Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen: Das sollten Sie wissen
Das Wichtigste in Kürze
Wurden Sie zum Beispiel geblitzt oder mit dem Handy am Steuer erwischt, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid.
Enthält das Schreiben formale Fehler oder sind Sie von Ihrer Unschuld überzeugt, können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Vor allem für Berufsfahrer und Fahranfänger in der Probezeit kann sich ein Widerspruch lohnen – die Sanktionen werden möglicherweise per Gerichtsbeschluss erlassen oder abgemildert.
Gründe für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Ob zu schnell gefahren, nicht ausreichend Abstand gehalten oder eine rote Ampel überfahren – Fahrer, die gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen, erhalten einen Bußgeldbescheid. Doch solche Bescheide können Fehler enthalten. Wenn Sie bezweifeln, dass er korrekt ausgestellt wurde, oder Sie die Ordnungswidrigkeit gar nicht begangen haben, können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Wie das geht, welche Fristen einzuhalten sind und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Einspruch gegen fehlerhafte Bescheide
Wurden Sie geblitzt oder haben Sie eine andere Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, bekommen Sie in der Regel innerhalb von drei Monaten den Bußgeldbescheid per Post zugestellt. Darin ist zum Beispiel die Höhe des Bußgelds laut Bußgeldkatalog aufgeführt. Außerdem werden Sie auf Punkte in Flensburg oder sogar ein mögliches Fahrverbot hingewiesen – je nach Art der Ordnungswidrigkeit. Sie müssen die Sanktionen aber nicht einfach hinnehmen, denn Sie haben das Recht, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben.
Wenn Sie ein solches Dokument erhalten, sollten Sie es unbedingt auf mögliche Fehler prüfen. Vermissen Sie bestimmte Angaben oder sind diese nicht korrekt, haben Sie gute Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch.
Der Bußgeldbescheid muss bestimmte Informationen enthalten, die in § 66 im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) festgelegt sind:
- Name, Anschrift und Kfz-Kennzeichen der beteiligten Personen
- Name und Anschrift der zuständigen Behörde
- Bezeichnung, Zeitpunkt und Ort der Tat
- eventuelle Beweismittel, zum Beispiel ein „Blitzerfoto“
- die Höhe der Geldbuße und mögliche Nebenfolgen
- eine korrekt formulierte Rechtsbehelfsbelehrung, die erläutert, wie Sie Einspruch beziehungsweise Rechtsbehelf gegen den Bußgeldbescheid einlegen können
Übrigens: Ein Tippfehler im Namen macht den Bescheid noch nicht ungültig. Nur wenn einzelne Angaben zu den beteiligten Personen komplett fehlen oder falsch sind, ist ein Einspruch sinnvoll. Auch wenn das „Blitzerfoto“ nicht mit dem Bescheid verschickt wurde, ist er wirksam. Denn das Foto kann der Behörde vorliegen. Sie haben aber die Möglichkeit, das Beweisfoto dort anzufordern.
Gut zu wissen: Erhalten Sie den Bußgeldbescheid später als drei Monate nach der Ordnungswidrigkeit, gilt diese als verjährt. Legen Sie aber unbedingt auch gegen den zu spät zugestellten Bescheid Widerspruch ein, sonst wird er automatisch rechtskräftig.
Einspruch bei technischen Fehlern
Wenn Sie sich sicher sind, nicht zu schnell gefahren zu sein, und von einem technischen Fehler bei der Messung der Geschwindigkeit ausgehen, lohnt sich ein Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid. In dem Fall ist es wichtig, dass Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. Nur er kann Akteneinsicht in Ihren Fall verlangen und eventuell technische Fehler aufdecken. Gut, wenn Sie dann eine gute Verkehrsrechtsschutzversicherung haben.
Gut zu wissen: In der Regel wird einem Kfz-Halter, der eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, noch vor dem Bußgeldbescheid ein sogenannter Anhörungsbogen zugeschickt. Damit will die Bußgeldbehörde ermitteln, ob der Kfz-Halter auch der Fahrer war. Sie müssen den Anhörungsbogen innerhalb einer Woche beantworten. Dabei sind Sie nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern. Sie könnten sich dabei selbst belasten. Allerdings müssen Sie Angaben zu Ihrer Person bestätigen oder korrigieren, bevor Sie den Bogen zurückschicken.
