Bei einer Kastration werden männliche Hunde unfruchtbar und verlieren ihren Sexualtrieb, weibliche Tiere können nicht mehr schwanger werden. Viele Hundehalter versprechen sich aber auch eine Verhaltensänderung ihres Tiers durch den Eingriff.
Welche Vor- und Nachteile eine Kastration beim Hund hat, und was Sie vor und nach der Operation beachten sollten, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Was bedeutet „Kastration beim Hund“?
Eine Kastration ist ein operativer Eingriff unter Vollnarkose, bei dem
ein Tierarzt dem Hund die Keimdrüsen entfernt. Die Operation wird sowohl bei Rüden als auch bei Hündinnen vorgenommen. Beim
Rüden entnimmt der Tierarzt die Hoden aus dem Hodensack, bei der
Hündin die Eierstöcke sowie die Eileiter und meistens auch die Gebärmutter. Werden nur die Eierstöcke entfernt, sprechen Tierärzte von einer Ovarektomie. Entnimmt der Tierarzt zusätzlich die Gebärmutter, handelt es sich um eine Ovariohysterektomie.
Unterschied zur Sterilisation
Bei einer Sterilisation
durchtrennt der Tierarzt nur die Samenstränge beim Rüden und die Eileiter bei der Hündin. Der Eingriff ist kürzer und schonender für das Tier als eine Kastration.
Die Operation, die der Arzt ebenfalls unter Vollnarkose vornimmt, bewirkt „nur“, dass sich die Tiere nicht mehr fortpflanzen können. Der Körper produziert weiterhin Sexualhormone, sodass Hündinnen läufig werden und Rüden ihren Sexualtrieb behalten.
Mehr als Empfängnisverhütung
Mit einer Kastration wird ebenfalls verhindert, dass sich ein Tier fortpflanzt. In den Hoden und Eierstöcken werden allerdings auch die Sexualhormone gebildet. Entfernt der Tierarzt die entsprechenden Organe, greift er damit massiv in den Hormonhaushalt des Tieres ein: Der Hormonspiegel sinkt und somit auch der Sexualtrieb des Tiers. Deshalb erhoffen sich viele Hundehalter von einer Kastration auch einen positiven Einfluss auf das Verhalten des Tieres, das unter anderem von Sexualhormonen gesteuert wird. Das ist jedoch laut Tierschutzgesetz keine Rechtfertigung für eine OP.
Bei einer Kastration handelt es sich rechtlich gesehen um eine Amputation. Das Tierschutzgesetz legt in § 6 Abs. 1 S. 1 fest, dass Hunde nur kastriert werden dürfen, wenn eine medizinische Indikation, also eine ausreichende Begründung, vorliegt. Dazu zählen ...
- bestimmte Erkrankungen des Tiers wie eine Prostatavergrößerung, eine Gebärmuttervereiterung oder Tumoren,
- ein Rüde, der an seinem sexualgesteuerten Verhalten leidet, stark abmagert und nicht zur Ruhe kommt, sobald eine läufige Hündin in der Nähe ist,
- eine Hündin, die wiederholt scheinträchtig war und aufgrund dessen ihr Verhalten geändert hat.
Gut zu wissen: Der Tierarzt prüft im Einzelfall, ob eine solche Indikation vorliegt und eine Kastration gerechtfertigt ist. Nur dann wird er sie durchführen, sonst macht er sich strafbar. Wenn Sie nur möchten, dass Ihre Hündin nicht läufig oder trächtig wird, ist das noch kein hinreichender Grund nach dem Gesetz für eine Kastration. Auch wenn Ihr Rüde andere Hunde beziehungsweise Objekte oder Menschen anspringt und Kopulationsbewegungen macht, reicht das nicht als Begründung für einen solchen Eingriff aus.
Wichtig: Bevor Sie Ihren Hund kastrieren lassen, erkundigen Sie sich bei Ihrem Tierarzt, wie sich die Operation auf Ihren Vierbeiner auswirken kann. Das ist von Tier zu Tier unterschiedlich. Bei Ihrer individuellen Entscheidung sollten Sie die Vor- und Nachteile daher genau abwägen.