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Wiederbeschaffungs­wert – wann, wofür, wieviel?

Kfz Ratgeber Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert wird in der Kfz-Versicherung benötigt, wenn das eigene Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wurde. Er bezeichnet die Wiederbeschaffungskosten eines vergleichbaren anderen Fahrzeugs.

Wann ist der Wiederbeschaffungswert wichtig?

Der Wiederbeschaffungswert ist eine wichtige Kennzahl, wenn ein Schaden von der KFZ-Versicherung übernommen werden soll. Wenn ein Fahrzeug durch einen Unfall sehr stark beschädigt oder gestohlen wurde, ist der Wiederbeschaffungswert die Summe, die Sie als Geschädigter erhalten. Sie entspricht dem Händlerverkaufspreis für ein gleichwertiges Fahrzeug. Damit können Sie ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen - selbstverständlich auch ein anderes Modell, das mehr kostet. Die Mehrkosten tragen Sie dann selbst. Allerdings kommt der Wiederbeschaffungswert nur dann zum Zuge, wenn die Reparaturkosten den sogenannten Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) nicht übersteigen.

Wie wird der Wiederbeschaffungswert berechnet?

Der Wiederbeschaffungspreis ist der Betrag, den ein nach Ausstattung, Modell, Kilometer-Stand und Extras vergleichbares Modell am Tag des Schadens kosten würde. Auch regionale Aspekte spielen bei der Wertermittlung eine Rolle. Der Wert kann je nach Region unterschiedlich sein. Ein Gutachter ermittelt dafür bei einem Unfallwagen den Zustand des Fahrzeugs am Schadentag. Ein scheckheftgepflegtes und unfallfreies Fahrzeug ist dann zum Beispiel mehr wert als ein Unfallwagen.
Bei Gebrauchtwagen mit selteneren Ausstattungsvarianten oder mit geringen Stückzahlen eines Modells kann die Ermittlung schwierig sein, denn es gibt dann nur wenige Vergleichsmöglichkeiten. Einfacher ist die Berechnung bei einem Neuwagen, da es dafür Listenpreise von den Herstellern gibt. Die meisten Versicherer zahlen den Neupreis, wenn das Auto nicht älter als ein Jahr ist. Bei vielen Anbietern können Sie diese Option verlängern mit der so genannten Neuwertentschädigung.
Bei einem Oldtimer kann der Wiederbeschaffungswert sogar über dem Neuwert liegen, da für diese Fahrzeuge Liebhaberpreise gezahlt werden. Für solche Fahrzeuge werden meistens spezielle Verträge abgeschlossen. Gute Oldtimer-Versicherungsverträge haben eine Wertsteigerungsklausel. Damit wird der Versicherungswert eines älter und wertvoller werdenden Fahrzeugs automatisch an die Marktentwicklung angepasst.

Wiederbeschaffungswert bei Diebstahl

Wird Ihr Fahrzeug gestohlen, erstattet eine Kaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert des Autos. Davon wird die Selbstbeteiligung abgezogen, wenn Sie eine vereinbart haben. In diesem Fall kann das Auto nicht begutachtet werden, da es nicht mehr vorhanden ist. Hilfreich ist, wenn Sie noch Informationen über den Wagen vorliegen haben, zum Beispiel einen Kaufvertrag oder Rechnungen für Sonderausstattungen oder nachträgliche Einbauten. Oder Fotos, die dies beweisen. Die Versicherung bestimmt dann anhand der Unterlagen den Wiederbeschaffungswert Ihres Wagens am Schadentag. Hilfreich für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes sind auch Datenbanken, wie die bekannte Schwacke-Liste oder die DAT-Liste. Diese werden regelmäßig aktualisiert und enthalten die Werte verschiedener Fahrzeugtypen. Allerdings sind in diesen Unterlagen immer nur Durchschnittswerte aufgeführt, also Fahrzeuge mit durchschnittlicher Fahrleistung und Ausstattung.

Wieso ist der Wiederbeschaffungswert bei einem Totalschaden wichtig?

Sind die Reparaturkosten für einen schweren Unfallschaden an Ihrem Auto höher als der Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Fahrzeug, liegt ein Totalschaden vor. Möchte der Geschädigte das Fahrzeug dennoch reparieren lassen, greift die 130-Prozent-Regel: Diese gibt dem Geschädigten noch einen Extra-Puffer von 30 zusätzlichen Prozent des Wiederbeschaffungswertes. Eine Versicherung zahlt bis zu dieser Grenze die Reparaturkosten. Erst wenn diese für die Instandsetzung des Fahrzeugs mehr als 130 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen, ist eine Reparatur nicht mehr möglich und der Versicherer zahlt dann den Wiederbeschaffungswert minus eines möglichen Restwerts.
Lässt der Versicherungsnehmer den Wagen nicht reparieren, erhält er nicht den vollen Wiederbeschaffungswert ausgezahlt: Ein Gutachter wird den so genannten Restwert bestimmen. Das ist der Preis, den das Fahrzeug bei einem Verkauf noch erzielen kann. Der Gutachter benennt Firmen, die das Fahrzeug verbindlich zum Restwert ankaufen würden. Der Fahrzeughalter entscheidet selbst, ob und an wen er das Fahrzeug verkauft.
Für die Berechnung der Entschädigungsleistung wird der Erlös des Restwertes auf den Wiederbeschaffungswert angerechnet, das heißt als Versicherungsnehmer erhalten Sie die Differenz ausgezahlt.

Was ist eine "fiktive Reparatur"?

Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) nicht überschreiten, können Sie sich die geschätzten Reparaturkosten auch ohne Nachweis auszahlen zu lassen. Sie erhalten dann den Nettobetrag, also einen Betrag ohne Mehrwertsteuer, da keine Rechnung vorliegt. Das kann sich lohnen, wenn Sie auf einen Teil der Reparaturen verzichten oder Ihr Fahrzeug selbst reparieren wollen.

Was ist der Unterschied zwischen Neupreis, Restwert, Zeitwert und Wiederbeschaffungswert?

Der Neupreis ist der Preis eines Neuwagens gleicher Art und Ausstattung, den Sie bei einem Markenhändler in Ihrer Region für ein vergleichbares Fahrzeug bezahlen müssen.

Der Zeitwert reflektiert den Wert, den das Auto zum Zeitpunkt des Unfalls hatte – unabhängig davon, ob das Fahrzeug zu diesem Preis auch von einem Händler angeboten wird. Beim Wiederbeschaffungswert ist auch die Gewinnmarge des Autohändlers einbezogen.

Der Restwert wird von einem Kfz-Sachverständigen ermittelt und ist die Summe, die Sie für Ihren beschädigten Wagen vom Händler bekommen würden.

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