Da es eine ganze Bandbreite an unterschiedlichen Autoanhängern gibt, sind verschiedene Führerscheine dafür nötig. Den einen, einheitlichen Anhängerführerschein gibt es also gar nicht. Dafür existieren Anhänger, die Sie ohne speziellen Anhängerführerschein fahren dürfen, da reicht dann Ihr Führerschein der Klasse B. Hier haben wir die verschiedenen Führerscheinklassen für Anhänger aufgelistet:
Anhänger mit Führerscheinklasse B
Falls Sie sich fragen "Was darf ich ohne Anhängerführerschein fahren?", ist hier die Antwort: Mit Ihrem normalen Pkw-Führerschein dürfen Sie ein Kraftfahrzeug mit 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht fahren und dahinter einen Anhänger mit bis zu 0,75 t zulässigem Gesamtgewicht spannen.
Ihr Pkw-Führerschein reicht auch, wenn der Zugwagen leichter als 3,5 t ist und das Gespann insgesamt maximal 3,5 t auf die Waage bringt.
Anhänger mit Führerschein B96
Obwohl häufig von der Führerscheinklasse B96 die Rede ist, ist der Begriff eigentlich falsch. Denn der Anhängerführerschein B96 ist genau genommen nur die Erweiterung Ihrer Pkw-Fahrerlaubnis. Für Ihr Gespann aus Auto und Anhänger ist mit der Erweiterung B96 ein zulässiges Gesamtgewicht von 4,25 t erlaubt - ideal für Wohnwagen-Besitzer.
Anhänger mit Führerscheinklasse BE
Mit dem Anhängerführerschein BE können Sie besonders schwere Hänger ziehen – diese dürfen dann allein bis zu 3,5 t auf die Waage bringen. Das heißt: Beide Fahrzeuge dürfen zusammen ein zulässiges maximales Gesamtgewicht von 7,0 t haben. Weiterer Bonus: Im vorgespannten Wagen können Sie bis zu acht Personen mitnehmen. Für viele Pferdeanhänger mit hohem Gesamtgewicht ist BE die richtige Führerscheinklasse.
Anhänger mit Führerscheinklasse 3
Diese Fahrerlaubnis wurde vor dem Jahr 1999 vergeben. Falls Sie den Führerschein der Klasse 3 besitzen, können Sie sich freuen: Sie dürfen Pkw und Lkw bis 7,5 t fahren und damit auch Anhänger ziehen. Das können Gespanne mit bis zu 12,0 t zulässigem Gesamtgewicht sein. Für noch größere auch mehrachsige Gespanne (bis 18,75 t) ist ab 50 Jahren allerdings eine ärztliche Bescheinigung notwendig und die Fahrerlaubnis gilt nur befristet.
Zusammengefasst:
B (Pkw-Führerschein):
B96:
BE:
Alter Klasse 3 Führerschein vor 1999:
-
Zugfahrzeug bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger bis 11,25 t Gesamtgewicht. Also im Gespann bis zu 18,75 t zulässiges Gesamtgewicht.