Geblitzt in der Probezeit: Das sollten Fahranfänger wissen
Das Wichtigste in Kürze
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Fahranfänger, die in der Probezeit geblitzt werden, müssen mit härteren Konsequenzen als erfahrene Fahrer rechnen.
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Fahren Sie über eine rote Ampel oder sind Sie mehr als 20 km/h zu schnell, verlängert sich die Probezeit und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen – zusätzlich zu den üblichen Sanktionen wie Geldbuße, Punkten in Flensburg und einem vorübergehenden Fahrverbot.
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Übertreten Sie auch in der Probezeitverlängerung die Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h oder leisten sich andere schwerwiegende Verkehrsverstöße, wird Ihnen der Führerschein entzogen.
Geblitzt in der Probezeit: Sanktionen für Führerscheinneulinge
Das Schild mit dem Tempolimit übersehen und vom Blitzer erwischt: Das ist ärgerlich und kann richtig teuer werden. Haben Sie erst vor kurzem Ihren Führerschein gemacht und wurden in der Probezeit geblitzt, können die Sanktionen für Sie noch härter ausfallen. Wann Sie mit welchen Konsequenzen rechnen müssen, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Beginn und Ende der Probezeit
Fahrer, die ihren Führerschein schon länger haben und zu schnell unterwegs sind, müssen mit einer Geldbuße, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot rechnen – je nachdem, wie schnell sie gefahren sind. Wer in der Probezeit geblitzt wird, riskiert zudem seinen gerade erst erworbenen Führerschein– vor allem, wenn er zum Wiederholungstäter wird.
Während der Probezeit müssen junge Fahrer beweisen, dass sie Gefahren im Straßenverkehr richtig einschätzen. Fahren sie zu schnell oder begehen einen anderen Verkehrsverstoß, können zusätzliche Strafen wie eine Probezeitverlängerung, ein Aufbauseminar oder sogar der Führerscheinentzug auf sie zukommen. Diese Sanktionen gelten als pädagogische Maßnahmen, damit die Fahranfänger aus ihren Fehlern lernen.
Da vor allem junge Menschen Verkehrsunfälle verursachen, wurde im Jahr 1986 die Probezeit eingeführt. Sie ist in § 2a Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) festgelegt. Die Probezeit dauert zwei Jahre und beginnt mit dem Tag, an dem Sie Ihren Führerschein erhalten. Für die Führerscheinklassen AM (Kleinkrafträder wie Moped oder Roller), L und T (landwirtschaftliche Fahrzeuge) gilt keine Probezeit.
Gut zu wissen: Sie müssen die Probezeit nur einmal bestehen. Haben Sie beispielsweise schon mit 16 Jahren den A1-Führerschein (für Motorräder mit einem Hubraum bis 125 cm³) gemacht, gibt es keine neue Probezeit, wenn Sie später den Pkw-Führerschein erwerben. Voraussetzung: Sie waren in ihrer Probezeit zwei Jahre mit dem Motorrad unfallfrei unterwegs.
Kann man die Probezeit verkürzen?
Das war bis Ende 2010 in einigen Bundesländern möglich. Fahranfänger, die schon mindestens sechs Monate ihren Führerschein hatten, konnten durch ein freiwilliges Fortbildungsseminar ihre Probezeit um ein Jahr verkürzen. Da die Nachfrage dafür sehr gering war, hat die Bundesregierung das Angebot eingestellt.
Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Verstöße in der Probezeit
Nicht jedes Mal, wenn Sie in der Probezeit geblitzt werden, müssen Sie mit einer harten Strafe rechnen. Es kommt darauf an, wie viele Stundenkilometer Sie zu schnell gefahren sind. Im Verkehrsrecht werden drei Kategorien von Verstößen unterschieden:
Geringe Verstöße: bis maximal 20 km/h zu schnell
Wurden Sie in der Probezeit geblitzt und sind weniger als 21 km/h zu schnell gefahren (nach Abzug der Toleranz von 3 km/h), kommt höchstens ein Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße bis 70 Euro auf Sie zu. Weitere Konsequenzen haben Sie bei solch geringen Vergehen auch in der Probezeit nicht zu befürchten.
Schwerwiegende A-Verstöße: ab 21 km/h zu schnell
Anders sieht es bei sogenannten A-Verstößen aus. Das sind gravierende Verkehrsverstöße, die zusätzliche Sanktionen für Fahranfänger nach sich ziehen. Dabei handelt es sich um ...
- Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20 km/h, zu geringer Abstand zum nächsten Fahrzeug bei mehr als 80 km/h oder das Überfahren einer roten Ampel
- Straftaten wie Fahrerflucht nach einem Unfall oder Steuern eines Wagens unter Einfluss von Drogen bzw. Alkohol
Wichtig: Bereits ein einziger A-Verstoß verlängert die Probezeit um weitere zwei Jahre. Zusätzlich ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein sogenanntes Aufbauseminar an, auch als Nachschulung bekannt. Außerdem müssen Sie mit einem ein Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot rechnen – das gilt aber auch für erfahrene Kfz-Fahrer.
Weniger schwerwiegende B-Verstöße
B-Verstöße gelten als weniger gravierend als A-Verstöße. Darunter fallen Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken, Handy am Steuer oder abgefahrene Reifen. Zwei B-Verstöße haben dieselben Auswirkungen wie ein A-Verstoß.
Als Fahranfänger in der Probezeit können Sie sich einen B-Verstoß leisten. Beim zweiten B-Verstoß verlängert sich die Probezeit automatisch auf vier Jahre und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen. Zudem bekommen Sie einen Bußgeldbescheid, Punkte in Flensburg und eventuell ein Fahrverbot.
Das passiert, wenn Sie in der Probezeit geblitzt werden
Im Bußgeldkatalog sind die Strafen bei Geschwindigkeitsverstößen in der Probezeit aufgelistet:
Innerorts in der Probezeit geblitzt: Bußgelder und Sanktionen
Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Konsequenzen in der Probezeit |
---|---|---|---|---|
Bis 20 km/h zu schnell | 30 bis 70 Euro | 0 | Nein | Keine |
21 bis 30 km/h zu schnell |
115 bis 180 Euro | 1 | Evtl. ein Monat | Aufbauseminar und Probezeitverlängerung |
31 bis 40 km/h zu schnell |
260 Euro |
2 | ein Monat | Aufbauseminar und Probezeitverlängerung |
Mehr als 40 km/h zu schnell |
Ab 400 Euro | 2 | ein bis drei Monate | Aufbauseminar und Probezeitverlängerung |
Außerorts in der Probezeit geblitzt: Bußgelder und Sanktionen
Laut Bußgeldkatalog wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn in der Probezeit genauso bewertet wie auf der Land- oder Bundesstraße.
Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Konsequenzen in der Probezeit |
---|---|---|---|---|
Bis 20 km/h zu schnell | 20 bis 60 Euro | 0 | Nein | Keine |
21 bis 30 km/h zu schnell |
100 bis 150 Euro |
1 | Evtl. ein Monat | Aufbauseminar und Probezeitverlängerung |
31 bis 40 km/h zu schnell |
200 Euro | 1 | Evtl. ein Monat | Aufbauseminar und Probezeitverlängerung |
Mehr als 40 km/h zu schnell |
Ab 320 Euro | 2 | ein bis drei Monate | Aufbauseminar und Probezeitverlängerung |
Strafen nach einem ausgelösten Blitzer in der Probezeit
Aufbauseminar nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen
Wenn Sie in der Probezeit geblitzt wurden und mehr als 20 km/h zu schnell waren, kommen Sie in der Regel um ein Aufbauseminar nicht herum. Den Kurs müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist absolvieren, sonst droht Ihnen der Entzug der Fahrererlaubnis. In der Regel haben Sie zwei Monate Zeit, die Teilnahme am Seminar nachzuweisen. Nur wenn Sie einen triftigen Grund haben, also zum Beispiel während der Zeit im Krankenhaus liegen, kann die Frist verlängert werden.
Das Aufbauseminar, umgangssprachlich auch Nachschulung genannt, können Sie bei einer Fahrschule besuchen, die dazu berechtigt ist. Fahrlehrer, die solche Kurse abhalten, brauchen eine Zusatzausbildung. Je nach Region und Fahrschule kostet ein Aufbauseminar zwischen 300 und 500 Euro.
Das Seminar dauert in der Regel neun Stunden, die auf zwei bis vier Tage verteilt werden. Im theoretischen Unterricht werden Themen wie Gefahrenabwendung und Gefühlskontrolle beim Fahren behandelt. Zudem müssen Sie eine Beobachtungsfahrt mit dem Fahrlehrer absolvieren. Er stellt fest, wie Sie sich im Straßenverkehr verhalten. Dabei handelt es sich nicht um eine Fahrprüfung, bei der Sie durchfallen können.
