Nach der Gras-Legalisierung soll beim Autofahren Cannabiskonsum ähnlich dem Alkoholkonsum gewertet werden. Der Führerschein ist dann weg, wenn Sie abhängig von THC sind oder die Substanz missbrauchen. Cannabis-Missbrauch liegt laut neuem Gesetz dann vor, wenn Sie nach dem Kiffen am Steuer sitzen, aber nicht mehr verkehrssicher agieren können.
Ein ärztliches Gutachten müssen Sie nur noch dann vorlegen, wenn mehrere Gründe für eine Abhängigkeit sprechen. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist beispielsweise dann fällig, wenn mehrfach Delikte im Straßenverkehr passiert sind oder Ihnen die Fahrerlaubnis wegen Cannabismissbrauchs entzogen wurde. Für medizinisches Cannabis gelten gesonderte Regelungen. Alle Details dazu finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Neuer THC-Grenzwert für Autofahrer beschlossen
Im Rahmen des Cannabis-Gesetzes hat die Regierung auch den THC-Grenzwert für Autofahrer angepasst: Er liegt künftig bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum (ng/ml). Dafür wurde eine Expertenkommission beauftragt. Diese hatte im März 2024 ihre Empfehlung für einen Grenzwert von 3,5 ng/ml abgegeben. Am 6. Juni 2024 folgte der Bundestag dieser Empfehlung und beschloss eine entsprechende Gesetzesänderung. Der neue Grenzwert ist vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol.
Ausnahmen: Der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml gilt nicht für junge Menschen unter 21 Jahren sowie Fahranfänger während der zweijährigen Probezeit. Sie müssen den „alten“ Grenzwert von 1,0 ng/ml einhalten.
Gut zu wissen: Ein Mischkonsum von Alkohol und Cannabis ist verboten, wenn Sie Auto fahren. Bei einem Verstoß müssen Sie mit hohen Bußgeldern rechnen.
Noch gilt der „alte“ THC-Grenzwert
Auch nach dem Beschluss des Bundestags im Juni 2024 ist die Gesetzesänderung noch nicht in Kraft. Der Bundesrat muss noch darüber beraten. Das bedeutet: Vorerst gilt der „alte“ THC-Grenzwert für Autofahrer. Wenn Sie also bei einer Verkehrskontrolle aktuell mit mehr als 1,0 Nanogramm THC im Blut erwischt werden, drohen Ihnen folgende Strafen: Beim ersten Mal kommt ein Bußgeld von 500 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat auf Sie zu. Beim zweiten Mal zahlen Sie 1.000 Euro und beim dritten Mal 1.500 Euro – außerdem müssen Sie in beiden Fällen mit einem dreimonatigen Fahrverbot rechnen. Hinzu kommen Punkte in Flensburg.
Bekifft am Steuer: Strafen nach der Gesetzesänderung
Wann genau das Verkehrsgesetz in Kraft tritt, steht noch nicht fest. Doch auch nach der Gesetzesänderung gilt bei zu hohem THC-Wert am Steuer: die Strafe wird teuer. Fahren Sie mit mehr als 3,5 Nanogramm THC im Blut Auto und werden von der Polizei kontrolliert, zahlen Sie…
- beim ersten Verstoß 500 Euro und bekommen einen Monat Fahrverbot.
- beim zweiten Verstoß 1.000 Euro und bekommen drei Monate Fahrverbot.
- beim dritten Verstoß 1.500 Euro und bekommen drei Monate Fahrverbot.
Haben Sie zusätzlich zu Cannabis Alkohol konsumiert und geraten in eine Kontrolle, müssen Sie laut Bußgeldtabelle mit diesen Sanktionen rechnen:
- Beim ersten Verstoß zahlen Sie 1.000 Euro und bekommen einen Monat Fahrverbot.
- Beim zweiten Verstoß kommen ein Bußgeld von 1.500 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot auf Sie zu.
- Beim dritten Verstoß müssen Sie 2.000 Euro bezahlen und dürfen drei Monate lang nicht Auto fahren.
Übrigens: Junge Menschen unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit, die mit THC im Blut angehalten werden, zahlen ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro – unabhängig von der Konzentration im Blut.