Unabhängig davon, ob Sie beim Führerschein-Erwerb bereits eine Behinderung hatten oder nicht: Größtenteils ist diese kein Handicap für Ihre Fahrerlaubnis. Im Einzelfall prüft das die Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort.
Hat sie Bedenken hinsichtlich Ihrer Eignung, fordert sie ein medizinisches – und falls nötig zusätzlich ein technisches – Gutachten an. Dieses müssen Sie zunächst selbst bezahlen. In einigen Fällen erstattet jedoch ein Integrationsträger die Kosten. Im Gutachten listet der Sachverständige mögliche Eingrenzungen hinsichtlich Ihrer Fahrerlaubnis. Beim Autofahren mit Sehbehinderung sind beispielsweise bestimmte Sehhilfen vorgeschrieben.
Folgende Beschränkungen kommen häufig vor:
- regelmäßige medizinische Kontrolle
- Nachuntersuchung innerhalb eines festgelegten Zeitraums
- Begrenzung auf einen speziellen Fahrzeugtyp
- Einschränkung auf Pkw mit besonderen technischen Vorrichtungen
- räumliche und zeitliche Beschränkungen
Diese Auflagen hält die Fahrerlaubnisbehörde mit einem Zahlenschlüssel in Ihrem Führerschein fest.
Führerschein mit bestehender Behinderung erwerben
Je nach Art und Schwere Ihres Handicaps kann zur Fahrausbildung und praktischen Prüfung ein spezielles Fahrzeug nötig sein. Erkundigen Sie sich in diesem Fall am besten bei der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. nach Fahrschulen, die für Menschen mit Behinderung ein entsprechendes Auto bieten.
Die Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (KfzHV) besagt, dass Menschen mit Behinderung finanzielle Unterstützung zur Fahrerlaubnis zusteht. Die anteilige Kostenübernahme zum Führerschein erhalten Sie dann entweder von einem Integrationsamt oder von Rehabilitationsträgern. Zu letzteren zählen:
- Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
- Bundesagentur für Arbeit
- gesetzliche Unfallversicherungen
- gesetzliche Rentenversicherungen
- Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge
- Institutionen der öffentlichen Jugendhilfe
- Sozialhilfe-Einrichtungen
Wichtig zu wissen: Stellen Sie den entsprechenden Antrag unbedingt, bevor Sie den Führerschein machen.
Übrigens: Falls Sie gehörlos sind, ist bei Ihrer Fahrprüfung ein Gebärden-Dolmetscher zugelassen.
Führerschein nach später eintretender Behinderung behalten
Wenn Sie Ihren Führerschein schon vor Ihrer körperlichen Beeinträchtigung erworben haben, sind wahrscheinlich einige Modifizierungen nötig. Auch hier ist ein Gutachten sinnvoll. Nur selten verlieren Sie den Führerschein komplett. Im Gegenteil: Falls Sie schon lange Jahre am Steuer saßen, kann Ihre Erfahrung sogar manche Beeinträchtigung ausgleichen.