Fristen beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Sie haben eine Frist von 14 Tagen, wenn Sie Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen möchten – sie beginnt, sobald Ihnen der Brief per Post zugestellt wurde. Innerhalb dieser Zeit sollte Ihr Widerspruch bei der Bußgeldbehörde eingehen. Es zählt das Datum, an dem die Behörde Ihr Schreiben erhält. Waren Sie zum Beispiel im Urlaub oder im Krankenhaus, als Ihnen der Bußgeldbescheid zugesandt wurde, können Sie eine „Wiedereinsetzung auf den vorigen Stand“ beantragen. Das bedeutet: Ihre Frist wird entsprechend verlängert, wenn Sie einen Nachweis für Ihre Abwesenheit liefern.
Formelle Vorgaben beim Bußgeld-Einspruch
Sie können Ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid schriftlich formulieren und per Brief oder Fax an die Bußgeldbehörde schicken. Alternativ gehen Sie persönlich zur zuständigen Behörde und tragen Ihren Einspruch „zur Niederschrift“ vor. Das bedeutet: Sie legen mündlich Widerspruch ein – dieser wird dann schriftlich erfasst.
Sie können übrigens selbst, also ohne Anwalt, Einspruch gegen den Bescheid erheben. Wenn Sie auf rechtlichen Beistand verzichten, reicht der Behörde ein individuelles Schreiben, das eine kurze Begründung für Ihren Widerspruch enthält.
Im Internet gibt es zahlreiche Mustervorlagen für einen Bußgeld-Einspruch, die Sie kostenlos herunterladen können. Allerdings sind diese häufig veraltet. Experten raten davon ab, solche Vorlagen zu verwenden, da sie die Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch verringern. Wenn Sie zum Beispiel eine Vorlage in Ich-Form verwenden, gestehen Sie indirekt die Tat, oder geben zu, sie wahrgenommen zu haben. Die Behörde kann Ihnen deshalb vorsätzliches Handeln vorwerfen.
Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, lassen Sie einen Anwalt für Sie Einspruch einlegen. Er weiß nicht nur, welche Formulierungen angebracht sind, sondern auch wie die Erfolgsaussichten in Ihrem konkreten Fall sind.
Das passiert nach dem Einspruch gegen den Bescheid
Wenn Sie Ihren Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid verschickt haben, geht es so weiter:
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Die Bußgeldbehörde prüft Ihren Einspruch und sammelt weitere Beweise. Stellt sie fest, dass sie falsch lag, und gibt Ihrem Einspruch statt, müssen Sie das Bußgeld nicht zahlen.
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Lehnt Sie Ihren Einspruch ab, übergibt sie den Vorgang an die Staatsanwaltschaft.
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Es kommt dann zur sogenannten Hauptverhandlung in der Regel vor einem Amtsgericht. Hier müssen Sie sich persönlich für die Tat verantworten. Das Gericht prüft alle Beweismittel und beruft Zeugen. Spätestens vor der Hauptverhandlung sollten Sie sich einen Anwalt nehmen. Die Hauptverhandlung kann auf drei Arten ausgehen:
- Es kommt zum Freispruch. Sie werden nicht bestraft und der Staat übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten.
- Das Verfahren wird aus Mangel an Beweisen eingestellt. Die Strafe wird Ihnen erlassen. Sie müssen aber die Anwalts- und Gerichtskosten zahlen.
- Sie werden verurteilt. Die Konsequenzen des Urteils können wesentlich härter sein als der ursprüngliche Bußgeldbescheid. Außerdem müssen Sie für die Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen.
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Wollen Sie das Urteil nicht hinnehmen, können Sie dagegen Rechtsbeschwerde einlegen. Dann wird ein höheres Gericht über die Sache entscheiden.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Ein Einspruch gegen den Bescheid ist nicht bei jedem Strafzettel sinnvoll. Wägen Sie die Kosten und den Nutzen sorgfältig gegeneinander ab. Wenn Sie nur ein paar Euro Bußgeld zahlen müssen und kein Wiederholungstäter sind, lohnt sich eine Beschwerde nicht. Sind Sie jedoch Berufsfahrer und wurden mit überhöhter Geschwindigkeit oder mit dem Handy in der Hand geblitzt, kann Ihnen ein Fahrverbot drohen. Befürchten Sie, wegen der Strafe sogar Ihren Job zu verlieren, sollten Sie auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Wenn Sie dringend auf das Auto angewiesen sind, erreichen Sie möglicherweise vor Gericht, dass das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umgewandelt wird. Lassen Sie sich auf jeden Fall von einem Anwalt vertreten, wenn Sie deswegen vor Gericht ziehen. Er muss gut begründen, warum in Ihrem Fall von einem Fahrverbot zum Beispiel Ihre wirtschaftliche Existenz bedroht ist. Haben Sie bereits Punkte in Flensburg oder war bei der Ordnungswidrigkeit Alkohol im Spiel, ist es unwahrscheinlich, dass Sie den Führerschein behalten können.
