Die MPU setzt sich aus folgenden drei Prüfungen zusammen:
-
einer medizinischen Untersuchung
-
einem Computertest zur Leistungsfähigkeit
-
einem psychologischen Gespräch
Insgesamt dauert das medizinisch-psychologische Gutachten drei bis vier Stunden.
Medizinischer Check-Up
Bei der ärztlichen Untersuchung prüft ein Mediziner, ob körperliche Einschränkungen gegen Ihre Teilnahme am Straßenverkehr sprechen. Er untersucht, ob Sie unter Alkoholsucht und gegebenenfalls entsprechenden Folgeschäden leiden. Zudem begutachtet der Arzt, ob möglicherweise Drogenkonsum oder Medikamentenmissbrauch vorliegen. Anschließend nimmt das medizinische Fachpersonal Ihnen Blut ab, um die Werte zu prüfen. Außerdem absolvieren Sie einen Koordinationstest, bei dem Sie beispielsweise auf einer Linie laufen müssen.
Psychophysiologischer Reaktionstest der MPU
Bei diesem Leistungstest werden Sie unter anderem auf folgende Fähigkeiten überprüft:
-
Sinneswahrnehmung
-
Reaktionsgeschwindigkeit
-
Reaktionsgenauigkeit
-
Belastbarkeit
Für den Psychophysiologischen Reaktionstest wählt die MPU-Begutachtungsstelle aus diversen anerkannten Testverfahren verschiedene Elemente aus. Müssen Sie die MPU wegen Drogenmissbrauchs absolvieren, sind auf jeden Fall ein Reaktions-, ein Aufmerksamkeits- und ein Konzentrationstest Teil der Untersuchung.
Psychologisches Gespräch bei der MPU
Innerhalb dieses Gesprächs sollen Sie sich selbstkritisch mit Ihren vergangenen Verkehrsverstößen auseinandersetzen. Sie müssen beweisen, dass sich Ihr Verhalten dauerhaft zum Positiven gewandelt hat. Dabei wertet der Psychologe für das MPU-Gutachten seinen Eindruck über das gesamte Gespräch. Da Ihre Glaubwürdigkeit entscheidet, macht es keinen Sinn, Antworten auswendig zu lernen.
War für die medizinisch-psychologische Untersuchung Alkohol- oder Drogenmissbrauch ausschlaggebend, müssen Sie eventuell noch einen Abstinenznachweis erbringen. Dieser erfolgt meist per Haar- oder Urin-Analyse.
Wichtig zu wissen: Lassen Sie sich das Gutachten nach der MPU unbedingt nur an Ihre Adresse zustellen – und nicht an die Führerscheinstelle übersenden. Fällt das Ergebnis negativ aus, nehmen Sie Ihren Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zurück. So verhindern Sie einen Ablehnungsbescheid.