Zahnersatz – wann zahlt die Krankenkasse? Ihre Krankenkasse (GKV) zahlt für Zahnersatz einen
festen Zuschuss. Unabhängig davon, ob Sie eine Zahnkrone, eine Brücke oder etwas Spezielleres wie eine Vollprothese im Oberkiefer ohne Gaumenplatte brauchen und was diese kosten: Für jeden Befund ist eine
Regelversorgung festgelegt. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, ist in der
Festzuschuss-Richtlinie genau definiert. Dabei übernimmt Ihre Krankenkasse im Rahmen der Regelversorgung rund die Hälfte Ihrer
Zahnersatz-Kosten. Ab 1. Oktober 2020 zahlt sie 60 Prozent.
Die Regelversorgung ist die
angemessene Behandlung nach der Festzuschuss-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (Gremium aus Ärzten, Zahnärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern). In dieser Tabelle sind etwa 50 Zahnbefunde aufgelistet. Die Regelversorgung muss laut Sozialgesetzbuch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Brücken und Kronen sind dabei nur in der Regelversorgung abgedeckt, wenn sie aus
Nichtedelmetallen (NEM) bestehen. Die Basis dieser Legierung ist häufig Kobalt und Chrom. Keramik oder Gold zählen zur
ästhetischen Zahnbehandlung. Entscheiden Sie sich für diese Materialien, kommen hohe Eigenkosten auf Sie zu, da die GKV auch für Kronen und Brücken nur die Regelversorgung bezuschusst.
Gut zu wissen: Reichen Sie Zahnersatz-Kosten
ohne Bonusheft ein, erhalten Sie lediglich den einfachen Festzuschuss. Haben Sie Ihr
Bonusheft die letzten fünf Jahre gepflegt, steigt der Zuschuss ab 01. Oktober 2020 auf 70 Prozent, bei zehn Jahren sogar auf 75 Prozent. Das bedeutet im Umkehrschluss: Ihr Kosten Eigenanteil steigt, wenn Sie Ihr Bonusheft nicht regelmäßig führen.
Sonderregelung: Welchen Zahnersatz zahlt die Krankenkasse im
Härtefall? In Ausnahmefällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bis zu 100 Prozent der
Kosten für Zahnersatz. Dies gilt für Patienten mit einem besonders geringen Einkommen von 1.274 Euro brutto für Alleinstehende und ist auf die Regelversorgung begrenzt (das genannte Einkommen gilt für 2020).
Rechenbeispiel Zahnlücke – das zahlt die gesetzliche Krankenkasse:
Sie haben nach einem Unfall einen Zahn verloren, zwei weitere sind stark beschädigt. Ihr Zahnarzt klärt Sie in diesem Fall zunächst über Ihre Optionen auf: Eine Brücke ist die standardisierte Behandlung. Sie entscheiden sich jedoch für die Alternative Implantat und zusätzliche Zahnkrone. Kostenpunkt: bis zu
2.200 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt jedoch die notwendige Regelbehandlung und damit den Festzuschuss für die empfohlene Brücke. Er liegt zwischen
330 und 440 Euro. Die
Kosten für Ihre Zahn-Implantate im vierstelligen Bereich müssen Sie zum Großteil also selbst tragen.
Deshalb lohnt es sich, frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen: Sie schützt Sie vor hohen Kosten und reduziert Ihren Eigenanteil auf ein Minimum. Je nach Tarif deckt sie sogar
100 Prozent Ihrer Kosten für Zahnersatz ab. Sie wählen die für Sie persönlich
beste Behandlung inklusive Material – ohne diese Entscheidung von Kosten abhängig zu machen.