefahren, gilt laut Bußgeldkatalog je nach Geschwindigkeit eine Geldstrafe von 20 bis 700 Euro.
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Innerorts zahlen Sie laut Bußgeldkatalog zwischen 30 und 800 Euro für die Überschreitung der Geschwindigkeit.
Neuerungen zur Rettungsgasse
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Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt ein Bußgeld von mindestens 200 Euro und bekommt als zusätzliche Sanktionen zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
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Rücksichtslose Verkehrssünder, die die Rettungsgasse für sich selbst nutzen, zahlen mindestens 240 Euro Strafe und werden mit zwei Punkten sowie einem Monat Fahrverbot sanktioniert.
Regelungen zu Parkverstößen
Zum Thema Halten und Parken finden sich im Bußgeldkatalog ebenfalls Strafen. Hier einige Beispiele für Falschparker-Strafen:
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Wenn Sie im Halteverbot oder unerlaubt auf einem Behindertenparkplatz parken, zahlen Sie laut neuem Bußgeldkatalog eine Strafe von 55 Euro.
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Falschparkern auf dem Rad- oder Gehweg, die Radfahrer und Fußgänger behindern, droht ein Bußgeld von 100 Euro.
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Wenn Sie mit Ihrem Parkverstoß Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Sanitäter oder Polizei behindern, zahlen Sie mindestens 100 Euro.
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Außerdem ist das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für Elektro-Autos oder Carsharing-Fahrzeuge strafbar. Es wird jeweils eine Geldbuße von 55 Euro fällig.
Weitere Neuerungen
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Autofahrer, die Gehwege, linksseitig angelegte Radwege oder Seitenstreifen regelwidrig nutzen, zahlen bis zu 100 Euro Geldbuße.
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Auch das sogenannte Auto-Posing hat nun Konsequenzen: Wer unnötigen Lärm und eine vermeidbare Abgasbelästigung erzeugt oder unnütz hin- und herfährt, kann mit Bußgeldern von bis zu 100 Euro rechnen.
Weitere typische Fälle aus dem Bußgeldkatalog
Weiterhin gültige Geschwindigkeitsregelungen
- Ein Fahrverbot droht Ihnen außerorts ab 41 km/h zu viel, innerorts ab 31 km/h.
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Wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten zweimal mehr als 25 km/h zu schnell fahren, gelten Sie laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Auch dann ist Ihre Fahrerlaubnis weg.
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Wieviel Bußgeld beim Blitzen für zu hohe Geschwindigkeit fällig wird, hängt auch von der sogenannten Toleranzgrenze ab. Laut Bußgeldkatalog gilt: Wenn Sie der Blitzer mit weniger als 100 km/h erwischt hat, zieht Ihnen der Gesetzgeber 3 km/h von der Geschwindigkeit ab. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h sind es sogar 3 Prozent des gemessenen Wertes.
Spezielle Regeln für die Probezeit von Fahranfängern im Bußgeldkatalog
Während Ihrer Probezeit wertet der Bußgeldkatalog eine, um mehr als 20 Stundenkilometer zu schnelle, Fahrt als A-Verstoß. Das heißt, dass Sie neben der üblichen Geldstrafe mit einer verlängerten Probezeit und einem Aufbauseminar als Sanktionen rechnen müssen.
Übrigens: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn ist laut Bußgeldkatalog nicht anders zu werten als der auf Bundes- oder Landstraßen.
Strafen für unerlaubtes Überholen
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Wenn Sie trotz Überholverbot am Vordermann vorbeiziehen, kommt eine Strafe zwischen 150 und 300 Euro auf Sie zu.
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Überholen Sie in einer Baustelle mit dem Pkw, zahlen Sie laut Bußgeldkatalog zwischen 30 und 145 Euro. Für manche Verkehrsverstöße bekommen Sie zudem einen Punkt in Flensburg.
Strafen für zu geringen Abstand
Sogenannte Drängler sind ein großes Problem auf Deutschlands Straßen. Für den Vordermann ist es Stress pur, wenn das Fahrzeug im Rückspiegel immer näher rückt und dicht auffährt. So passieren zahlreiche Unfälle. Das gilt laut Bußgeldkatalog bei zu geringem Abstand:
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Halten Sie zu wenig Abstand, verlangt der Bußgeldkatalog eine Geldstrafe von bis zu 400 Euro.
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Fahren Sie dabei mit mehr als 80 km/h kommen Punkte in Flensburg und bei einem Abstand von weniger als 3/10 Ihres Tachos ein Fahrverbot dazu.
Regelungen zur Fahrzeugsicherheit
Um im Verkehr sicher unterwegs zu sein, brauchen Sie ein verkehrstüchtiges Fahrzeug. Das sagt die Bußgeldtabelle dazu:
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Bei Überladung Ihres Pkw oder Anhängers gilt laut Bußgeldkatalog eine Geldstrafe zwischen 10 und 235 Euro. Ist die Ladung mehr als 20 Prozent zu schwer, kommt ein Punkt im Flensburger Punktesystem dazu.
