Wildunfall = Versicherungsfall? Das müssen Sie wissen.
Das Wichtigste in Kürze
Jährlich kommt es zu mehr als 270.000 Wildunfällen in Deutschland. Das sind etwa fünf Prozent aller Straßenverkehrsunfälle.
Rufen Sie nach einem Wildunfall unbedingt die Polizei. Andernfalls verstoßen Sie gegen das Tierschutzgesetz.
Mit einer Vollkasko sind Sie am besten gegen Wildschaden abgesichert. Viele Teilkaskoversicherungen zahlen nur bei Wildschäden durch Haar- und Federwild.
Wildunfälle – Daten und Fakten
Laut Verkehrsrecht zählt als Wildunfall jeder Verkehrsunfall mit einem Wildtier. Zum Beispiel, wenn Ihr Auto direkt mit dem Tier zusammenstößt. Dabei gilt: Tier und Fahrzeug müssen zum Zeitpunkt des Unfalls in Bewegung sein. Es zählt also nicht als Wildunfall, wenn ein wütendes Wildschwein an Ihrem geparkten Auto randaliert.
In Deutschland sind Wildunfälle mit dem Auto im Herbst und Frühling besonders häufig. Die Wildunfallstatistik verzeichnet von April bis Mai und von Oktober bis Dezember die meisten Wildschäden am Auto. Grund dafür: In der Dämmerung ist das Wild besonders aktiv. Das fällt zu dieser Jahreszeit mit den Stoßzeiten der Pendler zusammen. Im Herbst verschlechtert außerdem oft Nebel die Sicht der Autofahrer.
Auch wenn die Kfz-Versicherung meist die Kosten des Wildschadens deckt: Am besten ist es natürlich, wenn Sie einen Wildunfall von vornherein vermeiden. Worauf es dabei ankommt und wie Sie sich richtig verhalten, wenn es trotzdem kracht, haben wir für Sie zusammengefasst.
So vermeiden Sie einen Wildunfall mit dem Auto
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Verzichten Sie auf unnötige Fahrten in der Dämmerungszeit. Fahren Sie vor allem in entsprechend beschilderten Zonen mit moderatem Tempo und seien Sie immer bremsbereit.
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Ist ein Tier nachts am Straßenrand zu erkennen, schalten Sie das Fernlicht aus, um es nicht zu blenden oder irritieren. Verlangsamen Sie Ihre Fahrgeschwindigkeit.
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Sollte das Tier die Straße betreten, hupen Sie und bremsen weiter ab.
Eine Kollision lässt sich nicht vermeiden? Dann halten Sie Ihr Lenkrad gut fest, bremsen Sie – und fahren Sie auf das Tier zu. Der Grund: Ein Ausweichmanöver ist viel riskanter und wenn Sie dabei mit einem Baum oder einem anderen Fahrzeug zusammenprallen, kann das tödlich enden.
Damit Sie auch im Ausland einen Wildunfall vermeiden, lohnt sich ein Blick in Ihren Reiseführer und auf die Tourismusseiten des jeweiligen Landes. So erfahren Sie, mit welchen Tierarten Sie auf der Straße rechnen müssen und welche Regelungen oder speziellen Vorsichtsmaßnahmen es gibt – zum Beispiel, wie Sie in Skandinavien eine Kollision mit einem Elch vermeiden.
Übrigens: Für Motorradfahrer ist ein Wildunfall noch gefährlicher, da sie keine schützende Karosserie um sich haben und leichter verletzt werden können – das ist vor allem bei großem Haarwild beziehungsweise Rehwild ein Problem. Präventives Verhalten ist daher noch wichtiger.
Wie kann ich mich bei einem Wildunfall richtig verhalten?
Ein Wildunfall, was nun? Trotz aller Vorsicht hat es gekracht. Jetzt stehen Sie nach dem Wildunfall nachts im Wald und Ihre Nerven liegen blank. Das ist verständlich. Dennoch gilt es jetzt, ruhig zu bleiben. Wen Sie bei einem Wildunfall anrufen und was Sie zudem machen müssen, zeigen Ihnen die folgenden Schritte:
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Schalten Sie als Erstes die Warnblinkanlage an, streifen Sie sich die Warnweste über und sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warndreieck.
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Wenn Sie oder andere Personen verletzt sind, rufen Sie sofort den Notarzt. Andernfalls rufen Sie die Polizei. Wenn Sie sich nach dem Zusammenstoß einfach vom Unfallort entfernen, gilt das zwar nicht als Fahrerflucht. Sie machen sich aber der Tierquälerei schuldig, wenn Sie ein Tier verletzt liegen lassen. Außerdem erhalten Sie von den Einsatzkräften eine Wildunfallbescheinigung, die Sie für Ihre Kfz-Versicherung brauchen. Ein Wildunfall ohne Polizei-Aufnahme macht also keinen Sinn. Im Gegenteil: In den meisten Bundesländern müssen Sie die Polizei informieren – ansonsten begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit (ausgenommen: Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen). Diese wiederum informiert den Jäger oder Jagdpächter, in dessen Revier der Wildunfall passiert ist. Das gilt übrigens auch, wenn der Wildunfall scheinbar ohne Schaden verlaufen ist und das Tier davonläuft: Es könnte trotzdem schwer verletzt sein und dann qualvoll verenden.
