
Zahnzusatzversicherung vom Testsieger

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Bis zu 100 % Kostenerstattung
Für Zahnprophylaxe, Zahnerhalt, Zahnersatz und Kieferorthopädie -
Voll flexibel zu fairen Konditionen
Monatlich kündbar1 -
Sofort versichert
Ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit
Warum ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt nur Basis-Leistungen (die sogenannte Regelversorgung) und davon oft nur einen Anteil. Hochwertiger Zahnersatz und gute Zahnbehandlungen können deshalb mit einem Eigenanteil im drei- bis vierstelligen Bereich schnell teuer werden.
Wir erstatten die Kosten für moderne Behandlungsmethoden, hochwertige Materialien und professionelle Vorsorge – weit über die von der GKV bezuschussten Basis-Leistungen hinaus.
Erstattungsbeispiel Implantat mit Keramikkrone:


Zahnversicherung - unsere Leistungen für Sie

Zahnersatz

Zahnbehandlungen
Wenn trotz bester Vorsorge doch einmal ein Zahn schmerzt, ist eine hochwertige Behandlung wichtig. Deshalb übernehmen wir unter anderem Kosten für hochwertige Zahnfüllungen, Inlays, Overlays sowie Wurzel- und Parodontosebehandlungen. Auch eine möglichst schmerzfreie Behandlung für Sie ist uns wichtig. Deshalb übernehmen wir ebenfalls die Kosten für Behandlungen z.B. mit Hypnose oder Lachgas.

Zahnprophylaxe
Eine gute und regelmäßige Vorsorge ist wichtig. Wir übernehmen im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse die professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr. Besonders wenn Sie einen Retainer tragen oder Probleme mit wiederkehrenden Zahnfleischentzündungen haben, ist dies sinnvoll.

Kieferorthopädie
Auch im Falle einer notwendigen kieferorthopädischen Behandlung sind wir für Sie da. Wir erstatten in den Tarifen Premium und Premium Plus schon ab KIG 1 (KIG = Kieferindikationsgruppe zur Feststellung des Schweregrades der Zahnfehlstellung) und ersetzen Ihnen auch Ihre Mehrkosten für KIG 3 bis 5. Das können zum Beispiel Kosten für eine Aligner-Therapie, farblose Brackets, Mini-Brackets etc. sein.

