Ob zu schnell gefahren, nicht ausreichend Abstand gehalten oder eine rote Ampel überfahren – Fahrer, die gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen, erhalten einen Bußgeldbescheid. Doch solche Bescheide können Fehler enthalten. Wenn Sie bezweifeln, dass er korrekt ausgestellt wurde, oder Sie die Ordnungswidrigkeit gar nicht begangen haben, können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Wie das geht, welche Fristen einzuhalten sind und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Einspruch gegen fehlerhafte Bescheide
Wurden Sie geblitzt oder haben Sie eine andere Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, bekommen Sie in der Regel innerhalb von drei Monaten den Bußgeldbescheid per Post zugestellt. Darin ist zum Beispiel die Höhe des Bußgelds laut Bußgeldkatalog aufgeführt. Außerdem werden Sie auf Punkte in Flensburg oder sogar ein mögliches Fahrverbot hingewiesen – je nach Art der Ordnungswidrigkeit. Sie müssen die Sanktionen aber nicht einfach hinnehmen, denn Sie haben das Recht, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben.
Wenn Sie ein solches Dokument erhalten, sollten Sie es unbedingt auf mögliche Fehler prüfen. Vermissen Sie bestimmte Angaben oder sind diese nicht korrekt, haben Sie gute Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch.
Der Bußgeldbescheid muss bestimmte Informationen enthalten, die in § 66 im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) festgelegt sind:
- Name, Anschrift und Kfz-Kennzeichen der beteiligten Personen
- Name und Anschrift der zuständigen Behörde
- Bezeichnung, Zeitpunkt und Ort der Tat
- eventuelle Beweismittel, zum Beispiel ein „Blitzerfoto“
- die Höhe der Geldbuße und mögliche Nebenfolgen
- eine korrekt formulierte Rechtsbehelfsbelehrung, die erläutert, wie Sie Einspruch beziehungsweise Rechtsbehelf gegen den Bußgeldbescheid einlegen können
Übrigens: Ein Tippfehler im Namen macht den Bescheid noch nicht ungültig. Nur wenn einzelne Angaben zu den beteiligten Personen komplett fehlen oder falsch sind, ist ein Einspruch sinnvoll. Auch wenn das „Blitzerfoto“ nicht mit dem Bescheid verschickt wurde, ist er wirksam. Denn das Foto kann der Behörde vorliegen. Sie haben aber die Möglichkeit, das Beweisfoto dort anzufordern.
Gut zu wissen: Erhalten Sie den Bußgeldbescheid später als drei Monate nach der Ordnungswidrigkeit, gilt diese als verjährt. Legen Sie aber unbedingt auch gegen den zu spät zugestellten Bescheid Widerspruch ein, sonst wird er automatisch rechtskräftig.
Einspruch bei technischen Fehlern
Wenn Sie sich sicher sind, nicht zu schnell gefahren zu sein, und von einem technischen Fehler bei der Messung der Geschwindigkeit ausgehen, lohnt sich ein Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid. In dem Fall ist es wichtig, dass Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. Nur er kann Akteneinsicht in Ihren Fall verlangen und eventuell technische Fehler aufdecken. Gut, wenn Sie dann eine gute Verkehrsrechtsschutzversicherung haben.
Gut zu wissen: In der Regel wird einem Kfz-Halter, der eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, noch vor dem Bußgeldbescheid ein sogenannter Anhörungsbogen zugeschickt. Damit will die Bußgeldbehörde ermitteln, ob der Kfz-Halter auch der Fahrer war. Sie müssen den Anhörungsbogen innerhalb einer Woche beantworten. Dabei sind Sie nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern. Sie könnten sich dabei selbst belasten. Allerdings müssen Sie Angaben zu Ihrer Person bestätigen oder korrigieren, bevor Sie den Bogen zurückschicken.