Wenn Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese die Kosten einer Reparatur abzüglich der gewählten Selbstbeteiligung. Melden Sie den Glasschaden so schnell wie möglich Ihrer Versicherung und besprechen Sie die nächsten Schritte. Ist der Sprung in der Scheibe nur klein, kann die Scheibe oft repariert werden – ein Austausch ist nicht nötig.
Glasschaden und Kaskoversicherung bei DA Direkt
Rufen Sie unseren Schadenservice für Glasschäden und lassen Sie den Schaden am Auto bei einem unserer Glaspartner beheben, werden die Kosten einer Steinschlagreparatur zu 100 Prozent von Ihrer DA Direkt Kaskoversicherung getragen – auch wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.
Wie verhalte ich mich bei einem Wildunfall?
Informieren Sie auf jeden Fall Polizei oder Forstbehörde – diese wird eine Wildschadenbescheinigung ausstellen. Der Schaden am Fahrzeug kann über eine Kaskoversicherung reguliert werden. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind, zum Beispiel Wildschweine, Rehe, Hirsche, Füchse oder Hasen. Bei DA Direkt sind auch Schäden durch Federwild, Pferde, Rinder, Schafe und Ziegen abgedeckt.
Wie verhalte ich mich bei einem Parkrempler?
Auch bei einer kleinen Beule gilt: Unfallverursacher sollten vor Ort auf den Besitzer des beschädigten Autos warten - und zwar eine zumutbare Zeit. Auf einem Supermarkt-Parkplatz beträgt die zumutbare Wartezeit zum Beispiel eine halbe Stunde. Hier kann der Unfallfahrer davon ausgehen, dass der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs nur kurz einkaufen ist.
Taucht der Fahrzeugbesitzer innerhalb dieser Zeit nicht auf, sollte immer die Polizei informiert werden. Ansonsten macht man sich wegen Fahrerflucht strafbar. Dies gilt auch dann, wenn ein Zettel mit den Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des geschädigten Fahrzeugs hinterlassen wird. In diesem Fall drohen Geldstrafen und Punkte in Flensburg – außerdem riskiert der Unfallverursacher auch den Versicherungsschutz in der Kfz- Versicherung.
Schäden am Auto: Wer zahlt für Schäden im Winter?
Bei Schnee und Glatteis kann ein Kfz-Unfall schnell passieren – oft auch ohne ein anderes beteiligtes Fahrzeug. Für das Fahren bei Glatteis gelten besondere rechtliche Bedingungen: Auch, wenn man selbst Unfallgeschädigter ist, gehen Gerichte davon aus, dass der Fahrer eine Teilschuld trägt. Jeder Autofahrer muss bei Glatteis damit rechnen, dass schon geringste Fahrfehler zu Unfällen führen. Eine Vollkaskoversicherung zahlt bei selbst verschuldeten Unfällen und auch dann, wenn der Unfallgegner nicht ermittelt werden kann.