Testsieger Stiftung Warentest zum vierten Mal in Folge
Bestnote für Zahnschutz Premium Plus: Unsere Zahnzusatzversicherung wurde zum vierten Mal in Folge mit "sehr gut" bewertet (Note 0,5 Finanztest 6/2023). Weil für Sie nur das Beste gut genug ist.
Unsere Tarife im Vergleich
Komfort
ab 6,90 € im Monat
Premium
ab 13,90 € im Monat
Premium Plus
ab 16,90 € im Monat
Zahnprophylaxe umfasst Leistungen, die Zahnkrankheiten vorbeugen sollen.
Zur Zahnprophylaxe zählen beispielsweise:
- Professionelle Zahnreinigung (PZR),
- Fissurenversiegelung
Uns ist es wichtig, dass Ihre Zähne lange gesund bleiben. Deshalb erstatten wir Ihnen pro Versicherungsjahr im Tarif Komfort bis zu 150 Euro, im Tarif Premium bis zu 180 Euro und im Tarif Premium Plus bis zu 200 Euro für Ihre Zahnprophylaxe. Das können beispielsweise zwei professionelle Zahnreinigungen im Jahr zu jeweils maximal 75 Euro (Komfort), 90 Euro (Premium) oder 100 Euro (Premium Plus) sein.
Wenn Sie sich bei einem unserer Netzwerk-Zahnärzte behandeln lassen, profitieren Sie zusätzlich von unseren Extra-Leistungen: Wir erstatten Ihnen dann in allen drei Tarifen 100 Prozent der Kosten - unabhängig von ihrer Höhe und für zwei Zahnreinigungen pro Jahr.
Bei Maßnahmen zur Regelversorgung übernehmen wir in allen Tarifen 100 Prozent der Kosten. Maßnahmen zur Regelversorgung sind die von Krankenkassen und Zahnärzten festgelegten Standardbehandlungen für bestimmte Befunde.
Im Falle eines Unfalls nach Versicherungsbeginn übernehmen wir ebenfalls 100 Prozent Ihrer Kosten für zahnärztliche Maßnahmen.
Zu Zahnerhalt zählen beispielsweise:
- Füllungen, u.a. Kunststoff- und Kompositfüllungen
- Einlagefüllungen (Inlays, Onlays und Overlays)
- Wurzel- und Parodontosebehandlungen
- Mikroinvasive Kariesinfiltration
- Aufbissbehelfe und Schienen
Hinweis: Die Erstattungshöchstbeträge (Zahnstaffel) in den ersten vier Versicherungsjahren sind zu berücksichtigen. Ab dem fünften Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten in unbegrenzter Höhe. Falls Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung mit ähnlichem Leistungsumfang haben und wechseln möchten, können wir dies entsprechend anrechnen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Bei Maßnahmen zur Regelversorgung übernehmen wir in allen Tarifen 100 Prozent der Kosten. Maßnahmen zur Regelversorgung sind die von Krankenkassen und Zahnärzten festgelegten befundbezogenen Standardbehandlungen.
Im Falle eines Unfalls nach Versicherungsbeginn übernehmen wir ebenfalls 100 Prozent Ihrer Kosten.
Zu Zahnersatz zählen beispielsweise:
- Kronen und Brücken inklusive Verblendungen bis einschließlich Zahn 8
- Voll- und Teilprothesen
- Implantate einschließlich Knochenaufbau und auf Implantaten getragener Zahnersatz
- Reparatur von Zahnersatz
Hinweis: Die Erstattungshöchstbeträge (Zahnstaffel) in den ersten vier Versicherungsjahren sind zu berücksichtigen. Ab dem fünften Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten in unbegrenzter Höhe. Falls Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung mit ähnlichem Leistungsumfang haben und wechseln möchten, können wir dies entsprechend anrechnen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Ein Gang zum Kieferorthopäden kann schnell teuer werden. Deshalb erstatten wir Ihnen im Tarif Premium 90 Prozent und im Tarif Premium Plus 100 Prozent Ihrer kieferorthopädischen Kosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Wenn Sie kieferorthopädisch behandelt werden und die gesetzliche Krankenkasse nicht zur Leistung verpflichtet ist, übernehmen wir im Tarif Premium 90 Prozent (maximal 1.800 Euro) und im Tarif Premium Plus 100 Prozent (maximal 2.000 Euro) der Gesamtkosten.
Im Falle eines Unfalls übernehmen wir sogar 100 % Ihrer Kosten ohne Höchstbetrag.
Wichtig für die Kostenerstattung ist, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist.
Zu den erstattungsfähigen kieferorthopädischen Aufwendungen zählen beispielsweise:
- Brackets aus Metall, Keramik oder Kunststoff
- Unsichtbare Zahnspange (Aligner-Therapie)
- Festsitzender Retainer
- Festsitzender Lückenhalter
- Lingualtechnik
- Farbige und farblose Bögen/Teilbögen
Hinweis: Die Erstattungshöchstbeträge (Zahnstaffel) in den ersten vier Versicherungsjahren sind zu berücksichtigen. Ab dem fünften Versicherungsjahr übernehmen wir die Kosten in unbegrenzter Höhe. Falls Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung mit ähnlichem Leistungsumfang haben und wechseln möchten, können wir dies entsprechend anrechnen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.

Unsicher, welcher Tarif der richtige ist?
Unsere Zahnzusatz-Experten beraten Sie gerne unverbindlich und objektiv.
Alle Informationen zur DA Direkt Zahnzusatzversicherung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (PDF)
Alle Informationen rund um unser Zahnarzt-Netzwerk
Noch unentschlossen? Jetzt alle wichtigen Informationen per E-Mail anfordern:

Sie haben bereits Zahnbeschwerden?
Kein Problem - dafür gibt es unsere Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe. Sie versichert Ihre Zähne rückwirkend und leistet auch bei bereits begonnenen oder angeratenen Behandlungen.

Zahnzusatzversicherung für Kinder
Auch für Ihren Nachwuchs finden Sie bei uns die passende Zahnzusatzversicherung - ein perfekter Rundum-Schutz inklusive Leistungen für Kieferorthopädie, Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Prophylaxe.

