Ihre Großmutter will ihren heißgeliebten knallroten Oldtimer verkaufen und dazu den Führerschein abgeben? Perfekt, dann kann sie Ihnen gleich ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen. Das bedeutet niedrigere Versicherungskosten für Sie! Doch starten wir erst einmal mit den Basics:
Was ist eine Schadenfreiheitsklasse überhaupt?
In der Kfz-Versicherung hängt Ihr Beitrag neben dem Fahrzeugtyp von der Schadenfreiheitsklasse ab. Das System der Schadenfreiheitsklassen ermöglicht Kfz-Versicherungen, Risiken abzuschätzen und umsichtige Autofahrer zu belohnen. Es gibt nämlich Aufschluss darüber, wie viele Jahre die Inhaber eines Fahrzeugs schon ohne Unfallschaden unterwegs sind.
Eine bessere Schadenfreiheitsklasse belohnt die Versicherung daher mit einem höheren Schadenfreiheitsrabatt.
In welcher Versicherung können Sie Schadenfreiheitsklassen übertragen?
Schadenfreiheitsklassen gibt es nur in der Vollkasko- und Kfz-Haftpflichtversicherung, nicht in der Teilkasko. Grund dafür: Die Teilkasko zahlt nur für Schäden, die Sie nicht selbst verursachen. Alle Details dazu finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Schadenfreiheitsklasse – zum Beispiel die Antwort auf die Frage, wann eine SF-Klasse verfällt.
Was bedeutet "Schadenfreiheitsklasse übertragen"?
Meist ist die Schadenfreiheitsklasse an den Versicherungsnehmer gebunden. Unter bestimmten Bedingungen – siehe dazu die nächsten Abschnitte – erlauben Versicherer, die SF-Klasse zu übertragen. Übernimmt beispielsweise Ihr Kind nach einiger Zeit Ihren Zweitwagen komplett, können Sie die SF-Klasse des Zweitwagens auf das Kind übertragen. Auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug aus Altersgründen abschaffen, können Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse auf jemand anderen übertragen. Der Vorteil für den Empfänger: Mit der Übertragung der besseren SF-Klasse spart er beim Versicherungsbeitrag – allerdings nicht den gleichen Prozentsatz wie Sie. Womit wir bei der nächsten Frage wären.
Welche Schadenfreiheitsklasse gilt für das Zweitfahrzeug?
Wenn Sie Ihren Zweitwagen anmelden, den Sie oder Ihre Lebenspartnerin privat nutzen, zählt die Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens auch für den zweiten. Bei DA Direkt etwa erhalten Sie so maximal die SF-Klasse 30 – je nachdem, wie viele unfallfreie Jahre am Stück Sie gefahren sind. Und wenn noch andere Personen außer Ihnen das Auto nutzen? Dann hängt die Schadenfreiheitsklasse vom Geburtsjahr des jüngsten Fahrers ab – es zählen nur die Jahre, die er selbst unfallfrei unterwegs sein konnte. Welche Bedingungen für die Sondereinstufung gelten, lesen Sie auf unserer Produktdetailseite Zweitwagenversicherung.
Übrigens: Wollen Sie ein Motorrad als zweites Fahrzeug versichern? Dann wird es in SF ½ eingestuft, wenn auf Sie oder Ihre Partnerin bereits ein Pkw oder ein Kraftrad der SF ½ zugelassen ist. Weitere Voraussetzungen für die Einstufung in die SF-Klasse ½ und in die Sondereinstufung SK-Klasse 30 finden Sie hier.
Schadenfreiheitsrabatt: Kann man die Prozente auf den Kfz-Versicherungsbeitrag direkt übertragen?
Um es kurz zu machen: Nein, den SF-Rabatt direkt zu übertragen, ist leider nicht möglich. Grund dafür ist unter anderem, dass Sie nur so viele schadenfreie Jahre übertragen können, wie der Empfänger schon den Führerschein besitzt. Ein Fahranfänger kann also nicht 20 SF-Jahre übertragen bekommen, selbst wenn Sie schon 40 Jahre ohne Unfall unterwegs sind.
Gut zu wissen: Auch, wenn Sie in manchen Texten lesen, wie Sie die Prozente der Autoversicherung übertragen, wer wie lange den Schadenfreiheitsrabatt übertragen kann oder welches Formular Sie zum Übertragen des Schadenfreiheitsrabatts brauchen – gemeint ist dabei immer die Übertragung der SF-Klasse.
Wie man die Schadenfreiheitsklasse genau übertragen kann, lesen Sie im nächsten Abschnitt.