Parken auf dem Gehweg – Regelungen, Strafen und Meldemöglichkeiten
Das Wichtigste in Kürze
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Prinzipiell ist das Parken auf dem Gehweg untersagt – es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen.
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Autofahrern, die auf dem Bürgersteig parken, drohen je nach konkretem Verstoß ein Bußgeld von 55 bis 80 Euro – sowie ein Punkt in Flensburg.
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Falschparker können Sie per App und online melden – machen Sie dabei konkrete Angaben zu Ort, Zeit und Kennzeichen.
Parken auf dem Gehweg – die wichtigsten Fakten
Darum ist Parken auf dem Gehweg meist tabu
Grundsätzlich ist Parken auf dem Bürgersteig untersagt. Das gilt sowohl für Pkw als auch Motorräder. Die Gründe dafür liegen auf der Hand:
- An Gehwegparkern kommen Fußgängern nur schwer vorbei.
- Steht das Fahrzeug so weit auf dem Bürgersteig, dass der Fußverkehr nicht daran vorbeikommt, steigt das Unfallrisiko – denn die Fußgänger müssen dann auf die Straße ausweichen.
- Viele Bürgersteige sind gar nicht für das hohe Gewicht von Autos und anderen Fahrzeugen konstruiert. Das kann zu Schäden an unterirdischen Leitungen und Baumwurzeln führen.
Unter diesen Bedingungen ist Parken auf dem Gehweg erlaubt
Unter folgenden Voraussetzungen dürfen Sie laut Straßenverkehrsordnung (StVO) Ihr Fahrzeug auf dem Bürgersteig abstellen:
- Ein Verkehrszeichen wie das weiße „P“ mit weißem Fahrzeug auf blauem Grund (Verkehrszeichen 315) signalisiert klar, dass Parken auf dem Gehweg gestattet ist. Dieses spezielle Schild erlaubt jedoch nur Kraftfahrzeugen bis zu 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht das Parken.
- Weiße Parkflächenmarkierungen zeigen an, dass Sie Ihr Fahrzeug hier abstellen dürfen.
- Sie besitzen eine Sondergenehmigung der jeweiligen Gemeinde, die Ihnen das Parken auf dem Bürgersteig ermöglicht.
Übrigens: Auch wenn Sie Ihren Wagen auf dem Gehweg abstellen dürfen, müssen Sie laut §12 der StVo in Fahrtrichtung parken – also auf der rechten Seite. Außerdem dürfen Sie Ihr Fahrzeug dabei nicht auf oder vor einem Hydranten sowie auf Schachtdeckeln und ähnlichen Verschlüssen positionieren. Auch Grundstückseinfahrten und Zebrastreifen müssen frei bleiben.
Diese Strafen und Bußgelder drohen beim Parken auf dem Gehweg
So wird das Parken auf dem Bürgersteig geahndet
Für verbotswidriges Parken eines Autos oder Motorrads auf dem Gehweg sieht die Straßenverkehrsordnung folgende Bußgelder und Strafen vor:
- Wer sein Fahrzeug unerlaubt auf dem Bürgersteig abstellt, zahlt 55 Euro – steht das Fahrzeug länger als eine Stunde dort, sind es 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.
- Fahrzeughalter, die beim Parken auf dem Gehweg Fußgänger behindern, zahlen ein Bußgeld von 70 Euro und bekommen einen Punkt in Flensburg. Bei einer Parkdauer von mehr einer Stunde sind es 80 Euro und ein Punkt.
- Wer beim Parken auf dem Bürgersteig andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss 80 Euro berappen und bekommt einen Punkt im Verkehrsregister.
- Beschädigen Sie beim Abstellen Ihres Wagens auf dem Bürgersteig das Eigentum anderer, zahlen Sie 100 Euro und bekommen einen Punkt in Flensburg. Außerdem müssen Sie die Kosten für den Schaden tragen.
Die gleichen Sanktionen und Bußgelder gelten, wenn Sie auf dem Radweg oder Fahrradstreifen parken.
Wichtig zu wissen: Von einer „Behinderung beim Parken“ spricht man, wenn weniger als 1,2 Meter für den Fußverkehr freibleiben.
