Egal, ob Sie Autofahrer, Bikerin oder Fußgänger sind: Sie sollten die Regeln aus Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Bußgeldkatalog kennen. Denn diese garantieren Ihre Sicherheit sowie die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Was die StVo genau regelt, welche die wichtigsten Vorschriften sind, was bei Verstößen droht und wer den Bußgeldkatalog beschließt, lesen Sie im Folgenden.
StVO und Bußgeldkatalog kurz erklärt
Straßenverkehrsordnung
Die Straßenverkehrsordnung ist ein echter Klassiker des Verkehrsrechts – seit fast hundert Jahren gibt es ein Regelwerk mit diesem Namen: Die StVo wurde erstmalig im Jahr 1937 aufgesetzt. Sie basiert auf gegenseitiger Rücksichtnahme im Straßenverkehr (§ 1 StVO). Im ersten Teil finden Sie sämtliche Regeln, wie Sie sich im Straßenverkehr richtig verhalten. Der zweite Teil widmet sich Verkehrseinrichtungen, Verkehrszeichen und Bußgeldregeln.
Offizieller Bußgeldkatalog
Ein bundesweiter Bußgeldkatalog – eigentlich Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) – wurde erstmals 2001 festgelegt. Vorher gab es anstelle der bundesweiten Verordnung länderspezifische Regelungen. Im November 2021 trat eine neue BKatV in Kraft. Im Bußgeldkatalog hat der Gesetzgeber Delikte im Straßenverkehr sowie die dazugehörigen Verkehrsstrafen gelistet.
Ob Lkw, Auto, Motorrad, Bus oder Anhänger: Im Bußgeldkatalog finden Sie die Strafen für Halter aller Fahrzeugtypen.
So funktioniert der Bußgeldkatalog
Im Falle einer Ordnungswidrigkeit zahlen Sie meist ein Bußgeld. Die Beträge dieser Geldbuße sind Regelsätze – das heißt, Behörden, Richter oder Polizisten können von Ihnen auch eine niedrigere oder höhere Summe verlangen.
Gut zu wissen: Eine Geldstrafe von mehr als 60 Euro zieht automatisch einen Eintrag ins sogenannte Fahreignungsregister ins Flensburg nach sich. Dort gibt es Punkte für Sie – allerdings negative: Nach acht Punkten ist Ihr Führerschein laut Bußgeldkatalog weg – damit haben Sie keine Fahrerlaubnis mehr.
Wann verfallen die Punkte laut Bußgeldkatalog?
Die Antwort hängt von Ihren genauen Verkehrsdelikten ab:
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Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt verjähren nach 2,5 Jahren.
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Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten verjähren nach fünf Jahren.
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Straftaten mit drei Punkten verjähren erst nach zehn Jahren.
Übrigens: Ihren Punktestand in Flensburg können Sie nur senken, wenn Sie maximal fünf Punkte haben.