Motorradführerschein: Das sollten Sie über die Klassen wissen
Das Wichtigste in Kürze
Roller, kleines Motorrad oder schwere Maschine – mit dem Motorradführerschein der Klassen AM, A1, A2 oder A entscheiden Sie, welches Zweirad Sie im Straßenverkehr bewegen dürfen.
Mit einem Pkw-Führerschein dürfen Sie bestimmte Motoräder ohne eine zusätzliche Prüfung zu fahren – oder Sie machen eine verkürzte Motorrad-Ausbildung in der Fahrschule.
Die Kosten für den Motorradführerschein setzen sich unter anderem aus Fahrschul- und Prüfungsgebühren zusammen. Sie variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler – vor allem die Anzahl der benötigten Fahrstunden wirkt sich auf den Preis aus.
Welche Motorradführerschein-Klassen gibt es?
Spontan eine Spritztour unternehmen und das Gefühl von Freiheit genießen – viele Menschen entscheiden sich irgendwann für ein Motorrad. Doch welche Führerscheinklasse kommt infrage, ab wann darf man einen Motorradführerschein machen und was kostet die Fahrerlaubnis fürs Zweirad – das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Prüfbescheinigung für Mofas
Um ein Mofa zu fahren, benötigen Sie keinen speziellen Motorradführerschein. Denn dabei handelt es sich um ein Kleinkraftrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Stattdessen stellt Ihnen der TÜV eine Mofa-Prüfbescheinigung aus. Diese erhalten Sie, wenn Sie sechs Doppelstunden Theorie sowie eine Doppelstunde praktischen Unterricht in einer Fahrschule nachweisen können und die theoretische Prüfung bestanden haben. Bereits mit 15 Jahren können Sie die Prüfbescheinigung erwerben.
Führerscheinklasse AM für Roller und E-Bikes
Mit einem sogenannten Rollerführerschein dürfen Sie kleine Krafträder mit einem Hubraum von maximal 50 cm³ (Elektromotor: maximal 4 kW) bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren. Dazu gehören neben Rollern, Mopeds, Mokicks auch E-Bikes sowie dreirädrige Krafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt für diesen Führerschein sein.
Führerscheinklasse A1 für Leichtkrafträder
Mit dem Motorradführerschein der Klasse A1 dürfen Sie bereits kleine Motorräder bewegen. Das sind zwei- oder dreirädrige Leichtkrafträder mit bis zu 125 cm³ Hubraum und einer Motorleistung bis zu 11 kW mit einer Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h. Dabei sollte das Leistungsgewicht von Leistung zu Leermasse maximal 0,1 kW/kg betragen. Auch für diesen Führerschein müssen Sie das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben. Neben den Übungsfahrten kommen zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, Autobahnen und bei Nacht auf Sie zu. Zur Info: Mit dem Führerschein der Klasse A1 haben Sie automatisch auch den Führerschein der Klasse AM erworben.
Führerscheinklasse A2: für Krafträder bis 35 kW Leistung
Dieser Motorradführerschein berechtigt Sie, größere Maschinen mit einer Motorleistung bis 35 kW zu fahren. Dabei sollte das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,2 kW/kg betragen. Diesen Führerschein können Sie erst mit 18 Jahren machen. Gut zu wissen: Haben Sie schon einen Führerschein der Motorrad-Klasse A1, müssen Sie nur noch eine praktische Prüfung mit der höherklassigen Maschine bestehen. Für Neueinsteiger umfasst der Theorieunterricht 16 Doppelstunden zu je 90 Minuten (dabei wird in 12 Doppelstunden Grundstoff und in vier Doppelstunden spezieller Stoff zum Kraftrad vermittelt). Der Fahrlehrer bestimmt die Anzahl der benötigten Übungsstunden. Dabei sind zwölf Sonderfahrten à 45 Minuten vorgeschrieben.
Zur Info: Mit diesem Führerschein dürfen Sie auch Fahrzeuge führen, für die die Führerscheinklassen AM und A1 vorgesehen sind.
Führerscheinklasse A: für große Maschinen
Für den vollwertigen Motorradführerschein der Klasse A müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Besitzen Sie bereits seit mindestens zwei Jahren einen Führerschein der Klasse A2, dann können Sie die Führerscheinklasse A schon ab 20 Jahren erwerben. Damit sind Sie berechtigt, alle Maschinen ohne Hubraum- und Leistungsgrenzen zu bewegen. Die Klassen AM, A1 und A2 sind darin eingeschlossen.
