Braucht ein Motorrad einen Verbandkasten?
Wenn Sie mit Ihrem Bike unterwegs sind, sollten Sie immer eine kleine Verbandtasche mit Verbandzeug am Motorrad dabei haben. Verstauen Sie sie so, dass sie immer griffbereit ist und Sie sie im Notfall schnell finden. Denn egal, ob Sie selbst in einen Unfall verwickelt sind oder sich einer direkt vor Ihnen ereignet hat:
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Dann ist es wichtig, dass Sie auf Ihr Erste-Hilfe-Set zurückgreifen und Verletzte versorgen.
Welche DIN gilt für einen Motorrad-Verbandkasten?
Der Verbandkasten für das Motorrad sollte der DIN 13167 entsprechen. Details dazu lesen Sie im Ratgeber weiter oben.
Was muss ich als Motorradfahrer in Deutschland mitführen?
In Deutschland sind Sie als Motorradfahrer
weder verpflichtet einen Verbandkasten noch ein Warndreieck oder eine Warnweste mitzunehmen. Trotzdem sollten
alle drei Teil Ihrer Schutzausrüstung am Bike sein. Wenn Sie zu einer Unfallstelle kommen, können Sie diese mit dem Warndreieck absichern und mit der Warnweste werden Sie von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen. Zudem können Sie auf Ihr Erste-Hilfe-Set zurückgreifen, um schnell und effektiv Menschen zu helfen, die beim Unfall verletzt wurden.
Wichtig: Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr und frischen Sie Ihren
Erste-Hilfe-Kurs regelmäßig auf.
Wo müssen Motorradfahrer Warnwesten tragen?
In Belgien und Dänemark zum Beispiel müssen Biker aus Sicherheitsgründen eine Warnweste tragen, wenn sie nach einer Panne oder einem Unfall vom Motorrad absteigen. In Frankreich und Luxemburg etwa besteht zusätzlich eine Mitführpflicht. Das bedeutet: Bei einer Verkehrskontrolle müssen Sie die Weste dabeihaben und vorzeigen können. Ansonsten droht Ihnen ein Bußgeld.
In welchen Ländern eine Warnwestenpflicht für Motorradfahrer gilt, sehen Sie auch in der Tabelle weiter oben im Ratgeber.