Das Schild mit dem Tempolimit übersehen und vom Blitzer erwischt: Das ist ärgerlich und kann richtig teuer werden. Haben Sie erst vor kurzem Ihren Führerschein gemacht und wurden in der Probezeit geblitzt, können die Sanktionen für Sie noch härter ausfallen. Wann Sie mit welchen Konsequenzen rechnen müssen, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Beginn und Ende der Probezeit
Fahrer, die ihren Führerschein schon länger haben und zu schnell unterwegs sind, müssen mit einer Geldbuße, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot rechnen – je nachdem, wie schnell sie gefahren sind. Wer in der Probezeit geblitzt wird, riskiert zudem seinen gerade erst erworbenen Führerschein– vor allem, wenn er zum Wiederholungstäter wird.
Während der Probezeit müssen junge Fahrer beweisen, dass sie Gefahren im Straßenverkehr richtig einschätzen. Fahren sie zu schnell oder begehen einen anderen Verkehrsverstoß, können zusätzliche Strafen wie eine Probezeitverlängerung, ein Aufbauseminar oder sogar der Führerscheinentzug auf sie zukommen. Diese Sanktionen gelten als pädagogische Maßnahmen, damit die Fahranfänger aus ihren Fehlern lernen.
Da vor allem junge Menschen Verkehrsunfälle verursachen, wurde im Jahr 1986 die Probezeit eingeführt. Sie ist in § 2a Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) festgelegt. Die Probezeit dauert zwei Jahre und beginnt mit dem Tag, an dem Sie Ihren Führerschein erhalten. Für die Führerscheinklassen AM (Kleinkrafträder wie Moped oder Roller), L und T (landwirtschaftliche Fahrzeuge) gilt keine Probezeit.
Gut zu wissen: Sie müssen die Probezeit nur einmal bestehen. Haben Sie beispielsweise schon mit 16 Jahren den A1-Führerschein (für Motorräder mit einem Hubraum bis 125 cm³) gemacht, gibt es keine neue Probezeit, wenn Sie später den Pkw-Führerschein erwerben. Voraussetzung: Sie waren in ihrer Probezeit zwei Jahre mit dem Motorrad unfallfrei unterwegs.
Kann man die Probezeit verkürzen?
Das war bis Ende 2010 in einigen Bundesländern möglich. Fahranfänger, die schon mindestens sechs Monate ihren Führerschein hatten, konnten durch ein freiwilliges Fortbildungsseminar ihre Probezeit um ein Jahr verkürzen. Da die Nachfrage dafür sehr gering war, hat die Bundesregierung das Angebot eingestellt.