Als Halter eines Elektroautos sind Sie lokal emissionsfrei unterwegs. Das heißt: Im Gegensatz zu Verbrennern stoßen Sie bei der Fahrt kein klimaschädliches CO2 aus. Seit 2022 können Sie mit diesem Umwelt-Vorteil sogar Geld verdienen. Nämlich über die Treibhausgas-Quote (THG-Quote). Wenn Sie Ihre CO2-Einsparungen an Unternehmen abtreten, die zu viele Schadstoffe ausstoßen, erhalten Sie einmal im Jahr eine Prämie. Was sich genau hinter der THG-Quote verbirgt, wie Sie sie verkaufen, und was dabei zu beachten ist, lesen Sie in diesem DA Direkt Ratgeber.
Was ist die Treibhausgasquote (THG-Quote)?
Die Treibhausgasminderungsquote ist eine Maßnahme der Bundesregierung, die den CO2-Ausstoß verringern soll. Sie ist auch als Treibhausgasquote – oder kurz THG-Quote – bekannt. Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden.
Auch der Verkehrssektor muss die Treibhausgase reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der Gesetzgeber verlangt daher seit 2015, dass auch Mineralölunternehmen eine bestimmte Menge an CO2 einsparen. 2026 liegt sie bei 12,1 Prozent. Diese THG-Quote steigt allerdings jedes Jahr. Bis 2030 müssen die Unternehmen laut Gesetz 25 Prozent an Treibhausgasen einsparen.
Ihren CO2-Austoß senken die Mineralölkonzerne zum Beispiel, indem sie einen gewissen Anteil an emissionsfreien Kraftstoffen auf den Markt bringen. Trotzdem reichen die eigenen Einsparungen der Unternehmen nicht, um die Quote zu erfüllen. Wer nicht genug Treibhausgas einspart, zahlt entweder eine Strafe oder kauft sich Emissionsrechte – also die Berechtigung für mehr CO2-Emissionen. Diese Rechte erwerben die Ölkonzerne von anderen Firmen, die kaum schädliche Gase ausstoßen, oder von Privatpersonen mit Elektrofahrzeugen.
THG-Quote verkaufen – wer darf das?
Früher konnten sich zum Beispiel Stromanbieter oder Betreiber von Ladestationen am THG-Quotenhandel beteiligen. Seit Januar 2022 ist es auch Besitzern von Elektrofahrzeugen erlaubt, ihre CO2-Einsparungen zu verkaufen. Grund dafür: E-Autos fahren lokal emissionsfrei und sparen so ebenfalls Abgase ein.
Welche Fahrzeuge kommen für die THG-Prämie infrage?
Sie können die Prämie nur für zulassungspflichtige, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge beantragen. Berechtigt sind alle Fahrzeugklassen, die eine Zulassungsbescheinigung Teil I haben. Dazu zählen:
- Elektroautos
- E-Kleintransporter
- Elektrobusse
- Elektromotorräder
- Elektroroller – wenn sie schneller als 45 km/h sind und ein amtliches Kennzeichen haben
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das E-Fahrzeug privat oder gewerblich nutzen. Für Hybridfahrzeuge gibt es dagegen keine Prämie.
Tipp: Details zu allen weiteren Fördermaßnahmen für E-Autos lesen Sie in unserem entsprechenden Ratgeber.