Auch wenn Sie Fahranfänger und noch in der Probezeit sind, kann ein Verstoß gegen eine Ordnungswidrigkeit massive Folgen ab. Schon wenn Sie mehr als 20 km/h zu schnell fahren und geblitzt werden, sind die Sanktionen hart: Sie müssen nicht nur mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen, sondern auch mit einer Nachschulung und einer Probezeitverlängerung. Auch in diesem Fall ziehen Sie am besten einen Anwalt hinzu und lassen Sie sich beraten.
Gut zu wissen: Auf der Seite sos-verkehrsrecht.de können Sie kostenlos prüfen, ob sich ein Einspruch gegen Bußgeld und Fahrverbot lohnt. Der Test ersetzt allerdings nicht eine ausführliche, individuelle Beratung durch einen Anwalt.
Kosten bei einem Bußgeldverfahren
Wenn Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, kostet es Sie zunächst nichts. Sobald Sie jedoch einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder es zu einem Gerichtsverfahren kommt, müssen Sie mit Anwalts- und Gerichtskosten sowie Verwaltungs- und Auslagegebühren etwa für den Versand des Urteils rechnen.
Beispiele für Kosten
- Erstellung von Gutachten: mehrere 100 Euro
- Akteneinsicht: ca. 12 Euro
- Rechtsanwaltsgebühren: zwischen 33 und 187 Euro Grundgebühr plus ca. 22 bis 616 Euro Verfahrensgebühren (je nach Höhe der Geldbuße, wenn der Fall vor Gericht verhandelt wird); bei Rechtsbeschwerde weitere 80 bis 560 Euro
- Gerichtskosten der Hauptverhandlung: 10 % des Bußgelds (mindestens 55 Euro)
- Bei Bußgeldern bis 500 Euro: ca. 25 Euro Gebühren
- Versand des Urteils: mind. 7 Euro
Eine gute Rechtschutzversicherung übernimmt zum Beispiel die Gerichts- und Anwaltskosten in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren für Sie.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema „Einspruch gegen den Bußgeldbescheid“
Geblitzt – lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Das kommt auf den Einzelfall an. Wenn Sie Ihren Einspruch nicht begründen können, wird er höchstwahrscheinlich abgelehnt. Sie müssen die Sanktionen hinnehmen und in Zukunft vorsichtiger fahren. Lassen Sie es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen und verlieren, müssen Sie zusätzlich zu Ihrem Bußgeld auch die Gerichts- und Anwaltskosten tragen.
Drohen Ihnen laut Ihrem Bußgeldbescheid der achte Punkt in Flensburg oder ein Fahrverbot, sollten Sie über einen Widerspruch gegen den Bescheid nachdenken. Ziehen Sie am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzu und lassen Sie sich von ihm beraten. Ihr Anwalt muss dann vor Gericht glaubhaft versichern, dass Sie auf ein Auto angewiesen sind und ein Fahrverbot den Verlust Ihres Arbeitsplatzes nach sich ziehen würde. Möglicherweise gelingt es so, die Sanktionen zu verringern oder das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln.
Wann kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen?
Innerhalb von 14 Tagen, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, können Sie Einspruch dagegen einlegen. Achten Sie darauf, dass Ihr Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der zuständigen Verwaltungsbehörde eintrifft. Danach wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und Sie müssen das Bußgeld sowie eventuelle weitere Sanktionen akzeptieren.
Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein?
Sie können Ihren Einspruch schriftlich formulieren und per Brief oder Fax an die Behörde schicken. Alternativ gehen Sie persönlich zur Behörde und legen mündlich Einspruch ein. Dieser wird dann schriftlich festgehalten und Ihnen zur Unterschrift vorgelegt.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Sie sind nicht verpflichtet, einen Anwalt hinzuzuziehen, wenn Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen. In diesen Fällen ist es jedoch sinnvoll, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen zu lassen:
- Wenn Sie geblitzt wurden und einen technischen Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung vermuten. Nur Ihr Anwalt erhält Einsicht in die Verfahrensakten. So kann er Ihrer Vermutung nachgehen und herausfinden, ob tatsächlich ein technischer Defekt bei der Messanlage vorlag.
- Wenn Sie unsicher sich, ob es sich in Ihrem Fall lohnt, Einspruch gegen den Bescheid zu erheben. Ein Anwalt kann Ihren Fall genau analysieren und so realistisch einschätzen, ob Sie damit vor Gericht Erfolg haben werden.
- Wenn Ihnen aufgrund einer Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot droht und Sie dieses in eine höhere Geldbuße umwandeln wollen. Ein Anwalt entwickelt mit Ihnen eine Strategie für Ihren Fall vor Gericht.
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