Freunde werben und profitieren
Schnell weitersagen: Empfehlen Sie die Versicherungen von DA Direkt und erhalten Sie für jeden geworbenen Neukunden bis zu 90 € auf Ihr Konto. Jetzt nur für kurze Zeit.
Die wichtigsten Fragen und Tipps zur DA Direkt Zahnzusatzversicherung
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Wie hoch ist die maximale Erstattungshöhe (Zahnstaffel) für Behandlungskosten in den ersten 48 Monaten?
Die Zahnstaffel (auch Leistungsbegrenzungen oder Erstattungsgrenzen genannt) der DA Direkt Zahnzusatzversicherung legt fest, bis zu welcher Höchstsumme wir in den ersten 48 Monaten Ihre Behandlungskosten übernehmen. Sie gilt ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeit. Folgende Behandlungen werden nicht auf die Erstattungsgrenzen (Zahnstaffel) angerechnet:
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Zahnprophylaktische Maßnahmen
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Zahnbehandlungen, die nachweislich auf einen Unfall nach Versicherungsbeginn zurückzuführen sind
Gut zu wissen: Wechseln Sie zu uns, rechnen wir Ihre bisherige Vorversicherungszeit in einer Zahnzusatzversicherung mit vergleichbaren Leistungsbausteinen auf die Zahnstaffel an.
Hier sehen Sie die Zahnstaffeln unserer Tarife mit dem Erstattungshöchstbetrag in den ersten 48 Monaten auf einen Blick:
Erstattungsgrenzen Komfort Premium Premium Plus Maximaler Erstattungsbetrag in den ersten 12 Monaten 750 EUR 1.100 EUR 1.250 EUR Maximaler Erstattungsbetrag in den ersten 24 Monaten 1.500 EUR 2.200 EUR 2.500 EUR Maximaler Erstattungsbetrag in den ersten 36 Monaten 2.250 EUR 3.300 EUR 3.750 EUR Maximaler Erstattungsbetrag in den ersten 48 Monaten 3.000 EUR 4.400 EUR 5.000 EUR -
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Kann ich fehlende oder beschädigte Zähne versichern?
Bei DA Direkt können Sie auch eine Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen, bereits erkrankten Zähnen oder vorhandenen Erkrankungen wie Parodontitis abschließen.
Auch bei schlechter Zahngesundheit, mit Zahnlücken und bei laufender Behandlung, etwa wenn Sie bereits eine Parodontosebehandlung oder Wurzelkanalbehandlung begonnen haben, können Sie unsere Zusatzversicherung zur Vorsorge für weitere Zahnbeschwerden abschließen. Unsere Vorsorge-Tarife Komfort, Premium und Premium Plus schützen allerdings nur die Zähne, die gesund und nicht beschädigt waren, als Sie den Antrag gestellt haben.
Das bedeutet konkret: Vor Abschluss der Versicherung bereits begonnene oder angeratene Zahnbehandlungen sowie bekannte Schäden (etwa fehlende oder beschädigte Zähne sowie diagnostizierte Fehlstellungen), sind bei Zahnschutz Komfort, Premium und Premium Plus vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wenn Sie bereits Zahnbeschwerden haben und Ihre Zähne rückwirkend versichern möchten, empfehlen wir Ihnen unsere Zahnzusatzversicherung mit Soforthilfe.
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Welche Behandlungen erstattet die DA Direkt Zahnzusatzversicherung nicht?
Die Zahnschutzversicherung von DA Direkt übernimmt keine rein ästhetisch-kosmetischen Behandlungen – zum Beispiel, wenn Sie Amalgamfüllungen durch Inlays austauschen lassen oder Keramikverblendschalen (Veneers) auf Ihre Zähne setzen lassen möchten und es dafür keinen medizinischen Grund gibt.
Wenn Sie sich also fragen „Welche Zahnzusatzversicherung zahlt Veneers?“ lautet die Antwort: Eine Zahnzusatzversicherung für rein ästhetische Behandlungen oder Veneers gibt es nicht. Sind diese Maßnahmen allerdings medizinisch notwendig, bezahlt die DA Direkt Zahnzusatzversicherung auch Veneers.
Tipp: Die erstattungsfähigen Behandlungen und Versorgungsmaßnahmen bei DA Direkt finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und im Tarifblatt zur Zahnzusatzversicherung.
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Wie lange ist die Laufzeit der DA Direkt Zahnzusatzversicherung?