Sanktionen für Gehwegparker im erlaubten Bereich: Sonderfälle
Wie oben erwähnt, dürfen Sie in manchen Bereichen Ihr Fahrzeug auf dem Gehsteig abstellen. Allerdings sind dabei auch einige Regeln zu beachten. Wenn Sie beispielsweise vor Hydranten oder in einer Feuerwehrzufahrt parken, sind laut StVO folgende Strafen und Bußgelder fällig:
- Wenn Sie Ihr Fahrzeug in oder vor einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt abstellen, fallen 55 Euro Bußgeld an.
- Wenn Sie durch das Parken in der Feuerwehranfahrtszone die Einsatzkräfte auf dem Rettungsweg behindern, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro.
- Nutzen Sie unberechtigterweise einen Parkplatz für Menschen mit Behinderung, zahlen Sie 55 Euro.
- Blockieren Sie mit Ihrem Auto die Einfahrt eines Grundstücks, zahlen Sie ein Bußgeld von 10 Euro. Bleiben Sie länger als drei Stunden dort stehen, erhöht sich die Summe auf 20 Euro. Behindern Sie dabei außerdem den Verkehr sind 15 beziehungsweise 30 Euro fällig.
- Für Parken auf dem Zebrastreifen zahlen Sie 15 Euro, wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer behindern, fallen 25 Euro an. Außerdem kommt meist ein Punkt in Flensburg hinzu.
Garagen-Einfahrt zugeparkt? So melden Sie Falschparker richtig
Ein Auto blockiert die Einfahrt – was tun?
Sie wollen schnell in Ihrer Mittagspause zum Einkaufen fahren, doch irgendjemand hat sein Fahrzeug direkt in Ihrer Einfahrt abgestellt. Das ist äußerst ärgerlich. Bleiben Sie dennoch ruhig, womöglich ist der Fahrer nach fünf Minuten zurück. Ist das nach einer angemessenen Wartezeit nicht der Fall, melden Sie den Falschparker dem Ordnungsamt. Dieses erstellt einen Strafzettel – und kann das Fahrzeug aus Ihrer zugeparkten Einfahrt abschleppen lassen.
Wichtig zu wissen: Die Kosten für das Abschleppen trägt der Fahrer, laut einem Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist Zuparken eine Nötigung – wenn sie keine Chance haben, vom Gelände zu kommen. Sie müssen jedoch womöglich die Summe für den Abschleppdienst vorstrecken – bekommen diese aber erstattet.
Falschparker per App oder online melden – das sollten Sie wissen
Datenschutz und Verkehrsrecht – zwei Regelungen im Widerspruch?
In München hatten sich zwei Anwohner über Parksünder geärgert und wollten diese per Foto an die Polizei melden. Diese sah darin jedoch einen Verstoß gegen den Datenschutz – und schickte den beiden Männern eine Verwarnung. Außerdem sollten die Beiden jeweils 100 Euro zahlen. Ein Gericht gab jedoch den Männern Recht: Die Fotobeweise seien zulässig, da die erhöhte Unfallgefahr durch die Ordnungswidrigkeiten ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit begründe. Auch die Deutsche Umwelthilfe sieht Falschparken nicht als Kavaliersdelikt – und möchte Kläger bei Bedarf vor Gericht unterstützen.
Wichtig zu wissen: Wenn Sie Falschparker mit Foto melden, sollten Sie den Datenschutz Unbeteiligter unbedingt sicherstellen – und darauf achten, dass beispielsweise keine Passanten auf den Bildern erkennbar sind.
Falschparker melden – diese Möglichkeiten gibt es
- Informieren Sie Polizei oder Ordnungsamt telefonisch über Falschparker – hier braucht die Behörde Angaben zu Ort und Zeit sowie das amtliche Kennzeichen des falsch abgestellten Fahrzeugs.
- Auch per App können Sie Falschparker ans Ordnungsamt melden – „Weg.li“ und „Falschparkermelden“ sind hier zwei bekannte Varianten. Letztere eignet sich jedoch nur, wenn Sie Fahrzeuge zur Kenntnis bringen wollen, die fälschlicherweise auf einem privaten oder gewerblichen Parkplatz stehen. Beide Anwendungen sind sowohl für iOs als auch Android verfügbar. In der App tragen Sie Zeitpunkt des Verstoßes, den genauen Vorfall, Farbe und Kennzeichnen des Fahrzeugs sowie dessen Hersteller ein. Außerdem gilt es, ein Bild des Wagens hochzuladen und dessen Position auf einer Karte zu markieren. Anschließend können Sie die Meldung direkt an das zuständige Ordnungsamt übermitteln.
- Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dem Ordnungsamt oder der Polizei Falschparker per Online-Formular zu melden. Hier hat jede Gemeinde meist ihr eigenes Portal im Netz. Teilweise gibt es Seiten für ein Bundesland, bei denen Sie durch Eingabe Ihrer Postleitzahl auf dem Formular der richtigen Behörde landen.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema
Einfahrt zugeparkt – was tun?
Warten Sie kurz ab, ob der Fahrer doch noch eintrudelt oder eine Telefonnummer im Auto hinterlegt ist. Ist dies nicht der Fall oder können Sie niemanden erreichen, kontaktieren Sie das Ordnungsamt – dieses lässt den Wagen aus Ihrer zugeparkten Einfahrt abschleppen. Da das Fahrzeug Fremdeigentum ist, dürfen Sie nicht selbst den Abschleppdienst kontaktieren. Nur Polizei oder Ordnungsamt sind bei Falschparkern dazu befugt.
Darf man auf dem Bürgersteig parken?
Nein, im Normalfall ist das verboten. Nur wenn Sie eine Sondergenehmigung haben, ein Verkehrsschild oder Markierungen das Abstellen erlauben, dürfen Sie auf dem Gehweg parken.
Darf man gegenüber einer Feuerwehrzufahrt parken?
Die Antwort hängt davon ab, wieviel Abstand zwischen Ihrem Fahrzeug und der Zufahrt dann besteht. Die Feuerwehr braucht mindestens drei Meter Abstand, um durchzukommen.
Darf man vor oder hinter einem Zebrastreifen parken?
Ja, aber nur wenn Sie fünf Meter Abstand zum Zebrastreifen freilassen.
Dürfen Motorräder auf dem Gehweg parken?
Für Motorradfahrer gelten hier dieselben Regeln wie für Autofahrer – das heißt: Im Normalfall dürfen auch sie nicht auf dem Bürgersteig parken.Angelika Dick, 22.08.2024
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2 Finanztest: AutoversicherungTestergebnis Autoversicherung: Beste Autoversicherung Deutschlands im Vergleich zum durchschnittlichen Beitragsniveau aller untersuchten Tarife. Einziger Versicherer mit Bestnote „Weit besser als der Durchschnitt“ in allen Altersgruppen – hier im Online-Test vom 15.11.2023 bei Kunden im Alter von 20, 40 und 70 Jahren, Alleinfahrer, 12.000 Kilometer im Jahr (Stand 1. Januar 2024). Je nach Alter sind die gewählten Schadenfreiheitsklassen 2, 15 und 35. Wohnort: mittlere Regionalklasse. Kein Wohneigentum (Haus), keine Garage und keine weiteren Verträge beim Versicherer. Selbstbehalt: 150 Euro Teilkasko, 300 Euro Vollkasko.
Zum zwölften Mal in Folge Testsieger in den Tests 11/2018, 12/2018, 11/2019, 12/2019, 11/2020, 12/2020, 11/2021, 12/2021, 11/2022, 12/2022, 11/2023 und im Online-Test 12/2023 vom 15.11.2023 (https://www.test.de/kfz-versicherungsvergleich-1575560-0/). -
3 Preis-Leistungs-Versprechen und Wettbewerbsvergleich
Mögliche Beitragsersparnis im Vergleich zum Wettbewerb von DA Direkt Deutsche Allgemeine Versicherung AG mit ausgewählten Versicherungsanbietern (klassische sowie Direktversicherer) im folgenden Beispielfall:
Beitragsvergleich für einen Fiat 500, Erstzulassung: 2022, Zulassung auf den Fahrzeughalter: 2024, Plz Halter: 23554, Fahrleistung: 15.000 km/Jahr, Abstellplatz: Straße, Halter Versicherungsnehmer, Fahrer: Versicherungsnehmer (41) und Partner (41), SF-Klasse Erstfahrzeug KH/VK: SF23/SF23, Selbstbeteiligung TK/VK: 150/500 Euro, keine Vorschäden, Zahlweise: Jährlich per Lastschrift, ohne Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 22.02.2024.
Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Quelle: NAFI GmbH - Angebote der Anbieter Stand 22.02.2024.