Übrigens: Sie können gegen die Anordnung des Aufbauseminars Widerspruch einlegen. Allerdings läuft die zweimonatige Frist, in der Sie den Kurs absolvieren müssen, weiter. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Verkehrsrecht, ob der Widerspruch in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Probezeitverlängerung nach Geschwindigkeitsüberschreitung
Die zweijährige Probezeit verlängert sich automatisch, wenn Sie mehr als 20 km/h zu schnell gefahren sind – sie dauert dann insgesamt vier Jahre. Dagegen gibt es kein Rechtsmittel. Während dieser Zeit stehen Sie als Fahranfänger weiter unter besonderer Beobachtung und sollten keine Verkehrsverstöße mehr begehen.
Geblitzt in der verlängerten Probezeit: der Führerscheinentzug droht
Wenn Sie bereits ein Aufbauseminar absolviert haben und innerhalb der verlängerten Probezeit erneut mehr als 20 km/h zu schnell fahren, begehen Sie einen weiteren A-Verstoß. Sie erhalten dann eine schriftliche Verwarnung und die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt Ihnen die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Diese ist jedoch freiwillig. Anschließend folgt eine zweimonatige Frist, in der Sie sich nichts zuschulden kommen lassen sollten.
Werden Sie innerhalb der Frist zum dritten Mal in der Probezeit geblitzt (dritter A-Verstoß) ist Ihr Führerschein für mindestens sechs Monate weg. Das gilt auch, wenn Sie statt eines A-Verstoßes zwei B-Verstöße begehen. Meist empfiehlt die Behörde auch eine sogenannte Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Nur wenn Sie diese erfolgreich bestehen, können Sie einen neuen Antrag für die Erteilung der Fahrerlaubnis stellen.
Übrigens: Wenn Ihnen der Führerschein für sechs Monate entzogen wird, pausiert Ihre Probezeit. Das bedeutet: Sie verlängert sich dann um ein halbes Jahr, sobald Sie wieder fahren dürfen.
Tipp: Wurden Sie in der Probezeit oder der verlängerten Probezeit mit mehr als 20 km/h geblitzt, lassen Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten. Er kann einschätzen, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oder Widerspruch gegen die Anordnung des Aufbauseminars bzw. des Führerscheinentzugs lohnt. Eine gute Rechtschutzversicherung übernimmt die Anwalts- und auch die Gerichtskosten für Sie, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt.
Welche Versicherungen für Fahranfänger noch wichtig sind, lesen Sie im entsprechenden Ratgeber.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema „Geblitzt in der Probezeit“
Was passiert, wenn ich in der Probezeit 10 km/h zu schnell fahre?
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h nach Abzug der Toleranz von 3 km/h ist eine Geldbuße von 20 bis 30 Euro fällig – je nachdem, ob Sie inner- oder außerorts geblitzt wurden. Der Verkehrsverstoß hat aber noch keine negativen Auswirkungen auf die Probezeit.
Wie oft darf man geblitzt werden, bevor es sich auf die Probezeit auswirkt?
Es kommt nicht nur darauf an, wie oft Sie in der Probezeit geblitzt werden, sondern auch wie viele Stundenkilometer Sie zu schnell fahren. Wenn Sie weniger als 21 km/h zu schnell fahren, kommen Sie mit einem Verwarnungsgeld und einer Geldbuße von maximal 70 Euro davon. Auch wenn das öfter in der Probezeit vorkommt, wird es nicht im Fahreignungsregister in Flensburg vermerkt.
Fahren Sie aber nur einmal über eine rote Ampel oder überschreiten die Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h, handelt es sich um schwerwiegende A-Verstöße. Das bedeutet: Fahranfänger müssen dann mit zusätzlichen Sanktionen wie einem Aufbauseminar und einer automatischen Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre rechnen. Leisten Sie sich in der verlängerten Probezeit weitere Verstöße, drohen der Führerscheinentzug für sechs Monate und Sie müssen sich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen.
Wann wird der Führerschein in der Probezeit entzogen?
Nach drei A-Verstößen in der Probezeit (also mehr als 20 km/h zu schnell sind oder eine rote Ampel überfahren) sind Sie Ihren Führerschein für ein halbes Jahr los. Das trifft auch zu, wenn Sie statt eines A-Verstoßes zwei B-Verstöße begehen. Als B-Verstoß gilt, wenn Sie zum Beispiel mit abgefahrenen Reifen fahren oder die TÜV-Frist überziehen.
Welche Strafe droht in der Probezeit nach einem Rotblitzer?
Wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren, begehen Sie einen A-Verstoß. Dieser wird genauso bestraft wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h. Das bedeutet: Die Verwaltungsbehörde ordnet bereits nach dem ersten Verstoß ein Aufbauseminar an und ihre Probezeit verlängert sich um zwei weitere Jahre. Darüber hinaus kommen ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg auf Sie zu.
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Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Quelle: NAFI GmbH - Angebote der Anbieter Stand 27.11.2024.