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Sollte das Reh oder Wildschwein nach dem Wildunfall verletzt sein: Berühren Sie es auf keinen Fall. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass es verängstigt zuschnappt oder Sie tritt.
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Tote Tiere schieben oder tragen Sie am besten an den Straßenrand, um Folgeunfälle zu verhindern. Verwenden Sie dafür unbedingt Handschuhe, beispielsweise aus Ihrem Erste-Hilfe-Koffer. So gehen Sie sicher, dass Sie sich nicht mit Tollwut oder anderen Krankheiten anstecken. Nehmen Sie das Tier auf keinen Fall mit. Andernfalls droht Ihnen nach dem Wildunfall eine Strafe wegen Wilderei.
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Sichern Sie Beweismittel des Wildunfalls für Ihre Versicherung: Machen Sie Fotos vom Schaden des Wildunfalls und von Blut oder Haaren an Ihrem Fahrzeug. Die Beweisführung ist auch dann wichtig, wenn das Tier im Wald verschwindet. Ein Gutachter wird den Wildunfall dann anhand dieser Beweise bewerten.
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Melden Sie den Wildunfall nachträglich bei Ihrer Kfz-Versicherung. Alle Details dazu lesen Sie im nächsten Abschnitt.
Versicherung gegen Wildunfall
Welche Versicherung zahlt beim Wildunfall?
Sie fragen sich: Wer zahlt für meinen Wildunfall? Tatsächlich kommen verschiedene Kfz-Versicherungen bei einem Wildunfall für unterschiedliche Schäden auf.
Kfz-Haftpflicht
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Die Kfz-Haftpflicht zahlt bei einem Wildunfall nur für Schäden, die nicht an Ihrem Auto entstanden sind. Sie deckt beispielsweise die Reparaturkosten für eingedellte
Leitplanken und zahlt, wenn der Straßendienst verunreinigte Fahrbahnen säubern muss.
Teilkaskoversicherung
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Die Teilkasko kommt nach einem Wildunfall für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf. Dabei ist entscheidend, welche Tiere beim Wildunfall beteiligt waren. Die Teilkasko übernimmt nämlich nur Wildschaden, der durch sogenanntes Feder- oder Haarwild verursacht wurde – also bei einem Wildunfall mit einem Wildschwein, Reh, Fuchs, Hase oder Dachs. In der Regel zahlt die Teilkasko nicht für Schäden, die durch ein Ausweichmanöver entstanden sind. Sind Sie zu schnell gefahren, zahlt die Teilkasko nicht für den Wildschaden.
Vollkaskoversicherung
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Bei einem Wildschaden bietet die Vollkasko den umfassendsten Schutz: Sie zahlt sogar bei Unfällen, die Sie selbst verschuldet haben. Auch bei Unfällen durch Brems- und Ausweichmanöver kommt sie für die Kosten auf. Es kann allerdings passieren, dass die Kfz-Versicherung Sie nach dem Wildunfall in eine teurere Schadensklasse einstuft.
Gut zu wissen: Bei den meisten Kfz-Versicherungen müssen Sie den Wildschaden beweisen. Am besten geht das mit der Wildschadenbescheinigung. Diese Unfallbescheinigung bekommen Sie von der Polizei. Haben Sie nach Ihrem Wildunfall die Polizei nicht gerufen, kann der Nachweis schwierig werden. Natürlich müssen Sie den Wildunfall Ihrer Kfz-Versicherung melden, damit diese ihn als Schadenfall bearbeiten kann.
Was zahlt die Kfz-Versicherung bei einem Wildunfall?
Ist Ihr Auto stark beschädigt, zahlen die Versicherungen auch Abschleppkosten. Wenn Sie nach dem Wildunfall einen Leihwagen brauchen, zahlen Sie diesen meist selbst. Sie können aber vorab per Zusatzoptionen im Vertrag die Kosten für einen Mietwagen nach einem Wildunfall absichern lassen.
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Mögliche Beitragsersparnis im Vergleich zum Wettbewerb von DA Direkt Deutsche Allgemeine Versicherung AG mit ausgewählten Versicherungsanbietern (klassische sowie Direktversicherer) im folgenden Beispielfall:
Beitragsvergleich für: Opel Crossland X 1.2, Erstzulassung: 01.12.2024, Zulassung auf den Fahrzeughalter: 01.12.2024, PLZ Halter: 60327, Fahrleistung: 16.000 km/Jahr, Abstellplatz: Tiefgarage, Halter Versicherungsnehmer, Fahrer: Versicherungsnehmer (40) und Partner (39), SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung TK/VK: 150/500 Euro, keine Vorschäden, Zahlweise: Jährlich per Lastschrift, ohne Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 01.12.2024.
Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Quelle: NAFI GmbH - Angebote der Anbieter Stand 27.11.2024.