Ampel bei Gelb überfahren ist okay
Das stimmt nur in den Fällen, in denen andernfalls ein Auffahrunfall mit Ihrem Hintermann droht. Ansonsten müssen Sie Ihren Wagen an einer gelben Ampel immer stoppen.
Für zu langsames Fahren droht eine Strafe
Nein, normalerweise nicht – es sei denn, Sie behindern dadurch andere Fahrer. Auf der Autobahn dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mindestens 60 km/h erreichen. Die konkrete Fahrtgeschwindigkeit richtet sich jedoch nach Verkehrsfluss, vorgeschriebenen Begrenzungen, Wetterlage und eigenen Fähigkeiten.
Im Kreisverkehr muss man nicht blinken
Auch hier liegen viele Autofahrer falsch. Tatsächlich müssen Sie nur beim Einfahren in den Kreisverkehr nicht blinken. Anders bei der Ausfahrt: Hier ist das Blinken Pflicht – und verhindert viele unnötige Unfälle.
Dashcams sind in Deutschland verboten
Grundsätzlich dürfen Sie hierzulande eine Dashcam in Ihren Wagen einbauen. Ob die Nutzung der Dashcam verboten oder erlaubt ist, hängt dann vom konkreten Zweck ab. Verwenden Sie die Aufnahmen nur privat und geben diese nicht weiter, spricht nichts dagegen. Wollen Sie diese dagegen in Social Media oder anderswo veröffentlichen, dürfen darauf keine Kennzeichen oder Gesichter zu erkennen sein. Wenn die Bilder oder Videos als Beweismittel dienen sollen, sollte Ihre Dashcam bestimmte Funktionen wie einen Beschleunigungssensor haben.
Blitzwarner-Apps sind erlaubt
Nein, das Gegenteil ist wahr: Automatisierte Blitzwarner-Apps sind laut StVO verboten – das gilt sogar für Ihre Beifahrer. Die Blitzer-Warnung im Radio ist im Gegensatz dazu erlaubt, da der Standort des Empfängers hier keine Rolle spielt.
Rechts überholen ist auch im Stau verboten
Das stimmt so nicht. Wenn auf allen Autobahn-Spuren der Verkehr stockt und mit maximal 60 km/h unterwegs ist, darf man von rechts auch den Nachbarwagen überholen. Allerdings nur mit maximal 20 km/h Fahrtgeschwindigkeit mehr als dieser.
Übrigens: Auch auf den Beschleunigungsstreifen zu einer Autobahn-Auffahrt dürfen Sie rechts am Nachbarn vorbeiziehen.
Lichthupe ist Nötigung
Nicht unbedingt. Weisen Sie einen langsameren Autofahrer per Lichthupe darauf hin, dass Sie überholen möchten, ist das normalerweise erlaubt. Anders sieht der Fall aus, wenn Sie Ihrem Vordermann dabei zu dicht auffahren oder ihn durch permanente Betätigung der Lichthupe zum Freigeben der Straße drängen.
Ein Fahrverbot gilt immer auch im Ausland
Nein, normalerweise ist ein Fahrverbot nur in dem Land gültig, dessen Behörden es ausgesprochen haben. Allerdings überlegt die EU, diese Regelung bei schweren Verstößen aufzuheben. Es kann also sein, dass künftig ein „deutsches“ Fahrverbot auch im Ausland gilt.
Im Stau oder an der roten Ampel dürfen Autofahrer zum Handy greifen
Nein, denn das Handy ist beim Autofahren grundsätzlich tabu. Lediglich wenn Ihr Fahrzeug komplett stillsteht und der Motor aus ist, dürfen Sie es in die Hand nehmen. Während der Fahrt ist Telefonieren im Auto nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Andernfalls zahlen Sie für das Telefonieren am Steuer als Strafe ein Bußgeld von mindestens 100 Euro.