Massenkarambolage: Welche Versicherung zahlt?
Das Wichtigste in Kürze
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Massenunfälle geschehen oft bei sehr schlechtem Wetter wie Eisregen oder dichtem Nebel.
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Für die Versicherung zählt erst ein Unfall mit mindestens 40 Fahrzeugen als Massenkarambolage.
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Handelt es sich um eine Massenkarambolage im Sinne der Versicherung, kommen spezielle Mechanismen der Schadenregulierung zum Einsatz.
Massenkarambolage – was ist das überhaupt?
Ein meterlanger Haufen zerbeultes Blech: Das ist meist das Resultat einer Massenkarambolage.
Wie diese Unfälle entstehen und wer für den dadurch entstandenen Schaden zahlt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Von einem Massenunfall beziehungsweise einer Massenkarambolage ist die Rede, wenn viele Verkehrsteilnehmer ineinander gekracht sind. Dafür gibt es verschiedene Ursachen. Zum Beispiel, wenn sich das Wetter rapide ändert und plötzlich die Straßen vereisen oder durch Schnee rutschig werden. Auch bei schlechten Sichtverhältnissen wie starkem Nebel passieren solche Unfälle leider häufig.
Manchmal verursacht aber auch das unangemessene Fahrverhalten einer einzigen Person einen Massenunfall – zum Beispiel, wenn ein Lkw-Fahrer noch spontan über die bereits mit Linien durchzogene Fläche abbiegt und die nachfolgenden Fahrzeuge abrupt bremsen müssen. Das Einzige, was Sie tun können, um sich vor einer Massenkarambolage zu schützen, ist vorausschauendes, umsichtiges Fahren.
Für die Versicherung gilt: Erst wenn mindestens 40 Fahrzeuge bei einem Unfall beteiligt sind, handelt es sich um eine Massenkarambolage. Dann kommen spezielle Regeln zur Schadensregulierung zum Einsatz. Wie das genau funktioniert, lesen Sie im nächsten Abschnitt.
Welche Versicherung zahlt bei einer Massenkarambolage?
Wer haftet bei einer Massenkarambolage? Wenn weniger als 40 Fahrzeuge beteiligt sind, liegt die Haftung beim Unfall-Verursacher – beziehungsweise seiner Kfz-Versicherung. Doch auch bei einem Zusammenstoß von zwanzig Autos ist der Schuldige meist schwierig zu ermitteln, schließlich kommt es schon bei einem Crash von zwei Parteien oft zum Streit.
Einfacher ist die Schadensabwicklung mit der Versicherung hingegen bei einer Massenkarambolage mit 40 oder mehr Verkehrsteilnehmern. Denn seit 2015 gilt hier die sogenannte 100-Prozent-Regelung: Jeder Geschädigte wendet sich zur Regulierung der Massenkarambolage an seine eigene Kfz-Haftpflicht-Versicherung – und bekommt 100 Prozent erstattet. So wird der Schaden deutlich schneller abgewickelt als bei einer langwierigen Suche nach dem Unfall-Verursacher.
Wichtig zu wissen: Bei dieser speziellen Massenkarambolage-Regulierung bleibt Ihre Schadenfreiheitsklasse und damit Ihr Schadenfreiheitsrabatt gleich.
Voraussetzung für die Abwicklung als Massenkarambolage ist allerdings, dass die 40 oder mehr Fahrzeuge an einer Stelle und in direkter Abfolge kollidiert sind. So wird zum Beispiel ein Unfall mit 20 Fahrzeugen und ein weiterer Folgeunfall mit weiten 20 Fahrzeugen am Stauende nicht als Massenunfall angesehen. Die Einstufung als Massenkarambolage erfolgt durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Häufige Fragen und Antworten zum Thema "Massenkarambolage & Versicherung"
Wann spricht man von einem Massenunfall?
Für Ihre Versicherung handelt es sich erst ab 40 beteiligten Verkehrsteilnehmern um eine Massenkarambolage. In den Medien ist oft schon ab einer geringeren Anzahl die Rede von einem Massenunfall.
Wie entsteht eine Massenkarambolage?
Ein Massenunfall kann verschiedene Ursachen haben. Oft liegt es an schlechten Wetterbedingungen wie dichtem Nebel oder Glatteis, genauso kann aber auch die falsche Reaktion eines einzelnen Verkehrsteilnehmers den Unfall auslösen.
Wer zahlt bei einer Massenkarambolage?
Die Antwort hängt davon ab, wie viele Fahrzeuge in den Unfall involviert sind. Sind es 39 oder weniger muss der Schuldige für die Massenkarambolage zahlen. Ab 40 Autos gilt eine andere Regelung: Hier wenden Sie sich ganz einfach an Ihre Kfz-Haftpflicht, unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat und diese übernimmt 100 Prozent der Kosten.
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Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Quelle: NAFI GmbH - Angebote der Anbieter Stand 27.11.2024.