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Welches Motorrad darf ich mit dem Autoführerschein fahren?
Autofahrer mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B dürfen alle Kleinkrafträder mit einem Hubraum bis 50 cm³ fahren. Haben Sie Ihren Autoführerschein zwischen dem 1. April 1980 und dem 18. Januar 2013 gemacht, dürfen Sie auch mit Trikes, also dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 15 kW, im Straßenverkehr unterwegs sein.
Mit Führerschein der Klasse 3 Motorrad fahren
Haben Sie noch einen alten Pkw-Führerschein der Klasse 3 (wurde bis 1999 ausgestellt)? Dann dürfen Sie Kleinkrafträder fahren – mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, einem Hubraum von höchstens 50 cm³ und einer Leistung von maximal vier kW (5,5 PS).
Haben Sie Ihren Klasse-3-Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht, haben Sie automatisch die Führerscheinklasse A1 erworben. Für die Klasse A2 müssen Sie nur noch eine praktische Fahrprüfung ablegen.
Führerscheinerweiterung B196
Haben Sie einen Autoführerschein der Klasse B, können Sie seit Januar 2020 in einem speziellen Kurs bei einer Fahrschule die B196-Erweiterung erwerben und damit Krafträder mit einem Hubraum bis 125 cm³ führen. Das entspricht dem sogenannten „kleinen Motorradführerschein“ der Klasse A1. Voraussetzung: Sie sind mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens fünf Jahren im Besitz eines Pkw-Führerscheins der Klasse B.
Die Vorteile: Die Schulung ist kürzer und günstiger als die reguläre Ausbildung für die Führerscheinklasse A1. Außerdem müssen Sie keine theoretische und praktische Prüfung absolvieren. Die Nachteile: Die Erweiterung B196 ist kein richtiger Motorradführschein und lässt sich nicht anrechnen, wenn Sie später die Klassen A2 oder A erwerben wollen. Außerdem wird B196 im Ausland nicht als Fahrerlaubnis anerkannt.
Wie lange dauert es, den Motorradführerschein zu machen?
Bevor Sie auf die Straße dürfen, steht die theoretische Ausbildung an. Dabei sind zum Beispiel für die Führerscheinklasse A 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten Grundstoff plus vier Doppelstunden zu je 90 Minuten Zusatzstoff Pflicht. Vorausgesetzt: Sie haben noch keinen anderen Führerschein gemacht.
Parallel dazu startet die praktische Ausbildung. Viele Fahrer fragen sich zu Beginn „Wie viele Fahrstunden brauche ich für den Motorradführerschein?“. Die Anzahl der Übungsstunden ist individuell und variiert bei jedem Fahrschüler. Es kommt darauf an, wie schnell Sie lernen und wie gut Ihr Fahrlehrer Ihnen das Fahren beibringen kann. Vorgeschrieben sind lediglich die zwölf Sonderfahrten.
Führerschein-Neulinge kommen im Durchschnitt mit etwa zehn Übungsfahrten und zwölf Sonderfahrten aus. Insgesamt ist daher mit 20 bis 30 Fahrstunden zu rechnen. Dabei benötigen Fahrschüler in Städten mit viel Verkehr ein paar Stunden mehr als solche auf dem Land mit weniger Verkehrsaufkommen. Je nachdem, wieviel Zeit Sie investieren können und wie geschickt Sie beim Fahren sind, dauert die Ausbildung für den Motorradführerschein sechs Wochen bis ein halbes Jahr.
Ist der alte Motorradführerschein der Klasse 1a noch gültig?
Mit dieser alten Fahrerlaubnis – der Führerschein 1a wird seit 1999 nicht mehr ausgestellt – sind Sie berechtigt, Krafträder der neuen Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A zu lenken.
Hinzu kommt mit der Kennziffer L die Berechtigung, landwirtschaftliche Geräte zu bedienen. Dabei wird unterschieden, ob der Führerschein 1a vor oder nach dem 1. Januar 1989 ausgestellt wurde. Haben Sie Ihren 1a-Führerschein davor erworben, enthält er die Kennziffern L174 und L175. Damit dürfen Sie zusätzlich landwirtschaftliche Kfz wie Traktoren und kleine Lkw fahren (mit einem Hubraum von maximal 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h).