Den Vertrag für Ihre Zahnzusatzversicherung bei DA Direkt schließen Sie mit uns auf unbestimmte Zeit. Er endet also nicht automatisch, sondern muss von Ihnen als unser Kunde ordentlich gekündigt werden.
Fair und flexibel: Sie können den Vertrag Ihrer Zahnzusatzversicherung bei uns monatlich kündigen.
Wichtig zu wissen: Wenn Sie innerhalb der ersten zwei Versicherungsjahre eine Rechnung einreichen und wir diese erstatten, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 24 Monate.
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Zahnschutz und Krankenkassenzuschuss: Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Sie fragen sich: Zahnzusatzversicherung ja oder nein – lohnt sich das für mich? Bei der Antwort hilft ein Blick auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Sie beteiligt sich ausschließlich an einer medizinisch notwendigen Grundversorgung. Für diese Regelversorgung, die laut Sozialgesetzbuch immer „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist, zahlt sie einen sogenannten Festzuschuss. Dieser Erstattungshöchstbetrag der Krankenkasse deckt in den meisten Fällen allerdings nur einen Bruchteil Ihrer Kosten ab. Das bedeutet: Sie müssen bei Brücken, Prothesen, Parodontosebehandlungen, Kunststoffüllungen & Co. immer mit einer Zuzahlung oder einer Eigenbeteiligung rechnen.
Der Höchstsatz des Krankenkassenzuschusses beträgt bei Zahnersatz 60 bis 75 Prozent der Kosten der Regelversorgung – je nachdem, wie gut Sie Ihr Bonusheft in den vergangenen fünf bis zehn Jahren geführt haben. Sobald Sie eine höherwertige Behandlung mit entsprechenden Materialien wünschen, müssen Sie die Mehrkosten als Eigenanteil selbst tragen. Dabei gilt: Je höher Ihr Anspruch an Qualität und Ästhetik ist, desto aufwändiger und damit auch teurer wird Ihre Zahnbehandlung.
Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin rechnet Behandlungen, die außerhalb der Regelversorgung liegen, nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als Privatleistung ab. Dadurch steigt Ihr Eigenanteil, denn der Festzuschuss der Krankenkasse ändert sich dadurch nicht. Übrigens: Eine kieferorthopädische Zahnkorrektur für Erwachsene bei einer Fehlstellung oder ungewöhnlichem Zahnstand müssen Sie immer komplett aus der eigenen Tasche zahlen. Ausnahme: Sie haben eine leistungsstarke private Zahnzusatzversicherung mit entsprechendem Zusatzbaustein, bei der Sie den Kostenplan vorab einreichen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) trägt die Kosten für Kieferorthopädie normalerweise nicht - egal, wie gut Ihr Bonusheft gepflegt ist.
Das sagen unsere Kunden:
Nicht nur unsere Kunden finden uns ausgezeichnet:
Sie haben Fragen? Wir sind immer für Sie da.
Zahnzusatzversicherung: unsere Ratgeber
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Fußnoten
1 Sie können Ihre Zahnzusatzversicherung bei DA Direkt monatlich kündigen. Wenn Sie innerhalb der ersten zwei Versicherungsjahre eine Rechnung einreichen und wir diese erstatten, können Sie frühestens zum Ende des 24. Monats kündigen.
9 Mit der Eingabe meiner E-Mail-Adresse und dem Klick auf „Jetzt anfordern“ willige ich ein, von DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft (DA Direkt) und von den Gesellschaften der Zurich Gruppe Deutschland zu aktuellen Angeboten, Aktionen und Vorteilen, Service-Informationen, Versicherungsprodukten und sonstigen Finanzdienstleistungen, Kundenzufriedenheitsbefragungen und Marktforschungsuntersuchungen von DA Direkt sowie der Gesellschaften der Zurich Gruppe Deutschland per E-Mail kontaktiert zu werden. Meine Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ohne Einfluss auf die Geschäftsbeziehung zu DA Direkt per E-Mail unter infoservice@da-direkt.de widerrufen. Weitere Informationen zur Verarbeitung meiner Daten finde ich in den Datenschutzhinweisen.