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Ist Ihr TÜV abgelaufen, bekommen Sie eine Strafe zwischen 15 und 60 Euro. Ist er schon seit 8 Monaten überfällig, bekommen Sie zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
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Auch für abgefahrene Reifen gilt eine Strafe: Als Pkw-Fahrer zahlen Sie laut Bußgeldtabelle 60 Euro.
Regelungen zu Ampeln
Wer rote Ampeln missachtet, riskiert einen Unfall – und möglicherweise das Leben anderer. Dementsprechend hoch sind die Bußgelder für das Überfahren einer roten Ampel:
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Wenn Sie "nur" eine rote Ampel missachten, zahlen Sie ein Bußgeld von 90 bis 200 Euro.
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Gefährden Sie mit Ihrem Rotlichtverstoß andere Verkehrsteilnehmer, steigt der Betrag im Bußgeldbescheid auf 200 bis 320 Euro.
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Kommt es zu einem Sachschaden, zahlen Sie 240 bis 360 Euro.
In allen drei Fällen bekommen Sie zusätzlich Punkte in Flensburg. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot drohen Ihnen als Ahndung zusätzlich Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe.
Sanktionen für Alkoholkonsum
Alkohol am Steuer, das wird teuer. Diese Redewendung trifft eindeutig zu. Wer sich nach einigen Gläsern Wein oder Bier noch für fahrtüchtig hält, zahlt meist eine hohe Strafe:
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Wenn die Polizei Sie zum ersten Mal mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut am Steuer erwischt, zahlen Sie eine Strafe von 500 Euro. Dazu kommen zwei Punkte im Verkehrsstrafregister und ein Fahrverbot für einen Monat.
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Verkehrssünder, die zum zweiten oder dritten Mal ertappt werden, zahlen 1.000 beziehungsweise 1.500 Euro Bußgeld – und bekommen zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten.
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Ab 1,1 Promille gibt es laut Bußgeldkatalog drei Punkte in Flensburg, eine Freiheitsstrafe und die Fahrerlaubnis ist weg.
Weitere typische Fälle aus dem Bußgeldkatalog
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Wenn Sie die Polizei mit Handy am Steuer erwischt, zahlen Sie eine Strafe von mindestens 100 Euro. Dazu kommen laut Punktekatalog ein bis zwei Punkte in Flensburg. Falls Sie dabei jemanden gefährden oder etwas beschädigen, droht ihnen ein Fahrverbot von einem Monat.
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Im Straßenverkehr kocht oft die Stimmung hoch. Doch auch wenn Sie sich ärgern, sollten Sie sich zurückhalten. Beleidigungen und deren Sanktionen füllen im Bußgeldkatalog eine ganze Seite. Wer einem Polizisten die Zunge herausstreckt zahlt 150 Euro, bei einem Stinkefinger sind es dann schon 4.000 Euro.
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Wer nach einem Unfall Fahrerflucht begeht, erhält laut Bußgeldkatalog drei Punkte im Flensburger Register.
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Sind Sie in der Umweltzone ohne Umweltplakette unterwegs, zahlen Sie ein Bußgeld von 100 Euro.
Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen – was jetzt?
Wer einen Bußgeldbescheid bekommt, kann innerhalb von 14 Tagen dagegen Einspruch erheben. Das geht zum Beispiel bei folgenden schwerwiegenden Formfehlern:
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falsches Kfz-Kennzeichen im Bußgeldbescheid genannt
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fehlerhafte Angaben zu Tatzeit und -ort
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Der Bußgeldbescheid enthält ein falsches Foto oder gar kein Bild
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Wenn der Vorfall verjährt ist, wird kein Bußgeld fällig
Juristen empfehlen, ab einem Bußgeldbescheid über 40 Euro Einspruch einzulegen. Darunter lohnt sich der Einspruch gegen das Bußgeldverfahren für Sie kaum.
Beachten Sie folgende Aspekte, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid anfechten:
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Der Einspruch gegen das Bußgeldverfahren muss fristgerecht per Post oder Fax eingehen. Dafür reicht es, wenn Sie ihn am letzten Tag der Frist vor 24:00 Uhr in den Nachtbriefkasten der Behörde einwerfen.
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Sie müssen Ihren Einspruch begründen. Die Begründung selbst können Sie auch nachreichen, allerdings sollten Sie dann darauf im ersten Schreiben hinweisen.
Mehr Details dazu lesen Sie in unserem Ratgeber „Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen“.
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Mögliche Beitragsersparnis im Vergleich zum Wettbewerb von DA Direkt Deutsche Allgemeine Versicherung AG mit ausgewählten Versicherungsanbietern (klassische sowie Direktversicherer) im folgenden Beispielfall:
Beitragsvergleich für einen Dacia Jogger, Erstzulassung: 2024, Zulassung auf den Fahrzeughalter: 2024, PLZ Halter: 44289, Fahrleistung: 15.000 km/Jahr, Abstellplatz: Tiefgarage, Halter Versicherungsnehmer, Fahrer: Versicherungsnehmer (49) und Partner (47), SF-Klasse Erstfahrzeug KH/VK: SF30/SF30, Selbstbeteiligung TK/VK: 150/500 Euro, keine Vorschäden, Zahlweise: Jährlich per Lastschrift, ohne Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 06.09.2024.
Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Quelle: NAFI GmbH - Angebote der Anbieter Stand 06.09.2024.