Gut zu wissen: Wenn Sie einen 1a-Motorradführerschein besitzen, ist das Dokument in dieser Form bis zum Jahr 2033 gültig. Danach soll es ausschließlich EU-Kartenführerscheine geben. Bis dahin müssen Sie Ihren alten Motorradführerschein umschreiben lassen. Übrigens: Die Umschreibung erfolgt stufenweise nach Geburtsjahrgängen und Ausstellungsjahr.
Was kostet ein Motorradführerschein?
Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus. Sind Sie ein Führerschein-Neuling, müssen Sie mit mehr Übungsstunden rechnen als Fahrer, die bereits einen Führerschein einer niedrigeren Klasse besitzen und schon Fahrpraxis haben.
Die Motorradführerschein-Kosten setzen sich zusammen aus:
- den Fahrschulgebühren (Kosten für Unterricht und Übungsstunden)
- den Gebühren für die theoretische Prüfung
- den Erste-Hilfe-Kurs-Kosten
- den Sehtest-Kostenden Kosten für Passbilder
- der Ausstellungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde
Die durchschnittlichen Kosten für die Führerscheinklassen im Überblick
Mofa-Prüfbescheinigung – Kosten: ca. 80 bis 150 Euro
Führerscheinklasse AM – Kosten: mind. 500 Euro (wenn schon eine Mofa-Prüfbescheinigung vorliegt; ansonsten je nach Anzahl der Übungsstunden mehrere hundert Euro zusätzlich)
Führerscheinklasse A1 – Kosten: ca. 1.000 bis 1.500 Euro
Führerscheinklasse A2 – Kosten: ca. 500 bis 1.500 Euro (wer schon einen A1-Führerschein hat, muss nur die praktische Prüfung machen und zahlt weniger als 500 Euro)
Führerscheinklasse A – Kosten: ca. 1.500 bis 2.000 Euro
Beispiel für die Kosten eines Motorradführerscheins der Klasse A
Feste Kosten (z. B. Anmeldegebühr
Fahrschule inkl. Lernmaterial): ca. 500 Euro
Übungsfahrten (z. B. 10 Stunden): 10 x 45,00 Euro
Überlandfahrt (5 Stunden): 5 x 60 Euro
Autobahnfahrt (4 Stunden): 4 x 60 Euro
Nachtfahrt (3 Stunden): 3 x 60 Euro
Theorieprüfung (z. B. beim TÜV): 22,49 Euro
Praktische Prüfung: 146,56 Euro
Fahrerlaubnisbehörde: 43,40 Euro
Sehtest: 6,34 Euro
Erste-Hilfe-Kurs: 40 Euro
Gesamt: ca. 1.929 Euro
Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Fahrschule und Anzahl der Übungsfahrten. Deshalb können die Kosten, die auf Sie zukommen, von dieser Beispielrechnung abweichen.
Wie hoch sind die Motorradführerschein-Kosten, wenn ein Führerschein der Klasse B vorhanden ist?
Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein und möchten noch den Motorradführerschein machen, können Sie einen Teil der Kosten sparen. Die theoretische Ausbildung ist für beide Führerscheine ähnlich. Sie müssen aber nur an zehn Doppelstunden Theorieunterricht anwesend sein, wenn es um den Grundstoff geht.
Bei den Übungsstunden können Sie einiges einsparen, wenn Sie schon längere Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind. Um die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, auf der Autobahn und bei Nacht kommen Sie jedoch nicht herum. Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs und den Sehtest, sofern er nicht älter als zwei Jahre ist, fallen zwar weg – diese machen jedoch nur einen geringen Teil der Gesamtkosten aus.
Gut zu wissen: Für Fahranfänger und Wiedereinsteiger ist zu Beginn der Saison ein freiwilliges Fahrsicherheitstraining für etwa 100 Euro sinnvoll. Dabei lernen Sie, Ihr Zweirad noch besser zu kontrollieren und in Gefahrensituationen richtig zu reagieren. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Motorrad-Fahrsicherheitstraining.
Motorradführerschein – was brauche ich?
Um einen Motorradführschein zu machen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis
- Pkw-Führerschein (falls vorhanden)
- Bisheriger Motorradführerschein (falls vorhanden)
- Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Nachweis über einen Sehtest
- Biometrisches Passbild
- Antragsgebühr für das Straßenverkehrsamt
Welche Ausrüstung Sie für die Fahrschule und darüber hinaus benötigen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zu Motorradschutzkleidung.
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